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Was ändert sich 2026? – Vater und Sohn sitzen vor einem alten Gebäude im Schatten eines Baumes.
Was ändert sich 2026? – Vater und Sohn sitzen vor einem alten Gebäude im Schatten eines Baumes.
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Deine Finanzen: Was ändert sich 2026?

  • Das Jahr 2026 bringt finanzielle Entlastungen, manches wird aber auch teurer.
  • Die Aktivrente ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst von 2.000 Euro pro Monat.
  • Kindergeld, Mindestlohn, Grundfreibetrag und Pendlerpauschale werden angehoben.

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger: Was ändert sich 2026 steuerlich?

Für 2026 plant die Bundesregierung verschiedene steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. So sinkt die Umsatzsteuer in der Gastronomie, die Pendlerpauschale steigt und auch bei den Gas- und Strompreisen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell entlastet werden.

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Pendlerpauschale steigt 2026

Zum 1. Januar steigt die Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – dauerhaft einheitlich auf 38 Cent ab dem 1. gefahrenen Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Gerade Menschen, die täglich pendeln und große Entfernungen vom Land in die Stadt zurücklegen, sollen mit der einheitlichen Pendlerpauschale spürbar entlastet werden.

Die Entfernungspauschale ist als Werbungskosten absetzbar, sofern die übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits übersteigen. Laut Bundesregierung ergeben sich bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer 5-Tage-Woche bereits zusätzliche absetzbare Werbungskosten von 176 Euro, bei 20 Kilometern sogar von 352 Euro.

Grundfreibetrag steigt 2026

Auch 2026 wird der Grundfreibetrag angehoben. So sieht es das Gesetz zur Steuerfortentwicklung vom 23. Dezember 2024 vor. Für das Jahr 2025 war bereits eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 12.096 Euro beschlossen worden. Zum 1. Januar 2026 wird der Grundfreibetrag nun um weitere 252 Euro auf 12.348 Euro steigen. Bis zu diesem Jahreseinkommen musst du keine Einkommensteuer zahlen.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern.

Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sinkt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie für Speisen von 19 auf 7 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für Speisen – Getränke sind von der Senkung ausgenommen. Die sinkende Umsatzsteuer soll gastronomische Betriebe stärken, z. B. Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, den Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Services sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Nicht gesichert ist jedoch, ob die Entlastung vollständig an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Die Bundesregierung verweist allerdings auf Erfahrungen aus der Corona-Zeit, als die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie ebenfalls zu niedrigeren Preisen geführt habe.

Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale 2026

Um ehrenamtliches Engagement in Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 ebenfalls steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Unter anderem steigt die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale von 3.000 auf 3.300 Euro bzw. von 840 auf 960 Euro.

Für eine Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter musst du also 2026 bis zu einer Vergütung von bis zu 3.300 Euro keine Steuern bezahlen. Wichtig ist, dass du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst und der Verein, für den du tätig bist, gemeinnützig, wohltätig oder kirchlich ist. Begünstigte Tätigkeiten sind z. B. als Trainerin oder Trainer in einem Sportverein oder als Chorleiterin oder -leiter.

Die Ehrenamtspauschale von 960 Euro kannst du in Anspruch nehmen, wenn du nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein tätig bist, aber eher administrative Aufgaben übernimmst, z. B. im Vorstand oder als Kassenwartin bzw. Kassenwart.

Was ändert sich 2026 beim Kindergeld?

Im Rahmen des 2024 erlassenen Gesetzes zur Steuerfortentwicklung vom 23. Dezember 2024 wurde bereits festgeschrieben, dass das Kindergeld etappenweise erhöht wird. 2025 wurde das Kindergeld bereits um 5 Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind angehoben. 2026 steigt das Kindergeld nun erneut – um 4 Euro monatlich pro Kind. Anstatt 255 Euro bekommen Eltern ab 2026 also für jedes Kind monatlich 259 Euro.

Änderungen für Arbeitnehmende: Wie hoch steigt der Mindestlohn 2026?

In Deutschland steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dies entspricht einem Anstieg um 8,42 %. Mit der Anhebung des Mindestlohns folgt die Bundesregierung dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

Minijob-Grenze steigt ebenfalls 2026

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde ab 2026 steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 können Mini-Jobbende somit 603 Euro pro Monat verdienen; bisher waren es 556 Euro.

Grund für die Erhöhung: Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Wird der Mindestlohn angehoben, verschiebt sich auch die Minijob-Grenze nach oben. So sollen Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber weiterhin 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten können.

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Für 2027 empfiehlt die Mindestlohnkommission eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Wenn die Politik dieser Empfehlung folgt, würde auch die Verdienstgrenze für Minijobs 2027 erneut steigen – auf 633 Euro pro Monat.

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

Im Jahr 2026 sind im deutschen Rentensystem wichtige Änderungen geplant. Die Aktivrente soll im neuen Jahr kommen und die Frühstart-Rente soll eine konkretere Form annehmen. Schlechte Neuigkeiten für schwerbehinderte Menschen ab dem Jahrgang 1962: 2026 fällt der sogenannte Vertrauensschutz weg.

Mit der Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen

Am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Aktivrente beschlossen. Die Aktivrente ermöglicht es Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Jeder Euro, den sie mehr verdienen, wird versteuert. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin bezahlt werden, wobei der Arbeitgeber wie gewohnt die Hälfte übernimmt.

Von der Aktivrente profitieren nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Personen, die frühzeitig in Rente gehen, gilt der Anreiz nicht.

Frühstart-Rente – Altersvorsorge für Kinder

Die Frühstart-Rente wird zwar erst zum 1. Januar 2027 eingeführt – die Auszahlung der 1. Förderung soll allerdings rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. Diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge soll Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge und das Sparen fürs Alter heranführen. Das Konzept sieht vor, dass der Staat für Kinder ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt.

Aktueller Stand ist, dass – auf Grund knapper Kassen – vorerst nur ein Geburtenjahrgang von der Förderung profitiert. Die Erziehungsberechtigten aller anderen Altersgruppen sollen allerdings zeitgleich ein Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot auf Basis entsprechender freiwilliger Zahlungen eröffnen können. Es soll ebenfalls eine Auffanglösung geben, die sicherstellt, dass auch Kinder profitieren, deren Eltern sich nicht um eine private Lösung kümmern.

Altersvorsorgedepot – Pläne zur Reform der privaten Altersvorsorge

Das geplante Altersvorsorgedepot, das unter der früheren Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet wurde, nimmt unter der neuen Bundesregierung ebenfalls Fahrt auf. Zum 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot in Deutschland starten. Der Regierungsentwurf sieht eine einfache, transparente Förderung vor: 30 Cent Zuschuss je Euro Eigenbeitrag (bzw. 35 Cent ab 2029) bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro und 20 Cent für weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Für Kinder ist eine Kinderzulage von 25 Cent pro Euro Eigensparleistung vorgesehen, ebenfalls bis 1.200 Euro jährlich. Riester-Verträge können weitergeführt oder in das neue System übertragen werden.

2026 entfällt der Vertrauensschutz

Ab 2026 entfällt der Vertrauensschutz für die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente. Betroffen von dieser Neuregelung sind alle, die 1962 oder später geboren wurden und eine Schwerbehindertenrente beantragen möchten.

Diese Menschen können ab sofort erst ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ein früherer Renteneintritt ab 62 ist zwar immer noch möglich, jedoch nur mit Abschlägen von bis zu 10,8 %. 

Wie entwickeln sich die Energiepreise 2026?

Die Bundesregierung plant eine Senkung der Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2026. Haushalte mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 kWh sollen ab 2026 im Schnitt bis zu 160 Euro jährlich für Strom und Gas sparen. Dazu hat die Bundesregierung 2 Maßnahmen beschlossen:

  1. Abschaffung der Gasspeicherumlage: Die Gasspeicherumlage soll zum 1. Januar 2026 abgeschafft werden. Dadurch sinkt der Gaspreis für Kundinnen und Kunden. Infolgedessen soll auch die Stromproduktion durch Gaskraftwerke günstiger werden. Dies könnte zu fallenden Strompreisen am Markt führen, da diese sich nach den teuersten Energien richten, was häufig Gas ist.
  2. Bezuschussung der Netzentgelte: Der Bund will 2026 außerdem die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Mrd. Euro bezuschussen. Die niedrigeren Entgelte sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 zugutekommen.
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Wie viel soll das Deutschlandticket ab 2026 kosten?

Seit dem 1. Januar 2025 kostet das einstige „49-Euro-Ticket“ monatlich 58 Euro. Ab 2026 steigt der Preis für das Deutschlandticket erneut auf monatlich 63 Euro. Die Bundesländer können auf eigene Kosten weitere Ermäßigungen für Azubis, Schülerinnen und Schüler sowie für Personen gewähren, die Sozialleistungen wie z. B. Bürgergeld beziehen.

Das Deutschlandticket wurde im Mai 2023 eingeführt und gilt deutschlandweit für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr. Das Deutschlandticket ist als digitales Abo erhältlich und monatlich kündbar.

Fazit: Finanzielle Änderungen: 2026 bringt finanzielle Entlastungen

Auch 2026 gibt es zahlreiche finanzielle Änderungen, die sich auf deinen Geldbeutel auswirken. In vielen Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger auf finanzielle Entlastungen freuen. Kindergeld, Mindestlohn und Grundfreibetrag steigen; auch die Pendlerpauschale wird 2026 erhöht. Teurer dagegen wird erneut das Deutschlandticket.

Grundsätzlich ist der Jahreswechsel ein guter Zeitpunkt, um sich einen Überblick über deine Finanzen zu verschaffen. Steigen deine Lebenshaltungskosten, kannst du vielleicht an anderer Stelle Geld im Alltag sparen. Mögliche finanzielle Entlastungen kannst du nutzen, um einen Notgroschen aufzubauen oder dich um die langfristige Geldanlage zu kümmern – etwa mit einem Wertpapiersparplan.

1 Ab Konto­eröffnung sind die ersten 6 Monate kostenlos. Anschließend bleibt das Girokonto kostenlos bei 700 Euro monatlichem Mindest­geld­eingang oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Visa-Debitkarte oder Visa-Kreditkarte oder 1 Trade/1 Wertpapier­sparplan­ausführung pro Monat. Du zahlst ebenfalls keine Konto­führungs­gebühr, wenn du unter 28 Jahre alt und Student, Schüler, Auszubildender oder Praktikant bist. Wenn nicht, fällt ein Kontoführungsentgelt von 4,90 Euro pro Monat an. Nähere Information entnimmst du bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer‐ oder Rechtsberatung.

Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto und Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

Autor
comdirect Redaktion
mehr verstehen. mehr vermögen. – Finanzthemen müssen nicht kompliziert sein. Unsere Expertinnen und Experten fassen hier alles Wissenswerte rund um das Thema Konto und Karten zusammen, damit du eigenständig Finanzentscheidungen treffen kannst.
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