- Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit mindestens 2 Kontoinhabenden.
- Für Paare oder Wohngemeinschaften kann ein Oder-Konto sinnvoll sein.
- Mit einem Partnerkonto behaltet ihr den Überblick über eure gemeinsamen Finanzen.
- Ein Gemeinschaftskonto hat sowohl Vor- und Nachteile, die ihr kennen solltet.
Definition: Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit mehreren Kontoinhabenden. Der einzige Unterschied zwischen einem Einzelkonto und einem Gemeinschaftskonto: Ein Gemeinschaftskonto führst du nicht allein, sondern mit mindestens einer weiteren Person. Neben einem Girokonto können z. B. auch ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto oder ein Gemeinschaftsdepot von mehr als einer Person geführt werden.
Bei einem als Gemeinschaftskonto geführten Girokonto haben alle Kontoinhabenden dieselben Rechte und Pflichten: Alle können gleichberechtigt auf das Guthaben zugreifen, Geld abheben und Überweisungen tätigen, haften aber auch gemeinschaftlich für Schulden.
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Wann lohnt sich ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn 2 oder mehr Personen in einem Haushalt leben und sich Ausgaben wie Miete, Strom, Lebensmittel oder Internet teilen. Üblicherweise ist dies in Ehen oder Partnerschaften der Fall. Daher bezeichnet man das Gemeinschaftskonto auch als Partnerkonto. Im Rahmen des 3-Konten-Modells kann ein Gemeinschaftskonto dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden, die durch ein finanzielles Ungleichgewicht in der Beziehung schnell entstehen können.
Ein Gemeinschaftskonto eignet sich aber auch für Wohngemeinschaften: Alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner können ihren monatlichen Anteil an der Gesamtmiete und den Nebenkosten sowie Geld für gemeinsame Anschaffungen auf das Gemeinschaftskonto überweisen, um die gemeinsamen Kosten von dort zu bezahlen.

Theoretisch ist die Zahl der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos nicht auf 2 Personen beschränkt. In der Praxis haben sich jedoch 2 Kontoinhabende bewährt. Dies erleichtert die Verwaltung des gemeinsamen Kontos und hält die Haftung übersichtlich. Das comdirect Gemeinschaftskonto kann deshalb nur von maximal 2 Kontoinhabenden eröffnet werden.
Welche Arten eines Gemeinschaftskontos gibt es?
Es gibt 2 verschiedene Modelle für das Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto: das Oder-Konto und das Und-Konto. Die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Gemeinschaftskonto betreffen die Zugriffsberechtigung und die Haftung.
Was ist ein Oder-Konto?
In den meisten Fällen wird ein Gemeinschaftskonto als Oder-Konto geführt. Bei einem Oder-Partnerkonto kann jeder Kontoinhaber uneingeschränkt über das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto verfügen. Das ist deshalb praktisch, weil du die anderen Kontoinhaber nicht jedes Mal um Erlaubnis fragen musst, wenn du Geld abheben, eine Rechnung bezahlen oder einen Dauerauftrag einrichten möchtest. Einzige Ausnahme: die Kündigung des Gemeinschaftskontos.
Andererseits kann ein Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto auch allein überziehen, während alle Kontoinhabenden gemeinschaftlich für Schulden haften. Und: Dies gilt nicht nur für gemeinsame Schulden auf dem Gemeinschaftskonto. Ist nur ein Kontoinhaber verschuldet, können Gläubiger euer gemeinsames Geld auf dem Gemeinschaftskonto pfänden.

Gemeinschaftskonto oder Vollmacht? Was in verschiedenen Fällen sinnvoller ist, erfährst du ebenfalls im comdirect Magazin.
Was ist ein Und-Konto?
Bei einem Und-Konto könnt ihr nur gemeinsam über das Gemeinschaftskonto verfügen. Das heißt: Du musst jedes Mal die Zustimmung deiner Partnerin oder deines Partners oder aller anderen Kontoinhabenden einholen, um auf das Konto zugreifen und Bankgeschäfte tätigen zu können. Ansonsten benötigst du eine Vollmacht. Deshalb ist das Und-Konto in einer Partnerschaft die Ausnahme und kommt eher für Vereine oder Erbengemeinschaften infrage.
Wie eröffne ich ein Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto?
Wenn ihr euch innerhalb der Partnerschaft oder als Wohngemeinschaft für ein Gemeinschaftskonto entschieden habt, benötigt ihr eine Bank oder Direktbank, die ein Gemeinschaftskonto anbietet. Die Eröffnung eines Partnerkontos funktioniert im Grunde wie bei einem Einzelkonto:
- Antrag stellen: Um ein Gemeinschaftskonto zu beantragen, müsst ihr zunächst alle notwendigen persönlichen Angaben machen.
- Identität nachweisen: Im nächsten Schritt müssen beide Kontoinhabenden ihre Identität nachweisen. Bei einem Online-Antrag ist dies meistens per Video-Ident oder Post-Ident möglich. Manche Filialbanken verlangen die Vorlage des Personalausweises in der Filiale. Wenn ihr einen Dispositionskredit beantragen wollt, müsst ihr außerdem Angaben zu eurem monatlichen Nettoeinkommen machen und entsprechende Nachweise vorlegen.
- Gemeinschaftskonto nutzen: Sobald euer Antrag bewilligt wurde, erhält jeder von euch Zugang zum Online-Banking. Haben beide Partner Karten wie z. B. eine girocard oder eine Kreditkarte beantragt, erhaltet ihr diese. Jetzt kann Geld auf das Partnerkonto eingezahlt werden, um eure gemeinsamen Finanzen zu regeln.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos?
Bevor ihr euch für ein Gemeinschaftskonto entscheidet, solltet ihr euch mit den Vor- und Nachteilen eines solchen Partnerkontos vertraut machen. Die Vor- und Nachteile in der folgenden Tabelle beziehen sich in erster Linie auf ein als Oder-Konto geführtes Gemeinschaftskonto.
Pro Gemeinschaftskonto
- Gemeinsame Finanzen:
Ein Gemeinschaftskonto ist sinnvoll, um die gemeinsamen Finanzen in einer Partnerschaft oder Wohngemeinschaft zu regeln. So behaltet ihr jederzeit den Überblick über gemeinsame Ausgaben und es kommt zu keiner Vermischung mit den individuellen Finanzen. - Uneingeschränkter Zugriff:
Alle Kontoinhabenden haben freien Zugriff auf das Gemeinschaftskonto und können Geld abheben, Rechnungen begleichen und Daueraufträge einrichten, ohne jedes Mal die Einwilligung des 2. Kontoinhabers einholen zu müssen. - Gemeinsame Karten:
Die Kontoinhabenden eines Gemeinschaftskontos können jeweils eine eigene girocard (Debitkarte) und ggf. auch eine Kreditkarte für das Gemeinschaftskonto beantragen.
Contra Gemeinschaftskonto
- Haftung:
Bei einem Gemeinschaftskonto haftet ihr gemeinschaftlich für Schulden. Wenn ein Kontoinhaber das gemeinsame Konto überzieht, sitzt der andere mit im Boot. Gerade bei einer Trennung kann es zu einem Vertrauensverlust in Bezug auf das Partnerkonto kommen. - Pfändung:
Ein als Oder-Konto geführtes Gemeinschaftskonto kann auch dann gepfändet werden, wenn nur einer der beiden Kontoinhabenden verschuldet ist. - Mögliche Schenkungssteuer:
Das Finanzamt betrachtet die Hälfte aller auf das Gemeinschaftskonto eingezahlten Beträge als Schenkung. Wenn dabei die geltenden Freibeträge (bei Ehegatten 500.000 Euro innerhalb von 10 Jahren) überschritten werden, kann Schenkungssteuer anfallen.
Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto, wenn ein Partner stirbt?
Wenn einer der beiden Kontoinhabenden eines Gemeinschaftskontos stirbt, kann die hinterbliebene Person das gemeinsam geführte Konto auf sich umschreiben lassen, sofern die vertraglichen Bedingungen dies zulassen. Denn: Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass die Vereinbarung in den Kontoeröffnungsunterlagen eine Schenkung darstellt. Der (Ehe-) Partner oder die (Ehe-) Partnerin ist somit berechtigt, das gesamte Guthaben auf dem Partnerkonto zu behalten, ohne dass andere erbberechtigte Personen darauf zugreifen können.
Fazit: Gemeinschaftskonto – mit einem Partnerkonto die gemeinsamen Finanzen regeln
Ob Ehe, Partnerschaft oder Wohngemeinschaft – ein Gemeinschaftskonto kann sinnvoll sein, wenn mindestens 2 Personen regelmäßige gemeinsame Ausgaben haben. Um Konflikte zu vermeiden, solltet ihr frühzeitig besprechen, wie ihr eure gemeinsamen Finanzen organisieren wollt: Wer übernimmt welche Ausgaben? Welche Kosten teilt ihr euch? Anschließend kann euch ein Partnerkonto helfen, die gemeinsamen Finanzen zu regeln und den Überblick über die Haushaltskasse zu behalten.
Neben den Vorteilen solltet ihr euch aber auch mit den Nachteilen eines Gemeinschaftskontos beschäftigen. Der gemeinsame Zugriff setzt Vertrauen voraus und funktioniert nur so lange, wie sich beide Kontoinhabenden an die gemeinsamen Absprachen halten. Am Ende haften nämlich beide Kontoinhabenden für Schulden und Kontoüberziehungen des jeweils anderen.
1 Ab Kontoeröffnung sind die ersten 6 Monate kostenlos. Anschließend bleibt das Gemeinschaftskonto kostenlos bei 700 Euro monatlichem Mindestgeldeingang oder 3 Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay pro Monat – mit der Visa-Debitkarte oder Visa-Kreditkarte oder 1 Trade/1 Wertpapiersparplanausführung pro Monat. Du zahlst ebenfalls keine Kontoführungsgebühr, wenn du unter 28 Jahre alt und Student, Schüler, Auszubildender oder Praktikant bist. Wenn nicht, fällt eine Kontoführungsgebühr von 4,90 Euro pro Monat an. Nähere Information entnimmst du bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Konto und Karten hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.
