- Mit einem Altersvorsorgedepot kannst du staatlich gefördert in ETFs & Fonds investieren.
- Der Staat bezuschusst Einzahlungen mit 25 bis 50 % bis zu einem Höchstbetrag.
- Die Einführung des Altersvorsorgedepots ist zum 1. Januar 2027 geplant.
Definition: Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ist ein neues Vorsorgeprodukt, das ähnlich wie ein ETF- oder Fondsdepot funktioniert. Während der Ansparphase investierst du regelmäßig Geld und erhältst dafür eine staatliche Förderung, die sich nach der Höhe deiner Einzahlungen richtet. Dein Geld wird in bestimmte, zugelassene Wertpapiere investiert, z. B. in breit gestreute Fonds. Sobald du die Auszahlphase erreichst, also etwa mit dem Eintritt in den Ruhestand, kannst du dir dein Erspartes auszahlen lassen. Ziel des Altersvorsorgedepots ist es, eine „günstigere, renditestärkere, unbürokratischere, flexiblere, einfachere und transparentere“ private Altersvorsorgemöglichkeit zu schaffen.
Warum wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge reformiert?
Die Riester-Rente war bisher die wichtigste Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Doch sie hat in den letzten Jahren zunehmend an Attraktivität verloren. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge rückläufig. Viele Menschen kündigen bestehende Verträge oder schließen gar keine neuen mehr ab. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Schwache Rendite: Zum einen hat die langanhaltende Niedrigzinsphase dafür gesorgt, dass die Renditen vieler Riester-Produkte kaum noch über der Inflationsrate liegen.
- Hohe Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten schmälern die Erträge.
- Komplexität: Hinzu kommen eine komplizierte Förderlogik, geringe Flexibilität über den gesamten Lebenszyklus hinweg und eine mangelnde Transparenz darüber, was am Ende tatsächlich herauskommt.
Für viele Menschen fühlt sich die Riester-Rente deshalb weder lukrativ noch verständlich an. Daher hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die staatlich geförderte Altersvorsorge zu reformieren.
Was plant die Bundesregierung zur Förderung der privaten Altersvorsorge?
Die FDP trieb das Thema einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge maßgeblich voran und legte im September 2024 einen Entwurf für ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot vor. Dieser wurde Anfang Dezember 2024 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Kurz zuvor zerfiel jedoch am 6. November 2024 die Ampel-Regierung, sodass der Entwurf zunächst nicht weiterverfolgt und im Bundestag ohne Ergebnis beraten wurde. Die neue Bundesregierung (Koalition aus CDU/CSU und SPD) hat das Vorhaben aufgegriffen und Mitte Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten private Altersvorsorge veröffentlicht. Mitte März 2026 wurden Neuerungen vorgelegt und Ende März wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen. Am 08. Mai hat der Bundesrat dem neuen Gesetz final zugestimmt.

Für Kinder und junge Leute bis 18 plant die Bundesregierung zudem die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Hierbei sollen Kinder monatlich 10 Euro vom Staat für ihr Depot erhalten, um die frühzeitige private Altersvorsorge zu fördern. Alle Infos findest du im Ratgeber.
Dass die Idee eines Altersvorsorgedepots auf breite Zustimmung stößt, zeigt eine Umfrage der Postbank aus August 2024: 58 % der Berufstätigen würden ein solches Depot in Betracht ziehen, um ihre Altersvorsorge zu stärken. Die Reform bedient damit den Wunsch vieler Menschen nach einer zeitgemäßen und fairen Form der geförderten Altersvorsorge.
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Gesetzesentwurf 2026: Wie soll das Altersvorsorgedepot funktionieren?
Der Gesetzesentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge umfasst über 100 Seiten und beschreibt detailliert, wie das neue Vorsorgemodell ausgestaltet. Wir informieren dich hier über den aktuellen Stand.
Wie hoch wird die Förderung beim Altersvorsorgedepot sein?
Gleiches hier: Einzahlungen sollen mit bis zu 50% vom Staat bezuschusst werden. Folgende Besonderheiten gelten:
- Vorgesehen ist eine staatliche Förderung in Höhe von 50 % pro eingezahltem Euro für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr.
- Für Sparraten von 360 bis maximal 1.800 Euro jährlich ist eine Förderung von 25 % vorgesehen.
- Um eine Förderung zu erhalten, ist ein Mindestsparbetrag von 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat, notwendig.
Welche Zulagen wird es beim Altersvorsorgedepot geben?
Neben der Grundförderung sind zusätzliche staatliche Zulagen vorgesehen.
- Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bis 25 Jahre sollen eine Zulage von 200 Euro erhalten.
- Für Kinder ist eine Sonderzulage von 100 % der geleisteten Beiträge vorgesehen, maximal jedoch 300 Euro pro Kind.

Beispiel: Eine Person mit zwei Kindern und einer monatlichen Sparrate von 120 Euro zahlt 1.440 Euro im Jahr ein. Sie erhält 450 Euro Grundförderung (50 % für die ersten 360 Euro und 25 % für die übrigen 1.080 Euro). Konkret setzt sich die Förderung so zusammen:
120 Euro * 3 Monate = 360 Euro * 50 % Förderung = 180 Euro Förderung und 120 Euro * 9 Monate = 1.080 Euro * 25 % Förderung = 270 Euro Förderung.
Zusätzlich gibt es 600 Euro Kinderzulage (300 Euro * 2 Kinder).
Damit ergibt sich eine Förderung von insgesamt 1.050 Euro (450 Euro + 600 Euro) pro Jahr.
Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?
Das Kapital soll in bestimmte, staatlich zugelassene Wertpapiere investiert werden. Die Grundlage bildet das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das eine Positivliste zulässiger Anlageformen vorsieht. Dazu zählen vor allem ausgewählte:
- aktiv gemanagte Fonds
- ETFs
- Anleihen
Anlegende können somit eine Auswahl aus vorgegebenen Fonds bis Risikoklasse 5 treffen. Riskantere Anlagen wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine oder Kryptowährungen sollen hingegen ausgeschlossen sein.
Welche Arten von Depots soll es geben?
Die Auswahl passender Wertpapiere kann herausfordernd sein, weshalb Anbieter verpflichtend die Option eines „privaten Standarddepots“ anbieten werden: Das allgemeine kostengedeckelte private Standardprodukt investiert in 2 OGAW-Fonds und erfordert keine aktiven Anlageentscheidungen. OGAW-Fonds unterliegen strengen EU-Richtlinien, die darauf abzielen, ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz für Privatanlegende zu gewährleisten. Eine Alternative wird ein nicht kostengedeckeltes, allgemeines Altersvorsorgedepot für Selbstentscheidende sein.
Eine weitere Option ist ein staatliches Standarddepot. Konkrete Details hierzu sind noch offen. Es steht im Raum, ob die Vermögensverwaltung dieses Standarddepots bei der Deutschen Bundesbank liegen wird.
Gibt es eine Beitragsgarantie beim Altersvorsorgedepot?
In bisherigen Vorsorgemodellen war die Beitragsgarantie eine zentrale Voraussetzung. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot entfällt zwar die Verpflichtung zur Beitragsgarantie, sie bleibt jedoch optional – je nach Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung kann zwischen drei Varianten gewählt werden:
- 100 % Beitragsgarantie: Zum Rentenbeginn wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, was maximale Sicherheit bietet, aber mit geringeren Renditechancen einhergeht.
- 80 % Beitragsgarantie: Diese Variante kombiniert ein hohes Maß an Sicherheit mit besseren Ertragschancen, da ein Teil des Kapitals renditeorientierter investiert werden kann.
- Keine Beitragsgarantie: Hier wird vollständig auf Garantien verzichtet, sodass das gesamte Kapital am Kapitalmarkt arbeitet und langfristig die höchsten Renditechancen möglich sind.

Ab dem Jahr 2027 soll eine unabhängige, digitale und kostenfrei zugängliche Vergleichsplattform entstehen, die zertifizierte Vorsorgeprodukte transparent gegenüberstellt.
Wie gestaltet sich die Auszahlung und Besteuerung beim Altersvorsorgedepot?
Kapitalerträge werden während der Ansparphase beim Altersvorsorgedepot nicht besteuert. Bei der Auszahlung besteht keine Pflicht, das Kapital in eine Rentenversicherung zu überführen, was die Kosten erheblich senkt. Es soll flexible Auszahlungsregelungen geben:
- Lebenslange Leibrente mit monatlichen Zahlungen bis zum Tod
- Befristeter Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr
- optional: Einmalzahlung von bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase
In der Auszahlphase unterliegen die Beträge der Einkommensteuer, orientiert am individuellen Steuersatz.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um das geförderte Kapital beim Altersvorsorgedepot zu nutzen?
Neben der Auszahlung kann das geförderte Kapital zu Beginn der Auszahlphase auch ganz oder teilweise genutzt werden, um bestimmte Ausgaben zu finanzieren. Dazu gehören:
- Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
- Tilgung entsprechender Kredite
- Finanzierung eines barrierefreien Umbaus sowie energetische Sanierungen der eigenen Immobilie
- Erwerb von Pflicht-Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung
Damit bleibt das Modell ähnlich flexibel wie die bisherige Riester-Förderung.
Was geschieht im Todesfall mit dem angesparten Vorsorgevermögen?
Grundsätzlich kann das angesparte Altersvorsorgevermögen sowohl während der Spar- als auch in der Auszahlungsphase vererbt werden. Gegebenenfalls müssen jedoch staatliche Förderungen, etwa Zulagen und steuerliche Vorteile, zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Vorsorgevermögen im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag der überlebenden Ehepartnerin oder des überlebenden Ehepartners übertragen wird.
Außerdem ist das Auszahlungsmodell entscheidend: Eine lebenslange Leibrente ist nicht vererbbar und endet mit dem Tod des Zahlungsempfangenden. Das Restkapital beim Auszahlungsplan ist hingegen vererbbar, wenn die sparende Person vor dem 85. Lebensjahr verstirbt.
Welche Banken bieten das geförderte Altersvorsorgedepot an?
Die Anbieter von Altersvorsorgedepots – also Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften – müssen einen sogenannten Altersvorsorgedepot-Vertrag zertifizieren lassen, um die Förderung anbieten zu dürfen. Es ist vorgesehen, dass ein Anbieterwechsel möglich ist. Dies soll den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Altersvorsorgedepots fördern und den Anlegerinnen und Anlegern langfristig bessere Konditionen bieten.
Kann ich Riester-Verträge in das neue System überführen?
Auch ein Wechsel von bestehenden Riester-Verträgen in das neue System soll möglich sein, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen, sollen aber gesetzlich begrenzt sein.
Wer ist förderberechtig für das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot soll möglichst vielen Menschen den Vermögensaufbau fürs Alter erleichtern. Entsprechend breit ist der Kreis der Förderberechtigten angelegt. Grundsätzlich sollen alle Personen förderberechtigt sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Beiträge leisten. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten
- Landwirtinnen und Landwirte
- Neu: Selbstständige
- Mini- und Midijobber mit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Studierende mit Nebenjob und Beitragszahlungen in die GRV
- Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
- Beziehende von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- weitere Sonderfälle
Insgesamt könnten damit ca. 50 Millionen Menschen förderberechtigt sein.
Welche Vor- und Nachteile bietet ein Altersvorsorgedepot?
Pro Altersvorsorgedepot
- Renditechancen:
Durch die Anlage in Fonds oder ETFs können langfristig höhere Erträge erzielt werden als bei klassischen Riester-Produkten. - Geringere Kosten:
Durch den Wegfall klassischer Versicherungsstrukturen und Abschlusskosten bleibt mehr Rendite beim Anlegenden. - Transparenz:
Die Depotentwicklung ist jederzeit einsehbar und die Kostenstruktur ist klar nachvollziehbar. - Staatliche Förderung:
Einzahlungen werden mit Zuschüssen und Förderungen unterstützt.
Contra Altersvorsorgedepot
- Verlustrisiken:
Wer ETFs oder Fonds als Altersvorsorge nutzt, sollte die Verlustrisiken kennen. Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen, sodass der Depotwert in schwachen Marktphasen auch fallen kann. - Eigenverantwortung:
Anlegende müssen sich stärker mit ihrer Anlagestrategie und den Risiken auseinandersetzen – gerade dann, wenn sie sich für keine Standardlösung entscheiden. - Beschränkte Wertpapierauswahl:
Du kannst deine Geldanlage selbst gestalten, bist dabei aber an staatlich zugelassene Wertpapiere gebunden.
Ausblick 2027: Wann kommt das Altersvorsorgedepot in Deutschland?
Die Einführung des Altersvorsorgedepots ist zum 1. Januar 2027 geplant. Weitere Informationen zur konkreten Umsetzung werden im Laufe des Jahres 2026 folgen. Wenn du mehr darüber erfahren willst, was sich finanziell im Jahr 2026 sonst noch ändert, lies gerne unseren passenden Ratgeber.
Fazit: ETFs als private Altersvorsorge – bald staatlich gefördert
ETFs und Fonds spielen künftig eine zentrale Rolle in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Mit dem Altersvorsorgedepot soll es bald möglich werden, renditestark und zugleich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Wer nicht warten möchte, kann seine Altersvorsorge mit ETFs und Fonds bereits heute starten und so frühzeitig von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Vorsorgen und Versichern hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

