- Mit einem Altersvorsorgedepot kannst du staatlich gefördert in ETFs & Fonds investieren.
- Es gibt staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro plus bis zu 300 Euro pro Kind/Jahr
- Das neue Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027.
Definition: Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist.
Es funktioniert ähnlich wie ein ETF- oder Fondsdepot. Während der Ansparphase investierst du regelmäßig Geld und erhältst dafür eine staatliche Förderung, die sich nach der Höhe deiner Einzahlungen richtet. Dein Geld wird in bestimmte, zugelassene Wertpapiere investiert, z. B. in breit gestreute Fonds. Sobald du die Auszahlphase erreichst, also etwa mit dem Eintritt in den Ruhestand, kannst du dir dein Erspartes auszahlen lassen. Ziel des Altersvorsorgedepots ist es, eine günstigere, renditestärkere, unbürokratischere, flexiblere, einfachere und transparentere private Altersvorsorgemöglichkeit zu schaffen, die staatlich gefördert wird.
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Wie funktioniert die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Grundsätzlich setzt sich die Förderung im Altersvorsorgedepot aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Berufseinsteigerbonus
- Nachgelagerte Besteuerung
- Sonderausgabenabzug (max. 1.800 Euro pro Jahr)
Wie hoch wird die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot sein?
Einzahlungen sollen mit bis zu 50 % vom Staat bezuschusst werden. Folgende Besonderheiten gelten:
- Sparende erhalten eine staatliche Förderung in Höhe von 50 % pro eingezahltem Euro für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr.
- Für Sparraten von 360 bis maximal 1.800 Euro jährlich gibt es eine Förderung von 25 % pro Euro.
- Als Grundzulage kannst du also bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten.
- Um eine Förderung zu erhalten, ist ein Mindestsparbetrag von 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat, notwendig.
Welche weiteren Zulagen wird es beim Altersvorsorgedepot geben?
Neben der Grundförderung sind zusätzliche staatliche Zulagen vorgesehen:
- Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten eine einmalige Zulage von 200 Euro.
- Für Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird es eine Sonderzulage von 100 % der geleisteten Beiträge geben, bis zu 300 Euro pro Kind.
Welche steuerlichen Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?
Neben den staatlichen Zulagen können Sparende auch steuerlich profitieren. Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Während der Ansparphase werden Erträge innerhalb des Altersvorsorgedepots zudem nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst später in der Auszahlungsphase.

Wie hoch der individuelle Steuervorteil ausfällt, hängt unter anderem vom persönlichen Einkommen und Steuersatz ab.
Beispiele: Wie hoch fällt die Förderung beim Altersvorsorgedepot aus?
Die folgenden Beispiele zeigen, welche staatlichen Zulagen verschiedene Musterhaushalte bei welchen Einzahlungen erhalten könnten. Für die Berechnungen wird von 3 Beispielhaushalten ausgegangen:
- Julie (24): alleinstehend, keine Kinder
- David (55): alleinstehend, 1 Kind (16 Jahre)
- Meike (38) und Mohammed (40): verheiratet, 2 Kinder (2 und 6 Jahre)
Dabei wird angenommen, dass Julie jährlich 900 Euro, David 1.800 Euro und Meike sowie Mohammed gemeinsam 2.400 Euro in ihr Altersvorsorgedepot einzahlen. Bei der Familie wird von 2 Altersvorsorgedepots mit jeweils 1.200 Euro jährlicher Einzahlung ausgegangen. Die Kinderzulagen werden einem Elternteil zugeordnet.
| Julie | David | Meike und Mohammed | |
| Einzahlung pro Jahr | 900 Euro | 1.800 Euro | 2.400 Euro |
| Grundzulage | 315 Euro | 540 Euro | 780 Euro |
| Kinderzulage | – | 300 Euro | 600 Euro |
| Berufseinsteigerzulage (bis 25 Jahre) | 200 Euro* | – | – |
| Förderung insgesamt | 515 Euro | 840 Euro | 1.380 Euro |
| Sparleistung inkl. Förderung | 1.415 Euro | 2.640 Euro | 3.780 Euro |
| Förderquote | 57,2 % | 46,7 % | 57,5 % |
Rendite-Beispiel: Wer jährlich 2.640 Euro (Eigenbeiträge und Förderung zusammen) in sein Altersvorsorgedepot investiert, könnte bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 6 % pro Jahr nach 20 Jahren ein Vermögen von rund 97.100 Euro aufbauen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen.

Zusätzlich ergibt sich folgender Vorteil: Eingezahlte Beiträge bis 1.800 Euro (zzgl. Zulagen) sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Wer ist förderberechtig für das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot soll möglichst vielen Menschen den Vermögensaufbau fürs Alter erleichtern. Entsprechend breit ist der Kreis der Förderberechtigten angelegt. Grundsätzlich sollen alle Personen förderberechtigt sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Beiträge leisten. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten
- Landwirtinnen und Landwirte
- Neu: Selbstständige
- Mini- und Midijobber mit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Studierende mit Nebenjob und Beitragszahlungen in die GRV
- Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
- Beziehende von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- weitere Sonderfälle
Insgesamt könnten damit ca. 50 Millionen Menschen förderberechtigt sein.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Die beschlossene Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge umfasst über 100 Seiten und beschreibt detailliert, wie das neue Vorsorgemodell ausgestaltet ist. Die wichtigsten Regelungen und den aktuellen Stand fassen wir hier übersichtlich zusammen.
Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?
Das Kapital soll in bestimmte, staatlich zugelassene Wertpapiere investiert werden. Die Grundlage bildet das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das eine Positivliste zulässiger Anlageformen vorsieht. Dazu zählen vor allem ausgewählte:
- aktiv gemanagte Fonds (darunter AIFs und ELTIFs)
- ETFs
- Anleihen
Anlegende können somit eine Auswahl aus vorgegebenen Fonds bis Risikoklasse 5 treffen. Riskantere Anlagen wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine oder Kryptowährungen sollen hingegen ausgeschlossen sein.
Gibt es eine Beitragsgarantie beim Altersvorsorgedepot?
In bisherigen Vorsorgemodellen wie Riester war die Beitragsgarantie eine zentrale Voraussetzung. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot entfällt zwar die Verpflichtung zur Beitragsgarantie, sie bleibt jedoch optional – je nach Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung kann zwischen drei Varianten gewählt werden:
- 100 % Beitragsgarantie: Zum Rentenbeginn wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, was maximale Sicherheit bietet, aber mit geringeren Renditechancen einhergeht.
- 80 % Beitragsgarantie: Diese Variante kombiniert ein hohes Maß an Sicherheit mit besseren Ertragschancen, da ein Teil des Kapitals renditeorientierter investiert werden kann.
- Keine Beitragsgarantie: Hier wird vollständig auf Garantien verzichtet, sodass das gesamte Kapital am Kapitalmarkt arbeitet und langfristig die höchsten Renditechancen möglich sind.
Wie erfolgt die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot?
Anders als bei bisherigen Vorsorgeprodukten besteht beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht, das angesparte Kapital vollständig in eine Rentenversicherung zu überführen, was die Kosten erheblich senkt. Es soll flexible Auszahlungsregelungen geben:
- Lebenslange Leibrente mit monatlichen Zahlungen bis zum Tod
- Befristeter Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr
- optional: Einmalzahlung von bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase
Welche Auszahlungsmodelle einzelne Anbieter konkret anbieten werden, steht derzeit noch nicht abschließend fest.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Während der Ansparphase bleiben Erträge innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei. Auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen fällt somit zunächst keine Abgeltungssteuer an.
Erst in der Auszahlungsphase greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Die geförderten Eigenbeiträge, die staatlichen Zulagen und die erwirtschafteten Erträge werden in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da viele Menschen im Ruhestand über ein geringeres Einkommen verfügen als während ihres Berufslebens, kann die Besteuerung im Alter niedriger ausfallen als während der Erwerbsphase.
Für Einzahlungen, die über den geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr hinausgehen, greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Bei Rentenbeginn wird nur ein bestimmter Anteil der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Rest ist steuerfrei. Die Höhe des zu versteuernden Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.
Welche Altersvorsorgedepot-Modelle wird es geben?
Um die Bedürfnisse möglichst vieler Sparerinnen und Sparer abzudecken, wird es zum Start im Januar 2027 mehrere Altersvorsorgedepot-Arten geben.
- Privates Standarddepot
- Allgemeines Altersvorsorgedepot
- Staatliches Standarddepot
Standard-Altersvorsorgedepot
Das Standarddepot ist sozusagen die Basisvariante des Altersvorsorgedepots. Die Auswahl passender Wertpapiere kann herausfordernd sein, weshalb Anbieter verpflichtend diese Option anbieten werden. Das allgemeine kostengedeckelte private Standardprodukt investiert in 2 OGAW-Fonds und erfordert keine aktiven Anlageentscheidungen. OGAW-Fonds unterliegen strengen EU-Richtlinien, die darauf abzielen, ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz für Privatanlegende zu gewährleisten.
Daher richtet sich diese Variante an Personen mit weniger Erfahrung bei der Geldanlage. Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen maximal 1 % pro Jahr betragen.
Allgemeines Altersvorsorgedepot
Neben dem Standard-Altersvorsorgedepot wird es ein nicht kostengedeckeltes, allgemeines Altersvorsorgedepot geben. Dieses Modell wird häufig auch „freies Altersvorsorgedepot“ genannt. Anders als beim Standarddepot gibt es hier keine vorgegebene Anlagestrategie. Stattdessen können Anlegerinnen und Anleger selbst entscheiden, wie sie ihr Depot zusammenstellen möchten.
Das allgemeine Altersvorsorgedepot richtet sich vor allem an Personen, die bereits Erfahrung mit der Geldanlage haben oder ihre Altersvorsorge aktiv steuern möchten. Dafür bietet es mehr Flexibilität als das Standarddepot. Gleichzeitig tragen Anlegerinnen und Anleger jedoch auch mehr Verantwortung für die Auswahl und Überwachung ihrer Investments. Eine gesetzliche Kostenobergrenze ist nicht vorgesehen.
Staatliches Standarddepot
Eine weitere Option ist ein staatlich organisiertes Standarddepot. Ziel eines staatlich organisierten Standarddepots wäre es, eine kostengünstige und einfach zugängliche Vorsorgelösung bereitzustellen. Es steht im Raum, ob die Vermögensverwaltung dieses Standarddepots bei der Deutschen Bundesbank liegen wird. Konkrete Details hierzu sind noch offen.

Ab dem Jahr 2027 soll eine unabhängige, digitale und kostenfrei zugängliche Vergleichsplattform entstehen, die zertifizierte Vorsorgeprodukte transparent gegenüberstellt.
Welche Vor- und Nachteile bietet ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot gilt zwar als vielversprechende Alternative bzw. Weiterentwicklung der Riester-Rente, hat aber auch Nachteile.
Vorteile Altersvorsorgedepot
- Renditechancen:
Durch die Anlage in Fonds oder ETFs können langfristig höhere Erträge erzielt werden als bei klassischen Riester-Produkten. - Geringere Kosten:
Durch den Wegfall klassischer Versicherungsstrukturen und Abschlusskosten bleibt mehr Rendite beim Anlegenden. - Transparenz:
Die Depotentwicklung ist jederzeit einsehbar und die Kostenstruktur ist klar nachvollziehbar. - Staatliche Förderung:
Einzahlungen werden mit Zuschüssen und Förderungen unterstützt, inkl. zusätzlichen Zulagen für Familien und Berufseinsteigende. - Steuerliche Vergünstigungen:
Die Beiträge lassen sich als Sonderausgaben in der Ansparphase steuerlich absetzen und es findet keine Besteuerung in der Ansparphase statt. Zudem ist Rebalancing bzw. Umschichten steuerfrei möglich.
Nachteile Altersvorsorgedepot
- Verlustrisiken:
Wer ETFs oder Fonds als Altersvorsorge nutzt, sollte die Verlustrisiken kennen. Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen, sodass der Depotwert in schwachen Marktphasen auch fallen kann. - Eigenverantwortung:
Anlegende müssen sich stärker mit ihrer Anlagestrategie und den Risiken auseinandersetzen – gerade dann, wenn sie sich für keine Standardlösung entscheiden. - Beschränkte Wertpapierauswahl:
Du kannst deine Geldanlage selbst gestalten, bist dabei aber an staatlich zugelassene Wertpapiere gebunden.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot kann sich besonders für Menschen lohnen, die langfristig fürs Alter sparen und dabei staatliche Förderung nutzen möchten. Wie attraktiv das Modell im Einzelfall ist, hängt vor allem von der Sparrate, der familiären Situation, dem Anlagehorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
Für junge Sparerinnen und Sparer kann das Altersvorsorgedepot besonders interessant sein. Sie profitieren von einem langen Anlagehorizont und können zusätzlich die einmalige Berufseinsteigerzulage erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Familien können durch die Kinderzulage besonders stark profitieren. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es eine zusätzliche Förderung. Dadurch kann die Förderquote gerade bei Familien deutlich steigen.
Auch für Alleinerziehende kann das Altersvorsorgedepot attraktiv sein, da sie neben der Grundzulage ebenfalls Kinderzulagen erhalten können. Entscheidend ist, welchem Elternteil die Kinderzulage zugeordnet wird.
Neu ist, dass künftig auch Selbstständige förderberechtigt sein sollen. Für sie kann das Altersvorsorgedepot eine zusätzliche Möglichkeit sein, staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige aufzubauen.
Wer bereits Erfahrung mit ETFs, Fonds oder anderen Wertpapieren hat, kann insbesondere vom allgemeinen Altersvorsorgedepot profitieren. Dieses bietet mehr Gestaltungsspielraum, erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Auswahl der Anlagen.
Für wen ist das Altersvorsorgedepot weniger geeignet?
Weniger geeignet ist das Altersvorsorgedepot für Menschen, die kurzfristig flexibel auf ihr Geld zugreifen möchten oder keine Schwankungen am Kapitalmarkt akzeptieren können. Auch wer nur sehr kurzfristig bis zum Ruhestand spart, sollte genau prüfen, ob Förderung, Kosten und Anlagehorizont zusammenpassen
Hintergrund: Warum wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge reformiert?
Die Riester-Rente war bisher die wichtigste Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Doch sie hat in den letzten Jahren zunehmend an Attraktivität verloren. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge rückläufig. Viele Menschen kündigen bestehende Verträge oder schließen gar keine neuen mehr ab. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Schwache Rendite: Zum einen hat die langanhaltende Niedrigzinsphase dafür gesorgt, dass die Renditen vieler Riester-Produkte kaum noch über der Inflationsrate liegen.
- Hohe Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten schmälern die Erträge.
- Komplexität: Hinzu kommen eine komplizierte Förderlogik, geringe Flexibilität über den gesamten Lebenszyklus hinweg und eine mangelnde Transparenz darüber, was am Ende tatsächlich herauskommt.
Mit dem Altersvorsorgedepot soll die staatlich geförderte Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker werden. Gleichzeitig sollen mehr Menschen Zugang zu einer geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.
Was plant die Bundesregierung zur Förderung der privaten Altersvorsorge?
Die Bundesregierung hat die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot, das ab 2027 eine staatlich geförderte Anlage in Fonds, ETFs und weitere zugelassene Wertpapiere ermöglichen soll.
Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge einfacher, transparenter und renditestärker zu gestalten. Gleichzeitig ist der Kreis der Förderberechtigten erweitert worden: auch Selbstständige sollen ab 2027 von der Förderung profitieren.
Der Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten private Altersvorsorge wurde Ende März 2026 vom Bundestag beschlossen. Am 8. Mai 2026 stimmte auch der Bundesrat zu. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 geschaffen.

Für Kinder und junge Leute bis 18 plant die Bundesregierung zudem die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Hierbei sollen Kinder monatlich 10 Euro vom Staat für ihr Depot erhalten, um die frühzeitige private Altersvorsorge zu fördern. Alle Infos findest du in unserem Ratgeber.
Das Interesse am Altersvorsorgedepot ist groß: Laut einer Umfrage von Sirius Campus kennen bereits 58 % der rund 44 Mio. Förderberechtigten in Deutschland das Altersvorsorgedepot. Ca. ein Drittel (34 %) von ihnen würden ein solches Depot in Betracht ziehen, um ihre Altersvorsorge zu stärken. Das Marktforschungsinstitut prognostiziert konservativ gerechnet 4,5 Mio. Abschlüssen. Die Reform bedient damit den Wunsch vieler Menschen nach einer zeitgemäßen und fairen Form der geförderten Altersvorsorge.
FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um das Altersvorsorgedepot
Die Anbieter von Altersvorsorgedepots – also Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften – müssen einen sogenannten Altersvorsorgedepot-Vertrag zertifizieren lassen, um die Förderung anbieten zu dürfen. Es ist vorgesehen, dass ein Anbieterwechsel möglich ist. Dies soll den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Altersvorsorgedepots fördern und den Anlegerinnen und Anlegern langfristig bessere Konditionen bieten.
Grundsätzlich kann das angesparte Altersvorsorgevermögen sowohl während der Spar- als auch in der Auszahlungsphase vererbt werden. Gegebenenfalls müssen jedoch staatliche Förderungen, etwa Zulagen und steuerliche Vorteile, zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Vorsorgevermögen im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird.
Außerdem ist das Auszahlungsmodell entscheidend: Eine lebenslange Leibrente – also eine regelmäßige Rentenzahlung bis zum Lebensende – ist nicht vererbbar und endet mit dem Tod des Zahlungsempfangenden. Das Restkapital beim Auszahlungsplan ist hingegen vererbbar, wenn die sparende Person vor dem 85. Lebensjahr verstirbt.
Neben der Auszahlung kann das geförderte Kapital zu Beginn der Auszahlphase auch ganz oder teilweise genutzt werden, um bestimmte Ausgaben zu finanzieren. Dazu gehören:
Damit bleibt das Modell ähnlich flexibel wie die bisherige Riester-Förderung.
Auch ein Wechsel von bestehenden Riester-Verträgen in das neue System soll möglich sein, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen, sollen aber gesetzlich begrenzt sein. Eine Gegenüberstellung der beiden Vorsorgemodelle Riester-Rente und Altersvorsorgedepot findest du im comdirect Magazin.
Das Altersvorsorgedepot dient dem langfristigen Vermögensaufbau für das Alter. Deshalb bleibt das angesparte Kapital grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden.
Bestimmte Entnahmen sollen jedoch weiterhin möglich sein. Dazu zählen insbesondere die Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung sowie eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. Erfolgt eine Entnahme außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, müssen staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile in der Regel zurückgezahlt werden.
Ja. ETFs sollen ausdrücklich zu den zugelassenen Anlageformen des Altersvorsorgedepots gehören. Allerdings werden nicht alle am Markt verfügbaren ETFs automatisch förderfähig sein. Stattdessen können nur ETFs und andere Wertpapiere genutzt werden, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und für das Altersvorsorgedepot zugelassen sind.
Ein bestehender ETF-Sparplan kann nicht einfach in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt werden. Das Altersvorsorgedepot ist ein eigenständiges, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt mit besonderen gesetzlichen Anforderungen. Wer bereits in ETFs investiert, kann jedoch zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen und dort künftig gefördert sparen.
Ein Wechsel des Anbieters soll auch künftig möglich sein. Ziel der Reform ist es, Wechsel einfacher und kostengünstiger zu gestalten. So sollen Abschlusskosten künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden, um eine doppelte Kostenbelastung zu vermeiden.
Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit soll der bisherige Anbieter einen Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der neue Anbieter darf für die Übertragung des Vertrags maximal 150 Euro berechnen.
Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto stärker kann der Zinseszinseffekt wirken. Besonders für junge Menschen kann das Altersvorsorgedepot attraktiv sein, da sie über einen langen Anlagehorizont verfügen und zusätzlich von der einmaligen Berufseinsteigerzulage profitieren können. Grundsätzlich kann sich das Altersvorsorgedepot jedoch in jedem Alter lohnen, sofern ausreichend Zeit bis zum Ruhestand bleibt und die staatliche Förderung genutzt wird.
Ein Umzug ins Ausland führt nicht automatisch zum Verlust des Altersvorsorgedepots. Wer seinen Wohnsitz jedoch in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, muss unter Umständen erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzahlen. Innerhalb der EU und des EWR bleibt die Förderung grundsätzlich erhalten. Welche Folgen ein Umzug im Einzelfall hat, hängt von der persönlichen Situation und dem Zielland ab.
Eine vorzeitige Kündigung des Altersvorsorgedepots ist möglich, gilt aber als förderschädliche Verwendung und ist daher mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Denn: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen. Außerdem werden die erwirtschafteten Erträge nachversteuert. Vor einer Kündigung solltest du daher prüfen, ob eine Beitragsfreistellung oder ein Anbieterwechsel die sinnvollere Alternative ist.
Ja. Das Altersvorsorgedepot ersetzt kein bestehendes Wertpapierdepot. Wer möchte, kann zusätzlich zu einem Altersvorsorgedepot weiterhin einen ETF-Sparplan oder andere Geldanlagen nutzen. Dadurch lässt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge mit einem flexiblen Vermögensaufbau außerhalb des Altersvorsorgedepots kombinieren.
Ausblick 2027: Wann kommt das Altersvorsorgedepot in Deutschland?
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027. Die konkreten Angebote der einzelnen Anbieter – unter anderem auch das comdirect Altersvorsorgedepot – befindet sich derzeit in Vorbereitung. Auf unserer Produktseite zum Altersvorsorgedepot findest du aktuelle Informationen zum geplanten Angebot. Wenn du keine Neuigkeiten verpassen möchtest, kannst du dich zudem für unseren Newsletter anmelden.
Fazit: ETFs als private Altersvorsorge – bald staatlich gefördert
ETFs und Fonds spielen künftig eine zentrale Rolle in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Mit dem Altersvorsorgedepot wird es bald möglich, renditestark und zugleich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Wer nicht warten möchte, kann seine Altersvorsorge mit ETFs und Fonds bereits heute starten und so frühzeitig von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Vorsorgen und Versichern hast, nutze gerne unsere Volltextsuche auf www.comdirect.de. Dort findest du schnell und einfach viele Antworten auf die häufigsten Fragen. Solltest du dort keine passende Antwort finden, stehen wir dir gerne zur Verfügung – entweder über unser Kontaktformular auf der Website oder telefonisch unter 04106 – 708 25 00. Als comdirect Kundin oder Kunde halte bitte deine Zugangsdaten bereit.

