- Ein Gemeinschaftskonto wird in der Regel von 2 Personen gleichberechtigt geführt.
- Eine Vollmacht befähigt eine andere Person, über dein Konto zu verfügen.
- Beim Gemeinschaftskonto haften alle Inhabenden, bei der Vollmacht der Vollmachtgebende.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das von mindestens 2 Personen gemeinsam geführt wird. Alle Kontoinhabenden sind bei der Kontoführung gleichberechtigt. Das heißt: Die Inhabenden eines Gemeinschaftskontos dürfen frei über das Konto verfügen, ohne jedes Mal die Zustimmung der anderen Person einzuholen. Andererseits haften aber auch alle Kontoinhabenden gemeinschaftlich für Transaktionen, Kredite, Kontoüberziehungen usw.

Bei comdirect ist es nicht möglich, die Ehepartnerin oder den Ehepartner zu einem bestehenden Girokonto „hinzuzufügen“ und so ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto führen möchtet, müsst ihr ein solches Konto neu eröffnen.
Das comdirect Gemeinschaftskonto
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Ein Gemeinschaftskonto erleichtert die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen und ist deshalb –ebenso wie ein Gemeinschaftsdepot – beispielsweise für Paare, Ehepartner oder Wohngemeinschaften sinnvoll. Um ein finanzielles Ungleichgewicht in der Beziehung zu vermeiden, bietet sich z. B. das 3-Konten-Modell an, das auch in Zusammenhang mit dem Thema Female Finance eine wichtige Rolle spielen kann.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Gemeinschaftskonten. Bei einem Oder-Konto verfügt jeder Kontoinhabende einzeln über das Konto. Bei einem Und-Konto müssen beide Inhabenden die Bankgeschäfte gemeinsam ausführen. In der Praxis macht das die Kontoführung so aufwendig, dass solche Und-Konten kaum noch angeboten werden. Deshalb ist ein Gemeinschaftskonto bei comdirect automatisch ein Oder-Konto.
Was ist eine Kontovollmacht oder Verfügungsberechtigung?
Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto erlaubst du mit einer Kontovollmacht oder Verfügungsberechtigung einer anderen Person, über dein Konto zu verfügen und in deinem Namen Bankgeschäfte zu regeln. Der Vollmachtnehmende – also die Person, der du die Vollmacht erteilst –, kann unbeschränkt über das Guthaben und den Kreditrahmen deines Kontos verfügen, also z. B. in deinem Namen Überweisungen tätigen oder dein Girokonto überziehen.
Dennoch sind die Rechte des Vollmachtnehmenden beschränkt. Zum Beispiel ist er oder sie nicht berechtigt, das Girokonto zu kündigen oder neue Karten zu beantragen. Auch die Kontonutzung im Namen der bevollmächtigen Person ist unzulässig. Für Schulden haftet bei einer Vollmacht nur der Kontoinhabende.

Eine Kontovollmacht solltest du lediglich Personen erteilen, denen du voll und ganz vertraust. In der Regel erteilt man eine Kontovollmacht dem Ehepartner, den Kindern oder anderen engen Angehörigen. Für ein comdirect Girokonto kannst du bis zu 5 Kontovollmachten erteilen. Als Kontoinhaberin oder -inhaber kannst du eine Vollmacht jederzeit widerrufen.
Was ist eine Bankvollmacht?
Eine Kontovollmacht gilt normalerweise nur für ein bestimmtes Konto bei einer bestimmten Bank. Im Gegensatz dazu ist eine Bankvollmacht in der Regel unbeschränkt. Das heißt: Der oder die Inhabende einer Bankvollmacht kann über sämtliche Konten und Depots verfügen, die der oder die Vollmachtgebende bei dieser Bank hat.
Jedoch gilt bei einer Bankvollmacht ebenso wie bei einer Kontovollmacht:
- Die bevollmächtigte Person darf lediglich im Interesse des oder der Kontoinhabenden handeln.
- Das Guthaben auf den Konten bleibt weiterhin im Eigentum des oder der Kontoinhabenden.
- Der oder die Inhabende einer Bankvollmacht darf keine Konten kündigen oder neue Karten beantragen.

Auch den Umfang einer Bankvollmacht kannst du auf bestimmte Konten oder Transaktionen beschränken.
Was sind die Unterschiede zwischen Gemeinschaftskonto und Vollmacht?
Die Hauptunterschiede zwischen einem Gemeinschaftskonto und einer Vollmacht liegen in den Rechten und Pflichten der kontoinhabenden bzw. der bevollmächtigten Personen.
Bei einem Gemeinschaftskonto haben alle Inhabenden die gleichen Rechte und Pflichten. Sie können gleichberechtigt über das Konto verfügen und Transaktionen veranlassen, haften jedoch auch gemeinschaftlich für Kredite und Schulden.
Bei einer Vollmacht sind nicht beide Seiten gleichberechtigt. Die bevollmächtigte Person kann zwar unbeschränkt über das Guthaben und den Kreditrahmen des jeweiligen Kontos verfügen, darf dabei jedoch ausschließlich im Sinne des oder der Kontoinhabenden handeln. Dementsprechend trägt der oder die Inhabende des Kontos als vollmachtgebende Person auch die Verantwortung für alle in seinem oder ihrem Namen durchgeführten Transaktionen.

Auch ein Gemeinschaftskonto kann mit einer Vollmacht nicht aufgelöst werden. Bevollmächtigte Personen können lediglich über das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto verfügen und den Kreditrahmen ausschöpfen. Ein Gemeinschaftskonto mit einer Vollmacht aufzulösen oder zu kündigen, ist nicht möglich.

Müssen beide Kontoinhabenden auf ein Gemeinschaftskonto einzahlen?
Auf ein Gemeinschaftskonto müssen nicht beide Kontoinhabenden Geld einzahlen. Zahlt allerdings hauptsächlich eine Person ein, kann dafür Schenkungssteuer fällig werden. Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 Euro innerhalb von 10 Jahren – für Unverheiratete lediglich 20.000 Euro.

Beispiel:
Ein unverheiratetes Paar teilt sich ein Gemeinschaftskonto, wobei nur einer der beiden Einzahlungen vornimmt. Um die Schenkungssteuer zu vermeiden, dürfen maximal 4.000 Euro pro Jahr über 10 Jahre eingezahlt werden. Wären die beiden verheiratet, dürfte der oder die einzahlende Kontoinhabende bis zu 100.000 Euro pro Jahr auf das Gemeinschaftskonto einzahlen.
Hat die Ehepartnerin oder der Ehepartner automatisch eine Kontovollmacht?
Manche sind der Meinung, dass der Ehe- oder Lebenspartner im Notfall automatisch berechtigt ist, auf das Konto des Partners zuzugreifen und dessen Bankgeschäfte zu regeln. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um über das Einzelkonto deines Lebens- oder Ehepartners verfügen zu können, benötigst du eine Kontovollmacht oder eine Bankvollmacht. Eine solche Vollmacht ist für Ehepartner möglich.
Nur wenn Ehepartner ein Gemeinschaftskonto führen, können beide unabhängig voneinander auf dieses Konto zugreifen und Bankgeschäfte veranlassen. Deshalb ist ein Gemeinschaftskonto vor allem für Paare und Ehepartner sinnvoll, die ihre gemeinsamen Finanzen regeln möchten.
Wer kann bei einem Gemeinschaftskonto eine Vollmacht erteilen?
Um für ein Gemeinschaftskonto eine Vollmacht zu erteilen, müssen alle Kontoinhabenden zustimmen. Da ein Gemeinschaftskonto in der Regel von 2 Personen geführt wird, müssen beide Kontoinhabenden ihre Einwilligung geben, um für ein Gemeinschaftskonto eine Vollmacht zu erteilen.

Auch für ein Gemeinschaftskonto kannst du bei comdirect bis zu 5 Vollmachten erteilen. Die Vollmachten können sich im Einzelfall unterscheiden.
Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto, wenn einer der Kontoinhabenden stirbt?
Ein Gemeinschaftskonto wird nach dem Tod einer der Kontoinhabenden nicht automatisch in ein Nachlasskonto umgewandelt. Wenn du gemeinsam mit deinem Ehe- oder Lebenspartner ein Gemeinschaftskonto führst und deine Partnerin oder dein Partner verstirbt, kannst du das Konto häufig entweder auflösen oder auf deinen Namen umschreiben lassen. Was genau zulässig ist, steht in den Bedingungen des Kontovertrags.
Wer erbt im Todesfall das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto?
Laut einem Urteil des OLG Bamberg steht dem verbliebenen Ehepartner im Todesfall das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zu, ohne dass andere Erben darauf Anspruch erheben können. Im konkreten Fall sahen die Vertragsbedingungen vor, dass der Ehepartner das verbliebene Gemeinschaftskonto entweder auflösen oder auf seinen Namen umschreiben durfte.
Die Einzahlung auf das Konto sei laut Gericht daher im Todesfall eines Kontopartners als Schenkung zu werten. Das Guthaben fällt somit nicht in den Nachlass.
Wer erbt im Todesfall das Guthaben bei einer Kontovollmacht?
Mit dem Tod eines Kontoinhabenden gilt entweder ein eventuell vorliegendes Testament oder aber es greift die gesetzliche Erbfolge. Alle Konten und das gesamte Kontoguthaben gehen also auf die rechtmäßigen Erben über. Kontobevollmächtigte haben keinen Anspruch auf das Guthaben.
Sofern der Vollmachtnehmende jedoch über eine sogenannte „transmortale Vollmacht“ verfügt, die über den Tod hinaus gilt, kann er weiterhin über das Konto des verstorbenen Kontoinhabenden verfügen, bis die Erben diese Vollmacht widerrufen. Allerdings muss er als bevollmächtigte Person auch nach dem Tod des Kontoinhabenden in dessen Sinne handeln.
Überblick: Was sind die Vor- und Nachteile von Gemeinschaftskonto und Vollmacht?
Die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Pro Gemeinschaftskonto
- Partnerkonto:
Ein Gemeinschaftskonto ist vor allem für Ehepartner und Paare sinnvoll, die ihre Finanzen gemeinschaftlich verwalten wollen. - Unabhängiger Zugriff:
Bei einem Gemeinschaftskonto können alle Kontoinhabenden unabhängig voneinander uneingeschränkt auf das Konto zugreifen und Bankgeschäfte regeln. - Karten für beide Kontoinhabenden:
Bei einem Gemeinschaftskonto erhalten alle Kontoinhabenden eine zum Konto zugehörige girocard, Debitkarte und ggf. Kreditkarte ausgehändigt.
Contra Gemeinschaftskonto
- Gemeinschaftliche Haftung:
Bei einem Gemeinschaftskonto haften beide Kontoinhabenden für Schulden und Kontoüberziehungen auf dem gemeinsamen Konto. - Kein Pfändungsschutz:
Im Gegensatz zu einem Einzelkonto kann ein Gemeinschaftskonto nicht in ein P-Konto umgewandelt werden, sodass kein Pfändungsschutz besteht – selbst, wenn nur einer der Kontoinhabenden verschuldet ist. - Schenkungssteuer:
Das auf ein Gemeinschaftskonto eingezahlte Geld kann vom Finanzamt als Schenkung an den jeweils anderen Kontoinhabenden gewertet werden. Werden die geltenden Freibeträge dabei überschritten, fällt Schenkungssteuer an.
Die Vor- und Nachteile einer Vollmacht
Pro Vollmacht
- Absicherung im Notfall:
Mit einer Kontovollmacht ermöglichst du einer Vertrauensperson, sich im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit um deine Bankgeschäfte zu kümmern. - Flexibilität:
Den Umfang einer Kontovollmacht kannst du individuell bestimmen, sodass die bevollmächtigte Person nur bestimmte Bankgeschäfte tätigen kann. - Kein Erbschein erforderlich:
Mit einer transmortalen Vollmacht kann nach dem Tod des oder der Kontoinhabenden auch ohne Erbschein auf das Konto zugegriffen werden.
Contra Vollmacht
- Missbrauchsrisiko:
Eine bevollmächtigte Person kann über dein gesamtes Guthaben verfügen und deinen Kreditrahmen ausreizen. Als kontoinhabende Person haftest du jedoch weiterhin für alle Transaktionen und Schulden. - Eingeschränkte Privatsphäre:
Der oder die Vollmachtnehmende hat uneingeschränkten Einblick in die Kontobewegungen und die finanzielle Situation des oder der Kontoinhabenden. - Mögliche Erbstreitigkeiten:
Bei einer transmortalen Vollmacht kann es zu Streitigkeiten mit oder zwischen den Erben kommen, wenn diese nicht mit dem oder der Bevollmächtigten oder dessen Transaktionen einverstanden sind.
Fazit: Gemeinschaftskonto oder Vollmacht – beides kann sinnvoll sein
Ein Gemeinschaftskonto eignet sich ideal für Paare, Ehepartner oder Wohngemeinschaften, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten möchten. Allerdings haften auch alle Kontoinhabenden gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten – und zwar auch dann, wenn sich nur einer verschuldet.
Eine Kontovollmacht bietet mehr Flexibilität und eignet sich vor allem zur Absicherung im Notfall. Eine Vollmacht setzt aber großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus.
Ob in deinem Fall ein Gemeinschaftskonto oder eine Vollmacht die sinnvollere Variante ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Um die richtige Entscheidung zu treffen, solltest du dich mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen von Gemeinschaftskonto und Vollmacht auseinandersetzen.
1 Ab Kontoeröffnung sind die ersten 6 Monate kostenlos. Anschließend bleibt das Gemeinschaftskonto kostenlos bei 700 Euro monatlichem Mindestgeldeingang oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Visa-Debitkarte oder Visa-Kreditkarte oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat. Dein Girokonto ist ebenfalls kostenlos, wenn du unter 28 Jahre alt und im Studium, Praktikum, in Ausbildung oder Schule bist. Ansonsten bezahlst du für die Kontoführung 4,90 Euro im Monat. Nähere Information entnimmst du bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto und Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

