- Die erste Wohnung sollte zu dir und deinen finanziellen Möglichkeiten passen.
- Für die erste eigene Wohnung fallen einmalige Ausgaben und laufende Kosten an.
- Unsere Checkliste zeigt dir, was du für deine erste eigene Wohnung alles brauchst.
- Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, beachte einige Punkte.
Die erste eigene Wohnung: Was muss ich beachten?
Wer von zu Hause auszieht, muss sich zunächst die Frage stellen, wie er in Zukunft wohnen will: lieber allein in einer eigenen Wohnung oder mit anderen in einer WG? Die Entscheidung ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom eigenen Ruhebedürfnis. Wenn man sich für eine eigene Wohnung entschieden hat, gibt es für junge Leute einiges zu beachten. Wir geben dir einige Tipps und Checklisten für deine erste eigene Wohnung mit an die Hand.
- Ausstattung: Möchte ich die erste eigene Wohnung komplett selbst einrichten oder kann ich mich auch mit bereits möblierten Zimmern arrangieren?
- Größe: Wie viel Platz brauche ich? Wie viel Räume kann ich überhaupt mit Möbeln ausstatten und regelmäßig putzen und heizen?
- Lage: Hat die Wohnung eine gute Anbindung zur Uni, Ausbildungsstelle oder Arbeit? Finde ich in der näheren Umgebung alles, was ich zum Leben brauche (z. B. Supermärkte, Ärzte, Freizeitangebote)?
- Umgebung: Gefällt mir der Stadtteil? Fühle ich mich dort sicher? Komme ich mit der Nachbarschaft aus?
- Miete: Kann ich mir die Wohnung leisten?
Wie viel Geld braucht man für die erste eigene Wohnung?
Die Freiheit der eigenen vier Wände geht mit finanziellen Pflichten einher. Denn für die erste eigene Wohnung fallen sowohl einmalige als auch laufende Kosten an.
Zu den laufenden Kosten für die erste eigene Wohnung gehören:
- Miete: Die Miete plus Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizkosten, machen den größten Teil der monatlichen Kosten für die erste eigene Wohnung aus. Dazu kommen in der Regel noch die Kosten für Strom und Wasser.
- Lebenshaltungskosten: Neben der Miete fallen weitere Kosten für die private Haushaltsführung an. Dazu zählen z. B. die Ausgaben für Lebensmittel, Getränke und Genussmittel, Mobilität, Kleidung, Sport und Freizeit, aber auch die monatlichen Gebühren für Handyvertrag, Internet und Streamingdienste.
- Versicherungen: Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, sollte sich Gedanken über den eigenen Versicherungsschutz machen. Neben der verpflichtenden Krankenversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Auch der Abschluss einer Hausratversicherung kann beim Umzug in die erste eigene Wohnung sinnvoll sein. Generell gilt: Wer unter 25 Jahre alt ist, kann in den meisten Fällen bei den Eltern mitversichert bleiben.
Welche Versicherungen sinnvoll sind, erfährst du ebenfalls im comdirect Magazin. Hole dir dort außerdem wertvolle Finanztipps für Studenten sowie Tipps und Tricks zum Geldsparen im Alltag. Als Studierender kannst du dich in unserem Magazin über das kostenlose Girokonto für Studenten und die Kosten für ein Studium und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
Einmalige Kosten für die erste eigene Wohnung sind unter anderem:
- Kaution: Als Sicherheit müssen neue Mieter in der Regel eine Mietkaution hinterlegen – entweder in bar oder per Überweisung. Die Höhe der Kaution beträgt meistens 3 Monatsmieten. Der Vermieter zahlt sie zurück, wenn das Mietverhältnis endet.
- Umzugskosten: Auch für den Umzug in die erste eigene Wohnung fallen Kosten an. Wer kein Umzugsunternehmen beauftragen möchte, lässt sich am besten von Freunden und Verwandten helfen. Doch auch dann braucht man Umzugskartons und muss meistens einen Transporter mieten.
- Renovierung: Nicht immer zieht man in eine komplett renovierte Wohnung. Manchmal sieht der Mietvertrag auch vor, dass der neue Mieter die Renovierung übernimmt. Und selbst wenn die Wohnung bei Auszug frisch gestrichen wurde – vielleicht möchte man die ersten eigenen vier Wände farblich anders gestalten oder originell tapezieren.
- Einrichtung: Schließlich braucht man beim Einzug in die erste eigene Wohnung Geld für die Grundausstattung. Dazu gehören beispielsweise Möbel und Einrichtungsgegenstände, aber auch Elektrogeräte und Küchenutensilien.
Du hast auch die Möglichkeit, die Mietkaution zu finanzieren. Viele Banken bieten dafür einen speziellen Kredit an. Als Alternative zur Barkaution kannst du bei deiner ersten eigenen Wohnung dem Vermieter nach Absprache auch eine Mietkautionsbürgschaft deiner Eltern vorlegen.
Checkliste für Grundausstattung der ersten Wohnung: Was darf in einer Wohnung nicht fehlen?
Wer die erste eigene Wohnung bezieht, kann leicht unterschätzen, was man für die Grundausstattung einer Wohnung alles benötigt. Eine Checkliste hilft, sich einen Überblick zu verschaffen. Am besten geht man strukturiert vor und teilt die Wohnung in einzelne Bereiche und Räume ein.
Checkliste: Was braucht man für seine erste eigene Wohnung?
Eingangsbereich:
- Schuhregal
- Garderobe
- Spiegel
- Schlüsselablage (optional)
Badezimmer:
- Spiegel(-schrank)
- Regal
- Mülleimer
- Duschvorhang und Duschmatte
- Handtücher und Waschlappen
WC:
- WC-Bürste
- Klopapierhalter
Wohnzimmer:
- Sofa/Sitzgelegenheiten
- Wohnzimmertisch
- Bücherregal
- Sideboard oder Schränke
- Fernseher (optional)
Schlafzimmer:
- Bettgestell
- Lattenrost
- Matratze
- Bettwäsche
- Kleiderschrank
- Kleiderbügel
Sonstiges:
- Waschmaschine
- Wäscheständer und Wäschekorb
- Staubsauger
- Handfeger und Kehrblech
- Fußmatte
- Steckdosenleisten
- Lampen und LEDs für alle Zimmer
- Werkzeugkasten
Home-Office:
- Schreibtisch
- Bürostuhl
- Schreibtischlampe
- Computer und Drucker
Küche:
- Küchenzeile mit Spülschrank
- Hängeschränke oder Regale
- Herd mit Backofen
- Kühlschrank
- Küchentisch und Stühle
- Pfannen und Töpfe
- Besteck, Geschirr, Gläser
- Geschirrhandtücher
- Wasserkocher (optional)
- Toaster (optional)
- Kaffeemaschine (optional)
- Mikrowelle (optional)
Ab wann darf man in die erste eigene Wohnung ziehen?
Mit 18 Jahren darf man in Deutschland jederzeit in die erste eigene Wohnung ziehen. Denn dann ist man volljährig und somit auch unbeschränkt geschäftsfähig. Es geht aber auch schon früher. Wer vor dem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen möchte, um beispielsweise eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt anzutreten, benötigt allerdings die Zustimmung der Eltern. Auch dann gilt jedoch: In die erste eigene Wohnung darf man frühestens mit 16 Jahren ziehen.
Nach dem Auszug des Kindes bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Auch der Anspruch auf Kindergeld bleibt ebenfalls bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung bestehen, erlischt aber spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Erst mit 18 bist du voll und unbeschränkt geschäftsfähig. Willst du schon früher in deine erste eigene Wohnung ziehen, müssen deine Eltern den Mietvertrag und alle anderen Verträge für Strom, Gas, Internet usw. unterzeichnen.
Welche Fragen sollte man bei der ersten eigenen Wohnung stellen?
Bevor man den Mietvertrag für die erste eigene Wohnung unterzeichnet, sollte man genau wissen, was man unterschreibt. Hier sind einige Fragen, die man dem Makler oder Vermieter stellen sollte:
Mietverträge können befristet oder unbefristet sein. Bei befristeten Verträgen ist die Dauer des Mietverhältnisses festgelegt, bei unbefristeten Verträgen dagegen offen. Für befristete Mietverträge ist eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren vorgeschrieben – niedrigere Fristen von 1 oder 2 Jahren sind gesetzeswidrig und somit ungültig! Auch bei einer Befristung kann der Mietvertrag beliebig oft verlängert werden.
Bei einer Staffelmiete ist vertraglich festgelegt, wie sich die Miete für die Wohnung in Zukunft erhöht. Vorsicht: Die gestaffelten Mieten dürfen höher sein als ortsüblich! Außerdem gilt bei Staffelmietverträgen die Mietpreisbremse nicht. Diese sieht eigentlich vor, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % bzw. 15 % steigen darf.
Bei einem Indexmietvertrag orientiert sich die Miete am Verbraucherpreisindex. Das heißt: Wenn die Inflation steigt, darf der Vermieter die Miete erhöhen – zumindest einmal im Jahr. Für Mieter sind Indexmietverträge doppelt schlecht: Sie müssen nicht nur die höheren Verbraucherpreise schultern, sondern auch mehr Miete zahlen.
Manche Mietverträge beinhalten besondere Vertragsklausel. Vorsicht ist beim sogenannten „Kündigungsverzicht“ oder „Kündigungsausschluss“ geboten. Mit dieser Klausel kann die Kündigung des Mietvertrags für maximal 4 Jahre ausgeschlossen werden. Einerseits darf Mietern in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden darf, sofern sie ihre Miete pünktlich bezahlen. Andererseits kommen Mieter vor Ablauf der vereinbarten Frist auch selbst nicht aus dem Vertrag aussteigen.
Gerade in Zeiten hoher Energiepreise sollte man die Neben- und Betriebskosten genau im Blick haben, um sich finanziell bei der ersten eigenen Wohnung nicht zu übernehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Vorauszahlungen für die Nebenkosten sollten nicht zu niedrig angesetzt werden, damit es am Jahresende nicht zu einer „saftigen“ Nachzahlung kommt.
Erste Wohnung: Was ist noch wichtig?
Zusätzlich zu den Fragen an Vermieter oder Makler gibt es noch weitere Themen, mit denen man sich vor Abschluss des Mietvertrags der eigenen Wohnung beschäftigen und für sich klären sollte:
Wie viel Miete man sich als Erstmieter leisten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, dem Ausbildungsgehalt, eigenen (Neben-)Verdiensten oder dem BAföG. Deshalb sollte man sich zunächst einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben ohne Mietkosten verschaffen. Die Differenz ist der Betrag, der einem für die Warmmiete der ersten eigenen Wohnung – Miete plus Nebenkosten – zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass man nicht die gesamte Summe für die Miete reserviert, sondern auch noch Geld einplant, um einen Notgroschen aufzubauen, Geld zu sparen und anzulegen.
Die 30-Prozent-Regel kann als Orientierung bei der Frage dienen, wie viel Miete man sich leisten kann. Diese Faustregel besagt, dass die Kosten für die Warmmiete nicht höher sein sollten als 30 % des Nettoeinkommens. Bei Nettoeinnahmen in Höhe von 1.500 Euro sollte die Miete also nicht mehr als 450 Euro betragen. Tatsächlich ist der durchschnittliche Anteil der Mietkosten am Einkommen gerade bei Alleinlebenden höher. Laut dem Statistischen Bundesamt lag er im Jahr 2019 bei 37,4 %.
Fazit: Erste eigene Wohnung – persönliche Freiheit, finanzielle Verantwortung
Mit der ersten eigenen Wohnung beginnt für junge Leute ein neuer Lebensabschnitt. Häufig ändert sich mit dem Auszug aus dem Elternhaus auch die Einstellung zu den eigenen Finanzen. Nicht nur für die Grundausstattung der ersten Wohnung fallen einige Ausgaben an – auch die laufenden Kosten für Miete und Konsum wollen jeden Monat pünktlich bezahlt werden. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Kosten und der Ausstattung der ersten Wohnung auseinanderzusetzen und sich auch über Möglichkeiten des Sparens und der Geldanlage zu informieren.
Wenn du noch Fragen zum Thema Versichern und Vorsorgen hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.