- Ein Konto oder Depot wird nach dem Tod des Inhabers als Nachlasskonto geführt.
- Die Hinterbliebenen müssen die Bank über den Sterbefall informieren.
- Als Erbe musst du dein Erbrecht nachweisen, um über das Nachlasskonto zu verfügen.
- In den meisten Fällen genügen Testament und Eröffnungsprotokoll als Nachweise.
Definition: Was ist ein Nachlasskonto?
Wenn der Inhaber eines Kontos stirbt, wird das Konto nicht automatisch aufgelöst, sondern zu den vereinbarten Bedingungen weitergeführt. Sobald die Hinterbliebenen der Bank den Todesfall melden, wandelt die Bank das Konto in ein Nachlasskonto um. Ein Nachlasskonto dient der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses. Bei einem Nachlasskonto kann es sich um ein Girokonto, ein Konto für Tagesgeld, Festgeld oder ein Depot handeln.
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Um unbefugten Zugriff zu verhindern, sperrt die Bank den Zugang zum Online-Banking und alle Karten. Regelmäßige Bankgeschäfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten erteilt hat, laufen weiter – z. B. Daueraufträge, Lastschriften oder Sparpläne. Diese Zahlungen werden erst eingestellt, wenn die Erben sie widerrufen.
Nachlasskonto umschreiben: Wer darf über ein Nachlasskonto verfügen?
Die Konten eines Verstorbenen gehören zum Nachlass und gehen im Erbfall auf die Erben über. Wer das Konto erbt, regelt die gesetzliche Erbfolge, das Testament oder ein Erbvertrag. Als Inhaber des Nachlasskontos dürfen die Erben Überweisungen und Abbuchungen vornehmen, Daueraufträge, Lastschriften und Vollmachten widerrufen und das Nachlasskonto auflösen. Auch ein Wertpapierdepot gehört zum Nachlass. Es kann im Erbfall übertragen und die Wertpapiere gegebenenfalls verkauft werden.
Bevor die Erben über das Nachlasskonto verfügen können, müssen sie ihr Erbrecht gegenüber der Bank nachweisen. Auch eine Bankvollmacht berechtigt zur Verfügung über das Nachlasskonto.
Nachlasskonto: Erbschein beantragen
Bevor die Bank das Nachlasskonto freigibt, verlangt sie häufig die Vorlage eines Erbscheins. Der Erbschein ist ein Nachweis über das Erbrecht und wird beim Nachlassgericht beantragt. Die Beantragung des Erbscheins kann aufwändig und teuer sein. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können bei einem Geschäftswert ab 100.000 Euro mehrere 100 Euro betragen.
Testament als Erbschaftsnachweis für das Nachlasskonto
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken dürfen von den Erben nicht pauschal einen Erbschein verlangen, bevor sie ihnen Zugang zum Nachlasskonto gewähren. In vielen Fällen können Erben ihr Erbrecht durch Vorlage einer Ausfertigung oder einer notariell beglaubigten Abschrift des Testaments nachweisen. Zusätzlich muss das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorliegen.
Geht die Erbfolge nicht eindeutig aus dem Testament hervor, behalten sich Banken in der Regel vor, einen Erbschein zu verlangen.
Zugang zum Nachlasskonto mit einer Vollmacht
Es kann ratsam sein, den späteren Erben bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen. Damit haben Bevollmächtigte eigene Zugangsdaten und im Sterbefall direkt Zugriff auf das Konto. Das kann eine Menge Aufwand und Zeit sparen.
Eine transmortale Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und bleibt über den Tod des Kontoinhabers hinaus in Kraft. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, auf das Nachlasskonto zuzugreifen und Bankgeschäfte abzuwickeln. Dies kann durch eine Kontovollmacht oder durch eine Generalvollmacht erfolgen, die im Original vorgelegt werden muss:
- Eine Kontovollmacht bezieht sich immer auf ein konkretes Konto und berechtigt zur Kontoführung.
- Eine Generalvollmacht ist umfassender und berechtigt andere Personen, den Vollmachtgeber in einer Vielzahl rechtlicher und geschäftlicher Angelegenheiten zu vertreten. Mit einer Generalvollmacht können Bevollmächtigte über alle Konten des Vollmachtgebers verfügen. Sie haben nicht nur das Recht zur Kontoführung, sondern können auch Kreditaufnahmen und weitere Kontoeröffnungen veranlassen.
Wenn es sich beim Bevollmächtigten um einen Nichterben handelt, kann dieser zwar über das Nachlasskonto verfügen, das Guthaben steht ihm jedoch nicht zu. Im Rahmen der Vollmacht vertritt der Bevollmächtigte den oder die Erben. Um Missbrauch zu vermeiden, können die Erben die Vollmacht widerrufen.
Wer verfügt bei einer Erbengemeinschaft über das Nachlasskonto?
Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Nachlasskonto geht auf alle Miterben über. In diesem Fall können die Erben nur gemeinschaftlich über das Nachlasskonto verfügen – alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Die Erbengemeinschaft muss sich also darauf verständigen, wie der Nachlass abgewickelt und ein eventuelles Guthaben auf dem Nachlasskonto bzw. die Wertpapiere unter den einzelnen Erben aufgeteilt werden sollen.
Um die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft sicherzustellen, können die Erben einem Miterben oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen. Die Erben sollten die Aufgaben und Befugnisse des Bevollmächtigten genau festlegen, damit dieser im Interesse aller handelt. Außerdem können sie ein Mitentscheidungsrecht für bestimmte Entscheidungen vereinbaren.
Checkliste zum Nachlasskonto: Was muss ich als Erbe im Todesfall tun?
Auch wenn im Todesfall wohl niemand zuerst an die Finanzen denkt, ist es sinnvoll, die Bankgeschäfte des Verstorbenen kurzfristig abzuwickeln, um unnötige Kosten zu vermeiden. Hier sind die 5 wichtigsten Schritte, die du als Hinterbliebener oder Erbe im Todesfall beachten musst, um den Nachlass abzuwickeln.
- Sterbefall melden: Banken erfahren in der Regel nicht automatisch vom Tod eines Kontoinhabers. Daher musst du als Angehöriger der Bank den Sterbefall melden. Als Nachweis dient die Sterbeurkunde. Sobald du den Todesfall gemeldet hast, wird das Konto des Verstorbenen als Nachlasskonto geführt.
- Testament auffinden und eröffnen lassen: Um auf das Nachlasskonto zugreifen zu können, musst du dein Erbrecht gegenüber der Bank nachweisen. In der Regel genügt dafür das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. In manchen Fällen verlangt die Bank die Vorlage eines Erbscheins.
- Verträge prüfen: Um unnötige Kosten zu verhindern, solltest du prüfen, welche Verträge gekündigt werden können. Dazu gehören z. B. Abonnements, Vereinsmitgliedschaften oder Versicherungen. Auch die Krankenkasse und die Rentenversicherung musst du informieren.
- Daueraufträge und Vollmachten prüfen: Daueraufträge und Lastschriftverfahren fürZahlungen, die nach dem Tod des Kontoinhabers nicht mehr anfallen, kannst du als legitimierter Erbe widerrufen. Hat der Erblasser einem Nichterben eine Bankvollmacht erteilt, solltest du diese ebenfalls prüfen und gegebenenfalls widerrufen, um Missbrauch vorzubeugen.
- Nachlasskonto auflösen: Nachdem alle Verbindlichkeitendes Verstorbenen vom Nachlasskonto beglichen wurden, kann das restliche Guthaben auf die Erben verteilt und das Nachlasskonto aufgelöst werden.
Um dein Erbrecht gegenüber der Bank nachzuweisen, ist nicht immer ein Erbschein erforderlich. Daher solltest du mit der Beantragung warten. Erstens kann ein Erbschein teuer sein. Zweitens gilt das Erbe mit dem Antrag als angenommen – dann kannst du das Erbe nicht mehr ausschlagen. Prüfe also zunächst, ob du den Erbschein unbedingt brauchst.
Fazit: Nachlasskonto – schon zu Lebzeiten vorsorgen
Stirbt ein Kontoinhaber und erfährt die Bank vom Todesfall, führt sie das Konto des Verstorbenen automatisch als Nachlasskonto weiter. Damit die Erben über das Nachlasskonto verfügen können, müssen sie ihr Erbrecht nachweisen. Die Bestattungskosten können auch vorher schon vom Nachlasskonto bezahlt werden, sofern dieses ausreichend gedeckt ist.
Damit der Nachlass schnell abgewickelt werden kann, lohnt es sich, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Mit einem Gemeinschaftskonto stellst du sicher, dass dein Partner im Falle deines Todes den Zugriff auf das gemeinsame Konto behält und die Bankgeschäfte ohne Unterbrechung weiterführen kann. Auch mit einer entsprechenden Vollmacht, die du über ein Formular der Bank erteilst, können Erben sofort über das Nachlasskonto verfügen und alle Bankgeschäfte sowie den Nachlass zeitnah abwickeln.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Nachlasskonto
Kontoinhaber eines Nachlasskontos sind die Erben. Als Nachweis für die Erbberechtigung dient z. B. der Erbschein oder das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Als Inhaber des Nachlasskontos dürfen die Erben Überweisungen und Abbuchungen vornehmen, Daueraufträge, Lastschriften und Vollmachten widerrufen und das Nachlasskonto auflösen.
Ein Nachlasskonto können ausschließlich die Erben auflösen. Dazu bedarf es der Legitimation durch einen Erbschein oder ein Testament plus Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Zusätzlich erfolgt eine Identitätsfeststellung aller Erben.
Ein Gemeinschaftskonto wird nach dem Tod eines Kontoinhabers nicht automatisch in ein Nachlasskonto umgewandelt. Als hinterbliebener Partner kannst du das Bankkonto allerdings auflösen und ein neues Einzelkonto eröffnen. Gibt es weitere Erben, werden diese ebenfalls Inhaber des Kontos.
Bei einem Oder-Konto kann jeder Erbe die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen. In diesem Fall benötigst du für Bankgeschäfte die Zustimmung der widerrufenden Miterben. Wenn alle Erben die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen, wird aus dem Oder-Konto ein Und-Konto. Dann ist für jede Transaktion die Zustimmung aller erforderlich, was die Kontoverwaltung und die Abwicklung des Nachlasses erheblich erschwert.
Gemeinschaftskonto oder Vollmacht? Was der Unterschied ist und alle Infos zur Einrichtung eines Gemeinschaftskontos erfährst du bei uns im comdirect Magazin.
Um ein Nachlasskonto zu übernehmen und aufzulösen, ist nicht zwangsläufig ein Erbschein erforderlich. Wenn ein Testament vorliegt und daraus die Erbfolge deutlich hervorgeht, genügt in den meisten Fällen das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Auch ein Erbvertrag kommt als Nachweis des Erbrechts infrage.
Häufig wollen oder können die Hinterbliebenen die Beerdigungskosten nicht selbst tragen. Dann ist es möglich, die Beerdigungskosten vom Nachlasskonto zu zahlen. Voraussetzung: Das Nachlasskonto ist ausreichend gedeckt. Die entsprechenden Rechnungen müssen die Angehörigen bei der Bank einreichen.
Bestattungskosten müssen häufig schnell beglichen werden. Daher überweisen Banken den notwendigen Betrag vom Nachlasskonto in den meisten Fällen auch dann, wenn die Erben ihr Erbrecht noch nicht nachgewiesen haben. In der Regel verlangen die Banken dafür die Unterzeichnung einer „Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung“, um ihre eigene Haftung auszuschließen.
1 Ab Kontoeröffnung sind die ersten 6 Monate kostenlos. Anschließend bleibt das Girokonto kostenlos bei 700 Euro monatlichem Mindestgeldeingang oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Visa-Debitkarte oder Visa-Kreditkarte oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat. Du zahlst ebenfalls keine Kontoführungsgebühr, wenn du unter 28 Jahre alt und Student, Schüler, Auszubildender oder Praktikant bist. Wenn nicht, fällt eine Kontoführungsgebühr von 4,90 Euro pro Monat an. Nähere Information entnimmst du bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto und Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.