Der Fluss Aureuse fließt durch einen grünen Wald.
Der Fluss Aureuse fließt durch einen grünen Wald.
© markus thoenen via GettyImages / iStockphoto

Früher in Rente: Was Arbeitnehmer bei der Planung ihres Vorruhestands beachten sollten

Endlich mehr Zeit für die Familie, ein ausgefallenes Hobby oder eine Reise um die Welt? Viele Menschen träumen davon, ihr Arbeitsleben hinter sich zu lassen und das Leben in vollen Zügenzu genießen. Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen, muss sich aber auch mit den möglichen Risiken des Vorruhestandsauseinandersetzen.

Was ist der Vorruhestand?

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Vorruhestand gehen möchte, kann eine entsprechende Vorruhestandsregelung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Diese Vereinbarung löst das bestehende Arbeitsverhältnis auf. Gleichzeitig sichert es dem Arbeitnehmer bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters die Zahlung einer monatlichen Lohnersatzleistung durch den Arbeitgeber zu.

Viele Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit des betrieblichen Vorruhestands auch zum sozialverträglichen Stellenabbau und lassen sich auf entsprechende Regelungen ein. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung gibt es allerdings nicht. Wie viel Geld ein Arbeitnehmer letztendlich erhält, ist Verhandlungssache. Häufig ist die Höhe des Vorruhestandsgeldes auch in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt.

Ist das Vorruhestandsgeld steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Vorruhestandsgelder gelten steuerrechtlich als Einnahmen aus einem früheren Arbeitsverhältnis und sind damit lohnsteuer-, renten- und sozialversicherungspflichtig. Bezieher von Vorruhestandsgeld zahlen den vollständigen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Da sie keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wird hier der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages zugrunde gelegt. Zudem fällt die Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 % an.

Modelle: Wann ist ein vorzeitiger Ruhestand abschlagsfrei möglich?

Ab wann ein Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht darauf hat, abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, hängt davon ab, wann er geboren wurde. Ausgehend vom Geburtsjahrgang 1947 soll die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge bis zum Jahr 2029 schrittweise auf von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.

Damit liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, bei 67 Jahren. Unter der Voraussetzung, dass sie mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, gelten diese Arbeitnehmer allerdings als besonders langjährige Versicherte und können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Vorruhestand gehen.

Weitere Ausnahmen gelten

  • für Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben,
  • Schwerbehinderte und
  • Angehörige bestimmter Berufsgruppen, insbesondere körperlich anstrengende Berufe wie Bergbau oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, gelten als langjährig Versicherte und können bereits mit 63 Jahren in den Vorruhestand gehen. Allerdings müssen sie Abschläge auf ihre Rente hinnehmen. Um die fehlenden 4 Jahre bis zum abschlagsfreien Vorruhestand zu überbrücken, können Versicherte entweder Sonderzahlungen leisten und die Rentenabschläge damit ausgleichen. Alternativ können sie bis zu einer Grenze von 6300 Euro pro Jahr zum Vorruhestandsgeld dazu verdienen.

Wie wirkt sich der Vorruhestand auf die Rente aus?

Wer sein Gehalt noch vor seinem Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente gegen ein Vorruhestandsgeld eintauscht, muss also mit finanziellen Einbußen rechnen. Laut der Deutschen Rentenversicherung beläuft sich dieser sogenannte Abschlag auf 0,3 % für jeden Monat , den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht. Damit sich dieser Abschlag in Höhe von 3,6 % pro Jahr nicht mindernd auf die Höhe der Rentenzahlung auswirkt, können Versicherte Ausgleichszahlungen vornehmen. Diese können in Form einer Einmalzahlung oder auch als Teilzahlungen geleistet werden. Der Vorruhestand sollte also rechtzeitig und sorgfältig geplant werden, damit er sich für den Arbeitnehmer lohnt und er oder sie nicht in Altersarmut endet.

Grafische Darstellung der möglichen Auswirkung des Vorruhestands
Bei einem Arbeitnehmer, der 2 Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro (brutto) mit einem Abschlag von 7,2 % bzw. 72 Euro rechnen. Eine Sonderzahlung zum Ausgleich des Abschlags würde aktuell bei 17.000 Euro (alte Bundesländer) bzw. 16.300 Euro (neue Bundesländer) liegen.
Gluehbirne Icon

Gut zu wissen: Beamte, die in den Vorruhestand gehen, erhalten Ruhegehalt ebenfalls nicht abschlagsfrei. Auch ihnen wird ein Versorgungsabschlag in Höhe von monatlich 0,3 % abgezogen.

Rentenanspruch und Ausgleichszahlungen berechnen

Geht man davon aus, dass ein Arbeitnehmer seit seinem 18. Lebensjahr in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann er bereits mit 53 Jahren in den Vorruhestand gehen. Welcher Betrag erforderlich ist, um die Abschläge beim Vorruhestand mit 53, 55, 58 oder 60 Jahren auszugleichen, können Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfahren.

Grundsätzlich gilt für den Anspruch auf die Auszahlung einer Altersrente eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren. Bei der Berechnung des Anspruchs werden neben Zeiten, in denen ein Versicherter einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Beschäftigung nachgekommen ist, beispielsweise auch Kindererziehungszeiten oder freiwillig gezahlte Beiträge berücksichtigt.

Gluehbirne Icon

Gut zu wissen: Erreicht ein Arbeitnehmer, der eine Vorruhestandsregelung mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat, das reguläre Renteneintrittsalter, bleibt die Höhe der gesetzlichen Rente unverändert. Wer hier nicht für Ausgleich sorgt, muss entsprechend mit finanziellen Einbußen rechnen.

Alternativen zum Vorruhestand

Wer sich nicht komplett aus dem Arbeitsleben verabschieden möchte, kann statt einem Modell zur Vorruhestandsregelung auch ein Teilzeitarbeitsmodell in Anspruch nehmen – sofern der Arbeitgeber ein solches Modell anbietet und der Arbeitnehmer ein Mindestalter von 55 Jahren bereits erreicht hat. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die dem Arbeitnehmer einen fließenden Übergang in die Rente ermöglichen soll.

  1. Das Blockmodell

Das Blockmodell unterteilt die Altersteilzeit in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase. Während der Arbeitsphase leistet der Arbeitnehmer die volle Stundenzahl bei halbierten Bezügen. Die andere Hälfte seines Lohns wird ihm während der Freistellung ausbezahlt. So ist die Zeit bis zum offiziellen Renteneintritt abgedeckt.

2. Das Gleichverteilungsmodell

Das Gleichverteilungsmodell sieht eine reduzierte Stundenzahl über den gesamten Zeitraum bis zum offiziellen Renteneintritt vor. Wie die Stunden abzuleisten sind, kann individuell vereinbart werden.

3. Das Lebensarbeitszeitkonto

Das Lebensarbeitszeitkonto bietet die Möglichkeit, Arbeitszeit und -entgelt während des Berufslebens anzusparen, um frühzeitig in Rente zu gehen. Dabei werden Überstunden, Weihnachtsgeld, Prämienzahlungen oder vergütete Urlaubstage vom Arbeitgeber auf das Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt und verzinst. Geht der Arbeitnehmer vorzeitig in Rente, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Das hat den Vorteil, dass er weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert bleibt. Zudem sind die Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird das Guthaben nicht für den Vorruhestand genutzt, wird es beim regulären Rentenantritt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Gluehbirne Icon

Gut zu wissen: Mit dem Flexirenten-Gesetz von 2017 hat die Regierung eine Grundlage geschaffen, die Arbeitnehmern den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand erleichtern soll. So können sie beispielsweise bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, um Abschläge auszugleichen. Bei einem Altersteilzeitmodell erhöht der Zusatzverdienst sogar noch den Rentenversicherungsanspruch bei Erreichen des regulären Renteneintrittsalters.

Altersteilzeit oder Vorruhestand: Was ist der Unterschied?

Mit einer Vorruhestandsregelung gilt ein Arbeitsverhältnis als beendet. Der Arbeitnehmer erhält zwar eine Lohnersatzzahlung von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Diese ist aber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den gesamten Beitragssatz trägt.

Im Unterschied dazu bedeutet Altersteilzeit, dass der Arbeitnehmer bis zum offiziellen Renteneintritt bei seinem Arbeitgeber angestellt bleibt und damit auch sozialversichert ist.

Für wen lohnt sich der Vorruhestand?

Der Vorruhestand hat seine Vor- und Nachteile. Viele Arbeitgeber bieten hier durchaus attraktive Modelle der Vorruhestandsregelung, die mehr Lebensqualität versprechen. Die Entscheidung, vorzeitig in Rente zu gehen, ist aber immer auch mit finanziellen Einbußen verbunden.

VorteileNachteile
mehr Zeit für private Vorhabengeringere Rente durch Abschläge und weniger Versicherungszeit
Reduzierung der körperlichen Belastungnicht alle Arbeitgeber bieten ein Vorruhestandsgeld an
erhöhte Lebensqualitätdas Vorruhestandsgeld fällt geringer aus als der Arbeitslohn
Flexirente: bis zu 450 Euro pro Monat dürfen dazu verdient werdenwer sich nicht sorgfältig absichert, riskiert im Alter auf finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein
attraktive Altersteilzeitmodelle erleichtern den Übergang in den Ruhestand

Ob der Schritt in den Vorruhestand tatsächlich eine gute Option darstellt, hängt immer auch von der individuellen Situation sowie einer sorgfältigen Planung ab. Ab dem 50. Lebensjahr können Arbeitnehmer sich bei der Deutschen Rentenversicherung ihre Rentenpunkte berechnen lassen und sich darüber informieren, mit welchen Abschlägen sie rechnen müssen bzw. wie viel Kapital sie benötigen, um die Abschläge mit Sonderzahlungen auszugleichen.

Gluehbirne Icon

Gut zu wissen: Aufgrund von immer noch durchschnittlich mehr Elternzeit und weniger Erwerbsjahren haben Frauen ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Häufig benötigen Frauen daher mehr Geld für die Altersvorsorge.

Was müssen Arbeitnehmer bei der Planung des Vorruhestands beachten?

Damit der Vorruhestand nicht in Altersarmut endet, sondern Arbeitnehmer im Alter finanziell abgesichert sind und sorgenfrei von mehr Lebensqualität profitieren können, gibt es bei der Planung einige Punkte zu beachten:

  • Ab wann kann ein Arbeitnehmer Altersrente beziehen?
  • Mit wie vielen Jahren möchte er in den Vorruhestand gehen?
  • Welche Abschläge sind damit verbunden bzw. welche Ausgleichszahlungen wären erforderlich, um das Rentenkonto auszugleichen?
  • Wie viel Zeit bleibt, um Abschläge auszugleichen?
  • Welche Arbeitsteilzeitmodelle oder Vorruhestandsregelungen bietet der Arbeitgeber an?
  • Welches dieser Modelle kommt für den Arbeitnehmer infrage?
  • Welche Ausgaben müssen für den Lebensunterhalt berücksichtigt werden?
  • Welche zusätzliche private Absicherung hat ein Arbeitnehmer getroffen (private Altersvorsorge, Wohneigentum etc.)
Gluehbirne Icon

Gut zu wissen: Wollen Menschen schon mit 30 oder 40 Jahren in Rente gehen, können sie die konsequente Sparstrategie des Frugalismus verfolgen. Hier setzen Sparer auf ein sehr bescheidenes Leben und dafür finanzielle Unabhängigkeit.

Fazit: So lohnt sich der Vorruhestand

Viele Menschen träumen davon, vorzeitig in Rente zu gehen. Dieser Schritt bedarf allerdings einer sorgfältigen Planung. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, hat noch ausreichend Zeit, die Rentenlücke zu schließen, um seinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Insbesondere Frauen sind im Alter neben der gesetzlichen Rente häufig auf eine zusätzliche Altersvorsorge angewiesen. Hier kämen beispielsweise der Erwerb einer Wohnimmobilie oder auch eine Investition in ETFs infrage.

1Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

zurück zur Seite
dev
Nächstes Video
startet in sec.