Ein junges Paar wägt gut gelaunt ab, ob ein Gemeinschaftskonto oder eine Vollmacht die bessere Lösung ist.
Ein junges Paar wägt gut gelaunt ab, ob ein Gemeinschaftskonto oder eine Vollmacht die bessere Lösung ist.
Ridofranz via Getty Images/ iStockphoto

Banking: Gemeinschaftskonto oder Vollmacht - was macht Sinn?

Key Takeaways
  • Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei Personen gleichberechtigt geführt.
  • Eine Vollmacht befähigt andere Personen über dein Konto zu verfügen.
  • Beim Gemeinschaftskonto haften beide Personen, bei der Vollmacht der Vollmachtgeber.
  • Beachte die Schenkungssteuer, falls vor allem eine Person auf das geteilte Konto einzahl

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein gemeinsames Girokonto oder Depot wird von zwei Personen eröffnet, die bei der Kontoführung gleichberechtigt sind. Beide Personen dürfen frei über das Konto verfügen und erhalten jeweils entsprechende Girokarten und Online-Banking-Zugänge sowie ggf. Kreditkarten.

Es spielt aus Sicht der Bank keine Rolle, ob ein Kontoinhaber bei seinen Transaktionen auch im Sinne des anderen Kontoinhabers handelt, denn beide dürfen gleichberechtigt über das Konto verfügen. Für aufgenommene Kredite haften in jedem Fall beide Kontoinhaber – ganz gleich, wer von beiden den Kredit aufgenommen oder verursacht hat.

Was ist eine Kontovollmacht?

Bei einer Kontovollmacht (oder Verfügungsberechtigung) wird eine Person berechtigt und befähigt, im Sinne des Kontoinhabers Transaktionen vorzunehmen. Das Guthaben gehört also weiterhin dem Inhaber des Kontos, der Bevollmächtigte soll als Verfügungsberechtigter lediglich gewisse Bankgeschäfte regeln können.

Die Rechte und Möglichkeiten des Bevollmächtigten sind eingeschränkt. Das Konto darf zum Beispiel nicht gekündigt werden und es dürfen auch keine neuen Giro- oder Kreditkarten beantragt werden. Bevollmächtigte dürfen allerdings den vollen Kreditrahmen ausschöpfen. Haftbarer Schuldner ist in jedem Fall der Kontoinhaber, denn alle Bankgeschäfte werden in seinem Namen ausgeführt.

Jetzt comdirect Kontovollmacht erteilen

Eine Vollmacht kann sinnvoll sein, wenn du als Kontoinhaber z. B. durch Unfall, Krankheit oder Urlaub verhindert bist. Für unterschiedliche Konto- und Depotarten findest du hier das passende Formular.

Die Unterschiede zwischen Gemeinschaftskonto und Vollmacht

Der Hauptunterschied liegt darin, dass bei einem Gemeinschaftskonto beide Inhaber gleichberechtigt und gleichermaßen verantwortlich sind. Bei einer Vollmacht sind nicht beide Seiten gleichberechtigt, denn der Bevollmächtigte darf nur im Sinne des Kontoinhabers handeln. Umgekehrt ist für Transaktionen und Kredite auch nur der Vollmachtgeber verantwortlich.

Grafische Darstellung der Unterschiede zwischen Gemeinschaftskonto und Vollmacht

Wie viele Personen können ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

In der Regel dürfen sich nur zwei Personen ein Gemeinschaftskonto teilen. Dies ist auch bei comdirect Konten der Fall. Allerdings dürfen auch für ein Gemeinschaftskonto bis zu fünf Vollmachten ausgestellt werden. So können insgesamt bis zu sieben Personen über ein Konto verfügen. Wichtig ist immer, dass es sich um absolute Vertrauenspersonen handelt.

Wie viele Personen können eine Vollmacht für ein Konto erhalten?

Für ein Konto, egal ob Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto, können bei comdirect bis zu fünf Vollmachten ausgestellt werden. Die Vollmachten können sich im Einzelfall unterscheiden.

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Kontovollmachten können jederzeit vom Kontoinhaber aufgehoben werden.

Müssen beide Kontoinhaber auf ein Gemeinschaftskonto einzahlen?

Nein, eine solche Regelung gibt es nicht. Zahlt allerdings hauptsächlich ein Kontoinhaber ein, so kann dafür Schenkungssteuer fällig werden. Der Freibetrag für Schenkungen beträgt unter Ehepartnern 500.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Sind die Kontoinhaber nicht verheiratet, so liegt der Freibetrag bei lediglich 20.000 Euro. Dieser Betrag wird schnell erreicht, hier solltest du also vorsichtig sein!

Ein Beispiel: Ein unverheiratetes Paar teilt sich ein Gemeinschaftskonto, wobei nur einer der beiden Einzahlungen vornimmt. Um die Schenkungssteuer zu vermeiden, dürfen nun maximal 4000 Euro pro Jahr eingezahlt werden, damit der Anteil des nicht einzahlenden Kontoinhabers 2000 Euro pro Jahr auf einen Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreitet. Wären die beiden verheiratet, dann dürfte der einzahlende Kontoinhaber bis zu 100.000 Euro pro Jahr auf das Gemeinschaftskonto einzahlen.

Wer haftet für ein Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto spielt es für die Haftung keine Rolle, wer für den Ursprung der Schulden verantwortlich ist. Beide Kontoinhaber haften jeweils als Gesamtschuldner. Es sind also beide Parteien gleichermaßen dafür verantwortlich und haftbar, dass die Schulden beglichen werden. Sollte einer der Kontoinhaber dazu nicht in der Lage sein, haftet automatisch der andere Inhaber auch für diesen Teil der Schulden.

Kann ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden?

Auch hier greift der Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung. Wenn gegen einen der beiden Kontoinhaber eine Pfändung vorliegt, kann das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos zur Tilgung gepfändet werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Sonderform des Gemeinschaftskontos als “Und-Konto”.

Gemeinschaftskonto als “Oder-Konto” oder “Und-Konto”

Theoretisch gibt es zwei Arten, ein Gemeinschaftskonto zu führen. Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen. Bei einem Und-Konto müssen beide Kontoinhaber gemeinsam die Bankgeschäfte ausführen. In der Praxis macht das die Kontoführung so kompliziert und aufwändig, dass solche Und-Konten kaum noch angeboten werden. Bei comdirect werden Und-Konten daher nicht angeboten, ein Gemeinschaftskonto ist hier automatisch ein Oder-Konto.

Wer erbt im Todesfall das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto?

Der oder die rechtlich vorgesehenen Erben haben Anspruch auf den ihnen zustehenden Anteil am Gesamtguthaben. Erbe ist also nicht automatisch der zweite Kontoinhaber. Wie hoch der zu erbende Anteil ist, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt mit individuellen Vereinbarungen der Kontoinhaber und den getätigten Einzahlungen zusammen. Wenn sich hier keine eindeutigen Schlüsse ergeben, so werden pauschal 50 % des Guthabens vererbt.

Wer erbt im Todesfall das Guthaben bei einer Kontovollmacht?

Es gibt Vollmachten, die erst im Todesfall greifen oder mit dem Tod enden, diese sind jedoch weniger üblich und werden bei comdirect nicht angeboten. Die meisten Vollmachten gelten bis über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht). Allerdings ist ein Bevollmächtigter nicht automatisch der Erbe. Er darf auch nach dem Tod des ursprünglichen Kontoinhabers nur in dessen Sinne Transaktionen vornehmen.

Das Drei-Konten-Modell für Paare

Aus unterschiedlichen Gründen wollen Paare nicht immer nur ein gemeinsames Konto führen. In solchen Fällen bietet sich die Konstellation eines Drei-Konten-Modells an: Dabei hat jeder der Partner ein eigenes Konto, über das nur er oder sie selbst verfügt. Zusätzlich besteht ein Gemeinschaftskonto, das zum Beispiel für Haushaltsausgaben verwendet wird. So behält jede Person ihre finanzielle Unabhängigkeit und trotzdem können gemeinschaftliche Ausgaben unkompliziert getätigt werden.

Wie erhält man eine Vollmacht für das Konto der Eltern?

Vollmachten werden oft von Eltern an ihre Kinder ausgestellt, damit diese im Notfall über die Konten der Eltern verfügen können. Auch solche Vollmachten müssen, wie alle anderen Vollmachten auch, schriftlich festgehalten und bei der Bank eingereicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern Einzelkonten und/oder Gemeinschaftskonten führen. Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber spielt dabei keine Rolle.

Fazit: Gemeinschaftskonto oder Vollmacht?

Gemeinschaftskonten lassen sich nur für zwei Personen anlegen und bergen mit der gesamtschuldnerischen Haftung große Risiken. Deshalb werden solche Konten meistens von Paaren verwendet. Ist das Paar verheiratet, ist auch der Spielraum in Bezug auf die Schenkungssteuer größer, unverheiratete Paare müssen hier gut aufpassen.

Über Vollmachten können mehr als zwei Personen über ein Konto verfügen. Allerdings sind Bevollmächtigte und Vollmachtgeber nicht gleichberechtigt und auch die Haftung liegt letztlich beim Kontoinhaber. Deshalb werden Vollmachten üblicherweise als Vorsorgemaßnahmen für Notfälle angelegt. Im Einzelfall musst du entscheiden, welche Variante für dich die beste ist. Bedenke, dass auch Gemeinschaftskonten mit zusätzlichen Vollmachten für Dritte möglich sind.

Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto & Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

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