Wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, muss dafür zur Absicherung häufig sogenannte Kreditsicherheiten anbieten. Können Schuldner die Raten des Kredits nicht mehr bezahlen, kann die Bank auf die Kreditsicherheiten zurückgreifen. Wir zeigen, welche Kreditsicherheiten es gibt und für welche Kreditarten sie sich jeweils anbieten.
Kreditsicherheiten: Definition
Kreditsicherheiten stellen Vermögenswerte dar, die der Schuldner dem Kreditinstitut zur Absicherung eines Darlehens anbietet. Gerät der Schuldner in Zahlungsrückstand oder werden Kreditschulden nicht beglichen, kann die Bank auf die Kreditsicherheit zurückgreifen. Allerdings auch nur dann – in anderen Fällen bleiben sie unangetastet.
Gut zu wissen: Banken orientieren sich bei den bevorzugten Sicherheiten an der Höhe und der Laufzeit des Darlehens.
Warum fordern Banken Sicherheiten zur Kreditabsicherung?
Egal, ob Renovierungskredit, Autokredit oder Ratenkredit – bei jedem gewährten Darlehen besteht für Gläubiger ein gewisses Ausfallrisiko. Denn zahlt der Schuldner das Darlehen nicht oder nicht vollständig zurück, verliert der Gläubiger (in diesem Fall die Bank) unter Umständen teils hohe Summen. Letztlich kann das bei einer Vielzahl von Fällen sogar eine Finanzkrise auslösen. Dieses Risiko möchten die Kreditinstitute mit der sogenannten Kreditsicherung minimieren.
Zudem verändert sich gerade bei Krediten mit langen Laufzeitig häufig die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer. Ob Scheidung, Arbeitsplatzverlust oder private Ereignisse – die Zahlungsfähigkeit der Schuldner kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen verändern. Daher besichern Banken Kredite mit langen Laufzeiten in der Regel strenger.
Wie hoch soll der Wert der Sicherheit sein?
Der geforderte Wert der Kreditsicherheit lässt sich nicht pauschal benennen. Für die Bestimmung des Werts betrachten Kreditinstitute neben der Kreditlaufzeit und Höhe der Darlehenssumme auch die Bonität des Kreditnehmers. Häufig fordern Banken zwischen 40 und 60 % des Kreditwertes – eine Faustregel ist dies jedoch nicht. Abweichungen bis hin zu 100 % des Kreditwerts sind durchaus möglich.
Kreditsicherung: Bankübliche Sicherheiten
Zu den banküblichen Sicherheiten zählen beispielsweise:
- Immobilien
- Wertpapiere
- Lebensversicherungen
- Sparguthaben
Gut zu wissen: Welche Sicherheit die Bank im Rahmen der Kreditsicherung akzeptiert, hängt auch von der Höhe und Laufzeit des Darlehens ab. Lebensversicherungen und Sparguthaben werden mittlerweile fast nicht mehr genutzt, da die Sicherheiten jährlich bewertet werden müssen und der Aufwand für Banken damit zu hoch ist.
Welche Anforderungen werden an Kreditsicherheiten gestellt?
Bei den Kreditsicherheiten bewerten Banken verschiedene Aspekte:
- Unabhängigkeit: Die Kreditsicherheit bzw. deren Wert ist im Idealfall unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners.
- Minimale Wertverluste: Kreditsicherheiten sollten während der Kreditlaufzeit bestenfalls nur minimal an Wert verlieren. Deshalb werden Wertpapiere beispielsweise mit 40-60 % des aktuellen Werts angesetzt.
- Marktgängigkeit: Banken legen großen Wert darauf, dass die Kreditsicherheiten einfach verkauft werden können.
- Bewertbarkeit: Kreditinstitute müssen den Wert der Sicherheit einfach bewerten können.
Wie bewertet die Bank Sicherheiten?
Bei der Bewertung der Sicherheiten kalkulieren Banken einen möglichen Wertverlust der Sicherheit ein. Daher wird nicht der aktuelle Wert der Sicherheit, sondern der sogenannte Beleihungswert berechnet. Das ist die Summe, die der Kreditgeber am Ende für die Sicherheit erhalten würde.
Kreditnehmer können sich grob an den folgenden Werten orientieren:
Art der Sicherheit | Beleihungswert |
---|---|
Bausparvertrag | Angespartes Bausparguthaben samt Zinsen |
Sparguthaben, Festgelder, Sparbriefe | Volle Höhe möglich |
Wertpapiere | Bis zu 75 % des Kurswerts bei festverzinslichen Wertpapieren möglich |
Aktien | Bis zu 60 % des Kurswerts möglich |
Versicherungen | Aktueller Rückkaufswert |
Gut zu wissen: Verliert die Kreditsicherheit während der Kreditlaufzeit an Wert oder verschlechtert sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers, kann die Bank weitere Sicherheiten fordern. Man spricht dann von einer sogenannten Sicherheitenverstärkung.
Kreditsicherheiten: Arten und Beispiele
Kreditsicherheiten lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:

Personalsicherheiten
Neben dem Kreditnehmer haftet im Fall der Personalsicherheit noch eine weitere Person für die Kreditsumme. Gerät der Kreditnehmer mit den Raten in Zahlungsverzug oder kann die Kreditraten nicht mehr begleichen, so kann sich die Bank an die im Rahmen der Personalsicherheit haftende Person wenden. Die bekannteste Form der Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Der Bürge verpflichtet gegenüber dem Kreditinstitut im Fall des Ausfalls des Kreditnehmers die Restschuld zu begleichen.
Real- und Sachsicherheiten
Im Rahmen der Sachsicherheiten, die auch Realsicherheiten genannt werden, tritt der Kreditnehmer werthaltige Gegenstände, wie beispielsweise ein Auto oder eine Immobilie, oder Rechte an die Bank ab. Bei Zahlungsrückständen kann die Bank die gestellte Sachsicherheit verwerten, um so die offenen Kreditforderungen zu decken. Häufig nutzen Kreditnehmer zur Absicherung einer Baufinanzierung eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit, da Immobilien als vergleichsweise stabile Werte gelten.
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Grundschuld
Mit einer Grundschuld kann auch ein künftiges Darlehen gesichert werden, da sie nicht an eine konkrete Darlehenssumme geknüpft ist. Häufig wird bei einer Immobilienfinanzierung vorab eine Grundschuld eingetragen, wenn noch nicht absehbar ist, welche Gesamtkosten am Ende entstehen. Mit der Grundschuld kann so die größtmögliche Kreditsumme abgedeckt werden. Ist der Kredit vollständig abgezahlt, bleibt die Grundschuld jedoch weiter bestehen und kann zur Absicherung weiterer Kredite bei der gleichen Bank genutzt werden. Kreditnehmer haben jedoch auch die Möglichkeit, die Grundschuld nach der Kredittilgung kostenpflichtig aus dem Grundbuch löschen zu lassen.
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Hypothek
Eine Hypothek wird immer in Höhe des zu sichernden Darlehens aufgenommen, da sie zur Absicherung eines konkreten Kreditgeschäfts dient. Währenddessen dürfen Kreditnehmer die Immobilie uneingeschränkt verwenden, diese aber nur mit Zustimmung der Bank verkaufen. Ist der Kredit vollständig abbezahlt, erlischt auch die Hypothek.
Pfandrechte
Bei einem Pfandrecht erhält die Bank ein Verwertungsrecht für ein bewegliches Sachvermögen. Dazu zählen beispielsweise Antiquitäten oder Schmuck, aber auch Wertpapiere. Bis der Kredit vollständig abbezahlt ist, verbleibt das bereitgestellte Sachvermögen allerdings bei der Bank. Aufgrund der Lagerkosten und der teils schwierigen Veräußerung, akzeptieren Banken Pfandrechte in der Regel nur ungern als Kreditsicherheiten. In der Praxis werden daher eher Forderungen als Pfand genutzt.
Sicherungsübereignung
Ähnlich wie bei den Pfandrechten, wird auch bei der Sicherungsübereignung bewegliches Sachvermögen als Sicherheit übergeben. Der Kreditgeber behält dabei ein Nutzungsrecht an der Sache – die Bank erhält im Gegenzug das rechtliche Eigentum.
Gut zu wissen: Die Sicherungsübereignung wird häufig zur Autofinanzierung genutzt, da das Auto dadurch bereits vor der Abzahlung des Kredits genutzt werden kann.
Forderungsabtretung
Die Forderungsabtretung bietet Kreditnehmern die Möglichkeit, Forderungen gegen Dritte an die Bank zu übertragen. Als Forderungen kommen beispielsweise Lohn- und Gehaltszahlungen, aber auch Forderungen aus Mietverhältnissen in Frage. Tritt der Kreditnehmer beispielsweise seine Lohn- oder Gehaltszahlung an die Bank ab, so kann die Bank etwaige Zahlungsrückstände aus dem Kreditvertrag direkt beim Arbeitgeber einziehen. In der Regel handelt es sich bei Lohn- und Gehaltsabtretungen um sogenannte stille Abtretungen – heißt: Der Arbeitgeber wird über die Abtretung nicht in Kenntnis gesetzt.
Gut zu wissen: Auch Forderungen gegen Versicherungsgesellschaften, etwa bei einer Kapitallebensversicherung, kommen für eine Forderungsabtretung in Frage. Der Rückkaufwert dient dabei als Sicherheit.
Kreditsicherheiten: Mögliche Vor- und Nachteile
Die einzelnen Kreditsicherheiten weisen gewisse Vor- und Nachteile auf.
Art der Kreditsicherheit | Vorteil | Nachteil |
---|---|---|
Pfandrechte | Vielzahl an Sachen, die sich pfänden lassen. | Verpfändeter Gegenstand verbleibt bis zur Kreditabzahlung bei der Bank. |
Forderungsabtretung | Flexibel einsetzbar. | Unbefristeter Arbeitsvertrag bei Abtretung von Einkommen nötig und Versicherer muss bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung zustimmen |
Realsicherheiten an Grundstücken | Hypothek: Immobilie kann ohne Einschränkung verwendet werden. Grundschuld: Auch für künftige Kredite einsetzbar. | Hypothek: Verkauf nur mit Zustimmung der Bank. Grundschuld: Zwangsversteigerung bei Zahlungsverzug möglich. |
Sicherungsübereignung | Übereigneter Wertgegenstand weiterhin nutzbar. | Teils schwer zu bewerten und eventuelle Nebenkosten durch Auflagen zur Werterhaltung. |
Bürgschaft | Angehörige aus Familien- oder Freundeskreis können bürgen | Bürge haftet in voller Höhe und unter Umständen sogar mit seinem Einkommen und Vermögen. |
Welche Kreditsicherheiten eignen sich für welchen Kredit?

Fazit: Mit Kreditsicherheiten einen Kredit absichern
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Kreditsicherheiten auseinandersetzen. Denn wer zusätzlich Sicherheiten, wie Wertpapiere, Gehalts- oder Lohnabtretungen oder einen Eintrag ins Grundbuch, für den Kredit bietet, kann unter Umständen mit günstigeren Zinsen und besseren Kreditkonditionen rechnen.
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