Zinsabschlagsteuer

top
Glossarz
mehr anzeigenweniger anzeigen
  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Bei der Zinsabschlagsteuer handelte es sich um eine Steuer, die auf Kapitalerträge und Kursgewinne erhoben wurde. Sie wurde im Jahr 1993 eingeführt, am 01. Januar 2009 abgeschafft und durch die heutige Abgeltungsteuer ersetzt. Die Zinsabschlagsteuer wurde ursprünglich eingeführt, weil einige Anleger beispielsweise Kursgewinne nicht selbstständig in der Steuererklärung angaben. Die spezielle Form der Kapitalertragssteuer sollte für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Zinsabschlagsteuer im Detail

Mit Einführung der Zinsabschlagsteuer wurden fortan sämtliche Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne) automatisch vom konto- bzw. depotführenden Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Sparer konnten einen Freibetrag (auch Sparer-Pauschbetrag genannt) in Höhe von 801 Euro (Freibetrag für Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Freibetrag für Verheiratete) geltend machen. Dazu mussten sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Bank bzw. den Banken stellen.

Zinsabschlagsteuer als Quellensteuer

Die Zinsabschlagsteuer und Abgeltungsteuer werden auch als Quellensteuer bezeichnet. Das liegt daran, dass Quellensteuern direkt an der Quelle der Entstehung abgeführt werden. Die Höhe der Zinsabschlagsteuer betrug 30% zzgl. dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer. Tafelgeschäfte wurden sogar mit 35% besteuert.

Die Höhe der Abgeltungsteuer liegt dagegen aktuell einheitlich für alle Kapitalerträge und Kursgewinne bei 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch für die Abgeltungsteuer kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden.

Personen, die keine Einkommensteuer zahlen mussten, weil ihr Einkommen beispielsweise unter dem Steuerfreibetrag lag, konnten eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und waren somit von der Zinsabschlagsteuer befreit.

Gründe für die Abschaffung der Zinsabschlagsteuer

Aktien, Fonds, ETFs und andere Wertpapiere, mit denen Sie Erträge erzielen, können Sie im comdirect Depot verwahren.

Es gab zahlreiche Gründe für die Abschaffung der Zinsabschlagsteuer und die Einführung der aktuell geltenden Abgeltungsteuer1. Einer der wichtigsten lag darin, dass die Steuerbelastung aller Anleger mit der Abgeltungsteuer auf 28% reduziert wurde. Somit ist Deutschland als Finanzstandort für Anleger attraktiver geworden.

Außerdem hatten schon diverse andere Staaten das System der Kapitalertragsteuer in Form einer Abgeltungsteuer erfolgreich eingeführt und dienten als Vorbild.

1 Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

zurück zur Seite
dev
Nächstes Video
startet in sec.