- Rentenpunkte sind quasi die „Währung“ der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Je mehr Rentenpunkte du sammelst, desto mehr Rente bekommst du später monatlich.
- Die Anzahl der Rentenpunkte pro Jahr berechnet sich nach deinem Bruttojahresgehalt.
- Die Rentenpunkte berechnen sich auf Basis des Durchschnittsentgelts aller Versicherten.
Was sind Rentenpunkte?
Wer als Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder als Selbstständiger freiwillig in die Rentenkasse einzahlt, sammelt im Laufe seines Erwerbslebens Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte an. Rentenpunkte kann man sich wie ein Guthaben auf dem persönlichen Rentenkonto vorstellen. Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte sind quasi die „Währung“ der gesetzlichen Rentenversicherung und entscheiden zu einem erheblichen Teil mit, wie hoch deine Rente später ausfallen wird.
Die Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte berechnen sich in erster Linie nach dem Arbeitsentgelt im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Wie viele Rentenpunkte gutgeschrieben werden, hängt folglich davon ab, wie viel man in einem Jahr im Vergleich zu allen anderen Versicherten in Deutschland verdient. Das Durchschnittsentgelt ist von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter abhängig. Es fällt dementsprechend Jahr für Jahr unterschiedlich hoch aus.
Generell gilt Folgendes:
- Wer genau so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt 1 Rentenpunkt.
- Wer doppelt so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt 2 Rentenpunkte.
- Bei niedrigerem Einkommen werden nur anteilige Rentenpunkte vergeben.
Tabelle: Wie viel muss ich verdienen, um 1 Rentenpunkt pro Jahr zu bekommen?
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2023 beträgt 43.142 € (Stand: September 2023). So viel müssten Rentenversicherte folglich in diesem Jahr verdienen, um 1 Rentenpunkt auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben zu bekommen. Für die Berechnung der Rentenpunkte wird stets das Bruttojahreseinkommen herangezogen. Da die Löhne in den neuen Bundesländern niedriger sind als in den alten Bundesländern, gibt es momentan noch unterschiedliche Durchschnittsentgelte für Ost und West.
Das Durchschnittsentgelt für die neuen Bundesländer wird als fiktives Einkommen auf Basis des westdeutschen Durchschnittsentgelts errechnet. Für 2023 beträgt der Umrechnungsfaktor für die Gehälter im Osten 1,0280 (Stand: September 2023). In den neuen Bundesländern müssen Rentenversicherte dementsprechend ein Durchschnittsentgelt von 41.967 € verdienen, um einen vollen Rentenpunkt gutgeschrieben zu bekommen.
Der folgenden Tabelle kannst du entnehmen, wie die Durchschnittsentgelte in den vergangenen 5 Jahren in West und Ost ausfielen.
Jahr | West | Ost | Umrechnungsfaktor |
---|---|---|---|
2023* | 43.142 € | 41.967 € | 1,0280 |
2022* | 38.901 € | 37.333 € | 1,0420 |
2021 | 40.463 € | 39.338 € | 1,0560 |
2020 | 40.551 € | 37.898 € | 1,0700 |
2019 | 38.901 € | 35.887 € | 1,0840 |

Rentenpunkte gibt es ausschließlich für das versicherte Arbeitsentgelt. Übersteigt dieses die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, werden für den übersteigenden Teil keine Rentenpunkte gutgeschrieben. Im Jahr 2023 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 87.600 € (West) bzw. 85.200 € (Ost). Für 2023 können also maximal 2,03 Rentenpunkte erwirtschaftet werden.
Rentenpunkte ermitteln: Wie viele Rentenpunkte bekomme ich?
Bei der Rentenberechnung steht die individuelle Leistung des Einzelnen in einem solidarischen System im Mittelpunkt. Wer länger arbeitet oder mehr verdient, kann auch mehr Rentenpunkte sammeln – und bekommt dementsprechend in der Regel später eine höhere Rente.
Um auszurechnen, wie viele Rentenpunkte für ein bestimmtes Jahr vergeben werden, muss man einfach nur das tatsächliche Bruttojahreseinkommen durch das jeweilige Durchschnittsentgelt teilen. Wie die Berechnung der Rentenpunkte 2023 funktioniert, lässt sich am besten anhand von 2 Beispielen veranschaulichen.
2 Beispiele: Wie werden Rentenpunkte 2023 berechnet?
Um die Rentenpunkte für das Jahr 2023 zu errechnen, wird das Arbeitsentgelt – d. h., wie viel du tatsächlich brutto in dem Jahr verdienst – durch das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2023 in Höhe von 43.142 € geteilt.
Beispiel 1:
Ein Angestellter in Hamburg hatte im Jahr 2023 ein Bruttoeinkommen von 50.000 €. Um auszurechnen, wie viele Rentenpunkte ihm für das Jahr gutgeschrieben werden, teilt man das tatsächliche Bruttoeinkommen durch das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2023 für die alten Bundesländer:
50.000 € / 43.142 € = 1,159 Rentenpunkte
Der Angestellte aus Hamburg erhält 1,159 Rentenpunkte für das Jahr 2023.
Beispiel 2:
Eine Angestellte aus Leipzig hat 2023 brutto 32.000 € verdient. Um ihre Rentenpunkte zu berechnen, wird das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2023 für die neuen Bundesländer in Höhe von 41.967 € herangezogen:
32.000 € / 41.967 € = 0,763 Rentenpunkte
Der Angestellten aus Leipzig werden 0,763 Rentenpunkte für das Jahr 2023 gutgeschrieben.
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Bekomme ich auch Rentenpunkte, wenn ich nicht erwerbstätig bin?
Rentenpunkte ergeben sich nicht nur aus dem versicherten Arbeitsentgelt. Auch für andere Tätigkeiten, wie Kindererziehung, die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen, eine Ausbildung oder Arbeitslosigkeit, werden dir Rentenpunkte gutgeschrieben.
Rentenpunkte für Kindererziehung
Wenn du dich in der Zeit nach der Geburt um dein Kind kümmerst, hast du Anspruch auf Kindererziehungszeiten. Dafür werden dir Rentenpunkte gutgeschrieben – und zwar ungefähr so viele, als hättest du in dieser Zeit Beiträge entsprechend dem Durchschnittsentgelt in die Rentenversicherung eingezahlt.
Für jedes angerechnete Erziehungsjahr erhältst du folglich 1 Rentenpunkt. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, werden dir insgesamt Rentenbeiträge für 30 Monate angerechnet, d. h. 2,5 Rentenpunkte. Für später geborene Kinder beträgt die Gutschrift bis zu 36 Monate pro Kind – das entspricht 3 Rentenpunkten. Die Kindererziehungszeiten musst du selber beantragen. Dazu kannst du dir online das Formular „V0800“ herunterladen, ausfüllen und abschicken.

Die Rentenansprüche für die Kindererziehung stehen pro Kind in der Regel nur dem Elternteil zu, der sich hauptsächlich um das Kind gekümmert hat. Eltern können sie aber auch aufteilen. Wenn du neben der Kindererziehung noch arbeitest, werden dir die Entgeltpunkte dafür zusätzlich zu den Rentenpunkten für die geleisteten Beiträge gutgeschrieben – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Rentenpunkte für Pflegezeiten
Auch für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Familienangehörigen bekommst du Rentenpunkte gutgeschrieben. So wird die Pflegezeit als Beitragszeit gezählt und zusätzlich auf die sogenannte Wartezeit angerechnet. Die Wartezeit ist die Zeit, die du mindestens in die Rentenversicherung einzahlen musst, um Anspruch auf Leistungen aus ihr zu haben.
Damit dir für nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem muss die Pflege mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens 2 Wochentage, ausgeübt werden. Schließlich darfst du als pflegende Person nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
Rentenpunkte für Schule, Ausbildung und Studium
Wenn du eine Ausbildung absolvierst, werden dir bis zu 3 Jahre deiner Ausbildungszeit für die Berechnung deiner späteren Rente höher bewertet. Konkret wird dir diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts angerechnet – auch, wenn du tatsächlich weniger verdienst. Als Azubi werden dir also für eine begrenzte Zeit mehr Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte gutgeschrieben, als dir eigentlich zustehen. Diese Regelung gilt für alle Ausbildungen, die du bis zum 25. Lebensjahr absolvierst und in denen du Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung entrichtest.
Für Schule oder Studium werden dir hingegen keine Rentenpunkte gutgeschrieben. Allerdings kannst du dir den Besuch einer Fach- oder Hochschule bzw. Universität ab dem 17. Lebensjahr für die Wartezeit anrechnen lassen – auch ohne einen Abschluss nachweisen zu müssen. Die maximale Anrechnungszeit für die Rente beträgt 8 Jahre.

Auch wenn dir Schul- und Ausbildungszeiten auf die Rente angerechnet werden, lohnt es sich, frühzeitig damit zu beginnen, für das Alter zu sparen. Ein Wertpapier-Sparplan bietet dir einen guten Einstieg in die Geldanlage und das zeitgemäße Sparen.
Rentenpunkte bei Arbeitslosigkeit
Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, zahlt die Agentur für Arbeit automatisch Beiträge für dich an die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass du im Jahr vor der Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig warst. Wenn du diese sogenannte Vorversicherung nicht erfüllst, kannst du die Versicherungspflicht beantragen.
Während du Arbeitslosengeld beziehst, werden dir weniger Rentenpunkte gutgeschrieben als für die vorher ausgeübte versicherte Tätigkeit. Dennoch wirken sich Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Höhe deiner späteren Rente aus und werden dir auch für die Wartezeit angerechnet.

Wenn du Bürgergeld beziehst, zahlt die Agentur für Arbeit keine Beiträge für dich an die Rentenversicherung – du bekommst folglich auch keine Rentenpunkte gutgeschrieben. Allerdings wird die Dauer des Leistungsbezugs an die Rentenversicherung übermittelt und als Wartezeit angerechnet.
Wie viel ist 1 Rentenpunkt wert?
Am aktuellen Rentenwert lässt sich ablesen, wie viel 1 Rentenpunkt wert ist – d. h., wie hoch der Rentenbetrag ist, den du später monatlich pro gesammelten Rentenpunkt bekommst. Auch diese Zahl wird jährlich angepasst. Seit Juli 2023 beträgt der aktuelle Rentenwert 37,60 € – und zwar erstmals einheitlich für West und Ost (Stand: September 2023). Für jeden gesammelten Rentenpunkt bekommst du somit später monatlich 37,60 € Rente gezahlt.
Wenn du 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlst und immer das Durchschnittsentgelt verdienst, könntest du folglich 45 Rentenpunkte sammeln und würdest dann theoretisch 1692 € Rente pro Monat beziehen (Stand: September 2023). Für die genaue Berechnung der Rentenhöhe werden neben den Entgeltpunkten jedoch noch weitere Faktoren herangezogen.

Laut Rentenversicherungsbericht 2022 gingen Männer in Ost und West am 31. Dezember 2021 im Durchschnitt nach 41,5 Jahren in Altersrente und sammelten durchschnittlich 1,0292 Entgeltpunkte pro Jahr – d. h. insgesamt 42,71 Rentenpunkte. Bei den Frauen waren es in 31,3 Jahren 0,7538 Rentenpunkte pro Jahr oder 23,59 Entgeltpunkte.
Wie berechnet man die Rentenhöhe?
Die Entgeltpunkte sind für die individuelle Rentenhöhe zwar der entscheidende, aber nicht der einzige Faktor. Zur Berechnung der Altersrente wird folgende Formel angewendet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe
Mit den Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert haben wir uns in diesem Artikel bereits ausführlich beschäftigt. Der Zugangsfaktor dient der Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen bei der Rentenberechnung. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt dieser Faktor 1,0. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme in Kauf nehmen. Von einem höheren Zuschlagsfaktor und somit von Zuschlägen zur Rente profitiert dagegen, wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf seine Rente verzichtet und weiterarbeitet. Der Rentenartfaktor bestimmt schließlich die Rentenhöhe nach Art der Rente. Für die reguläre Rente wegen Alters und für die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung beträgt er 1,0. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Rentenartfaktor 0,5, bei der Halbwaisenrente beläuft er sich auf 0,1.
Kann man Rentenpunkte kaufen?
Tatsächlich ist es möglich, Abschläge durch frühzeitige Inanspruchnahme ganz oder teilweise auszugleichen. Der „Kauf“ von Rentenpunkten durch sogenannte Sonderzahlungen ist allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr und bei Erreichen von mindestens 35 Versicherungsjahren bis zum geplanten Rentenbeginn möglich.
Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.
Wie hoch der Betrag ist, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte, erfährt man auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Darüber hinaus gilt: Wenn du in Erwägung ziehst, Sonderzahlungen zu leisten, solltest du dich vorab von deinem Rentenversicherungsträger beraten lassen, inwieweit sich solche Ausgleichszahlungen in deinem individuellen Fall lohnen.
Fazit: Rentenpunkte berechnen 2023 – auf das Bruttoeinkommen kommt es an
Wie viele Rentenpunkte dir pro Jahr gutgeschrieben werden, hängt davon ab, wie hoch dein Bruttojahreseinkommen im Verhältnis zum sogenannten Durchschnittsentgelt ausfällt. Das Durchschnittsentgelt wurde für das Jahr 2023 vorläufig auf 43.142 € (West) bzw. 41.967 € (Ost) festgelegt. Wenn du diesen Betrag 2023 brutto verdient hast, wird dir 1 Rentenpunkt gutgeschrieben. Verdienst du weniger, werden dir anteilig Rentenpunkte geschrieben. Bei einem höheren Gehalt kannst du maximal 2,03 Entgeltpunkte pro Jahr für deine Rente sammeln.
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