Elternzeit finanzieren – Vater und Baby in Kraxe mit Blick auf einen Ozean.
Elternzeit finanzieren – Vater und Baby in Kraxe mit Blick auf einen Ozean.
© Ольга Смолина via Adobe Stock

Elternzeit finanzieren & planen: Infos & Tipps

Key Takeaways
  • Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job.
  • Jedes Elternteil kann pro Kind 3 Jahre in Elternzeit gehen.
  • Um deine Elternzeit zu finanzieren, kannst du Elterngeld beantragen.
  • Es gibt 3 Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Definition: Was ist Elternzeit?

Grundsätzlich muss man zwischen Elternzeit und Elterngeld unterscheiden. Mütter oder Väter können die berufliche Tätigkeit zwischen der Geburt und dem 8. Lebensjahr des eigenen Kindes für eine bestimmte Zeit unterbrechen oder einschränken, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Während der Elternzeit muss dein Arbeitgeber dich für jedes Kind 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten, bekommst aber auch kein Gehalt. Während der Elternzeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz.

Um deine Elternzeit zu finanzieren, kannst du Elterngeld beantragen und so einen Teil des fehlenden Einkommens ausgleichen. Du hast aber auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Wenn beide Eltern in Elternzeit gehen und parallel in Teilzeit arbeiten, dürfen sie insgesamt 64 Wochenstunden arbeiten – jeweils 32 Stunden pro Elternteil. Wenn die Elternzeit vorbei ist, hast du gegenüber deinem Arbeitgeber den Anspruch, zu deiner früheren, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit hast du als Mutter oder Vater, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
  • Du arbeitest in Deutschland oder dein Arbeitsvertrag folgt deutschem Recht.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt.
  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
  • Du arbeitest während der Elternzeit nicht oder in Teilzeit (bis 30 bzw. 32 Stunden).

Wer also nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, weil er oder sie beispielsweise studiert oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Elternzeit. Auch Selbstständige und Arbeitssuchende können keine Elternzeit beantragen. Losgelöst davon ist allerdings der Anspruch auf Elterngeld.

Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?

Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Deine Elternzeit kannst du frühestens ab der Geburt deines Kindes nehmen und untereinander aufteilen. Wenn du Mutter bist, beginnt deine Elternzeit frühestens mit dem Mutterschutz. Für die Mutter wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet. Das heißt: Elternzeit und Mutterschutz betragen zusammen maximal 3 Jahre. Bleibst du nach der Geburt deines Kindes durchgängig zuhause, kannst du als Mutter also bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag deines Kindes in Elternzeit bleiben. Generell kannst du spätestens bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes Elternzeit nehmen.

Zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr deines Kindes kannst du höchstens 24 Monate in Elternzeit gehen. Du kannst also nicht die gesamte Elternzeit in diesen Zeitraum legen, sondern musst zumindest einen Teil deiner Elternzeit in die Zeit bis zum 3. Lebensjahr legen.

Planung der Elternzeit: Wie kann ich die Elternzeit aufteilen?

Du kannst entweder die gesamte Elternzeit am Stück nehmen oder die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte einteilen. Wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist, sind auch mehr als 3 Zeitabschnitte möglich.

Du bist auch nicht verpflichtet, die gesamte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Innerhalb der 3 Jahre Elternzeit kannst du den Beginn und das Ende deiner Elternzeit frei wählen.

Beispiel: Unmittelbar nach der Geburt deines Kindes gehst du für 12 Monate in Elternzeit. Wenn dein Kind 2 Jahre alt ist, nimmst du weitere 6 Monate Elternzeit. Jetzt hast du noch 6 Monate Elternzeit, die du bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes in Anspruch nehmen kannst.

Wie beantrage ich Elternzeit?

Deine Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber. Da du einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hast, teilst du ihm im Grunde genommen nur mit, für welchen Zeitraum du in Elternzeit gehen möchtest. In der Regel darf dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen. Dein Antrag auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen und eigenhändig von dir unterschrieben werden. Mündliche Absprachen oder die Anmeldung der Elternzeit z. B. per Mail sind unwirksam.

Für die Anmeldung der Elternzeit gelten folgende Fristen:

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden; wenn du mit der Geburt deines Kindes in Elternzeit gehen möchtest, musst du die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei deinem Arbeitgeber anmelden.
  • Elternzeit nach dem 3. Geburtstag musst du spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden.

Lass dir die Anmeldung deiner Elternzeit von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. In dieser Bestätigung sollte auch stehen, von wann bis wann du Elternzeit nimmst und wann du die Elternzeit angemeldet hast.

2 oder 3 Jahre Elternzeit finanzieren: Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen vor der Geburt deines Kindes war, ob nach der Geburt Einkommen wegfällt und ob du während der Elternzeit weiter in Teilzeit arbeitest. Es gibt 3 Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Elternzeit finanzieren: Was ist das Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld könnt ihr für maximal 14 Monate bekommen, wenn beide Partner Elternzeit nehmen – allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten eures Kindes. Die Monate könnt ihr flexibel untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann das Elterngeld für mindestens 2 und höchstens 12 Monate beantragen. Alleinerziehende haben alleine den Anspruch auf die volle 14 Monate.

Die Höhe des Basiselterngeldes berechnet sich anhand deines letzten Einkommens. Bist du angestellt, wird dazu dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.

Je nachdem, wie viel du vor der Geburt deines Kindes verdient hast, ersetzt das Basiselterngeld zwischen 65 und 100 % der Differenz zwischen deinem Nettoeinkommen vor der Geburt und danach. Je geringer dein Netto-Einkommen vor der Geburt war, desto höher ist der Anteil, den du als Elterngeld erhältst. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Bemessungsgrenze für den Höchstsatz liegt bei einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro. Sofern du vor der Geburt deines Kindes kein Einkommen hattest, bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro.

Reform des Elterngeldes

Im Zuge der Sparvorhaben des Bundeshaushaltes plant der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld. Konkret bedeutet dies, dass bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch Eltern Anspruch auf Elterngeld haben, deren zu versteuerndes Einkommen unter 300.00 Euro (Paare) bzw. 200.000 Euro (Alleinerziehende) liegt.

Wenn du selbstständig bist, wird zur Berechnung des Elterngeldes dein Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt herangezogen. Kommt dein Kind im Mai zur Welt, ist der Bemessungszeitraum also Januar bis Dezember des Vorjahres. Dies kann ein Vorteil sein, wenn dir größere Aufträge aus dem Vorjahr erst zu Beginn des neuen Jahres vergütet werden, da du dann mehr Elterngeld bekommst. Insgesamt ist die Beantragung aber durchaus komplizierter als bei Nicht-Selbstständigen.

Elternzeit finanzieren: Was ist das ElterngeldPlus?

Wenn du Elterngeld beziehst und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten möchtest, kann sich das ElterngeldPlus für dich lohnen. Das ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld – also 24 bzw. 28 Monate. Dafür erhältst du maximal die Hälfte des errechneten Basiselterngeldes. Je nach Einkommen beträgt das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat.

Der Vorteil: Anders als beim Basiselterngeld hast du keine Abzüge, sofern dein Teilzeiteinkommen maximal bei der Hälfte des errechneten Basiselterngeldes liegt. Das heißt: Beim ElterngeldPlus kannst du mit deinem Hinzuverdienst letztlich auf den gleichen monatlichen Betrag kommen wie beim Basiselterngeld – aber dafür doppelt so lange.

Elternzeit finanzieren: Was ist der Partnerschaftsbonus?

Mit dem Partnerschaftsbonus können beide Eltern bis zu 4 weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Anspruch auf diese Variante des Elterngeldes besteht jedoch nur, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Die Wochenarbeitszeit beider Partner muss in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden liegen. Außerdem müssen beide Elternteile mit dem Kind in einem Haushalt leben.

Um Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu haben, müssen beide Elternteile die Voraussetzungen für 2 der 4 aufeinanderfolgenden Monate erfüllen. Wenn ihr die Voraussetzungen in allen 4 Monaten erfüllt, bekommt ihr den Partnerschaftsbonus für den gesamten Zeitraum. Ansonsten müsst ihr das Elterngeld für die Monate, in denen ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt, zurückzahlen.

Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus beanspruchen, dafür müssen sie ebenfalls zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten.

Wie kann ich das Elterngeld kombinieren?

Du kannst die verschiedenen Varianten des Elterngeldes innerhalb der Anspruchsdauer auch miteinander kombinieren. Im Beispiel unten nehmen beide Elternteile Elternzeit und teilen sich die Kinderbetreuung. Die Mutter bezieht in den ersten 4 Lebensmonaten des Kindes Basiselterngeld, während der Vater weiter wie bisher arbeitet. Danach geht der Vater 2 Monate in Elternzeit und bezieht ebenfalls Basiselterngeld. In den Lebensmonaten 7 bis 14 arbeiten beide Eltern in Teilzeit und beziehen ElterngeldPlus. Anschließend nutzen beide den Partnerschaftsbonus, um weitere 4 Monate Elterngeld zu beziehen.

Was kann ich tun, wenn das Elterngeld nicht reicht?

In Elternzeit zu gehen und währenddessen nicht oder nur weniger Zeit der Lohnarbeit nachzugehen, bedeutet für viele Familien erhebliche finanzielle Einbußen. Denn die zu leistende Care Arbeit wird nach wie vor nicht ausreichend vergütet.

Wenn das Elterngeld nicht reicht, um deine geplante Elternzeit zu finanzieren, hast du verschiedene Möglichkeiten, um das fehlende Einkommen auszugleichen. So kannst du noch während der Elternzeit wieder in Teilzeit einsteigen. Eine weitere Möglichkeit ist, d eine Elternzeit frühzeitig zu planen und Geld dafür anzusparen.

Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit darfst du weiterhin in Teilzeit arbeiten oder deine Arbeitszeit reduzieren. Wenn du in Elternzeit bist, darfst du 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist nicht die wöchentliche Arbeitszeit, sondern der monatliche Durchschnitt maßgeblich.

Während der Elternzeit hast du ein Recht auf Teilzeitarbeit. Dein Arbeitgeber darf deinen Antrag auf Teilzeitarbeit also nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Informiere dich dazu am besten bei deiner Elterngeldstelle.

Wenn dein Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde, darfst du während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Eltern, deren Kinder vor diesem Datum geboren wurden, gilt während der Elternzeit eine Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden.

Sparen und Anlegen

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Die Geburt eines Kindes ist auch finanziell ein großer Einschnitt im Leben. Während der Elternzeit fällt nämlich in der Regel nicht nur Einkommen weg – Kinder kosten auch Geld. Deshalb ist es sinnvoll, die Elternzeit gut zu planen und sich durch Sparen ein finanzielles Polster aufzubauen.
Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Festgeldanlage, denn auf Festgeld gibt es inzwischen wieder Zinsen. Allerdings ist auch die Inflation in Deutschland weiterhin hoch, sodass die Zinserträge in der Regel niedrig ausfallen.

Fazit: Elternzeit finanzieren – frühzeitig planen und vorsorgen, damit das Geld reicht

Mit der Elternzeit hast du als Mutter oder Vater die Möglichkeit, dir eine berufliche Auszeit zu nehmen, um für dein Kind und die Familie da zu sein. In der Elternzeit bist du auf besondere Weise vor einer Kündigung geschützt. Allerdings bekommst du während der Elternzeit auch keinen Lohn.

Das A und O bei der Finanzierung des Elterngeldes ist also eine sorgfältige, vorausschauende Planung. Um das fehlende Geld auszugleichen, kannst du Elterngeld beantragen und bis zu 32 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Neben der Einkommenslücke kommen mit der Geburt eines Kindes auch neue Kosten auf die junge Familie zu. Daher kann es sinnvoll sein, die Elternzeit frühzeitig zu planen und sich auch ein finanzielles Polster aufzubauen, um die Zeit mit der Familie frei von finanziellen Sorgen genießen zu können.

Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto und Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

1 Nach 3 Jahren bleibt die Depotführung kostenlos, wenn du mindestens 2 Trades pro Quartal tätigst, ein Girokonto bei comdirect führst oder regelmäßig in einen Wertpapiersparplan einzahlst (mindestens eine Ausführung pro Quartal).

2 An deutschen Börsenplätzen sowie im außerbörslichen Handel (außer Eurex, CFD-Handel und Aktien-Neuemissionen). Ggf. anfallende fremde Kosten und börsenplatzabhängige Entgelte sowie Telefon-, Fax- und Briefzuschläge für die Ordererteilung werden zusätzlich berechnet. Nach Ablauf des Vergünstigungszeitraumes von 12 Monaten handelst du ab 9,90 Euro pro Trade. Diese Konditionen gelten nur für comdirect Depotneukunden. Depotneukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten noch kein Depot bei comdirect – einer Marke der Commerzbank AG – geführt hat. comdirect behält sich vor, dieses Angebot jederzeit zu modifizieren, zu verlängern oder zu beenden.

Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.

Autor
comdirect Redaktion
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