Zero-Bond

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Nein – ein Zero-Bond ist keine Erfindung aus der Zeit der Niedrigzins-Phase. Die simple Übersetzung für Zero lautet zwar Null. Doch den Bond dann als „Nuller-Bond“ zu bezeichnen, wäre falsch. Vielmehr handelt es sich um eine Sonderform eines festverzinslichen Wertpapiers, welches in der deutschen Sprache als Null-Kupon-Anleihe bezeichnet wird. Am Kapitalmarkt wird aber die Bezeichnung „Zero-Bond“ viel häufiger verwendet.

Die Besonderheit von Zero-Bonds im Vergleich zu klassischen Anleihen: Das Papier sieht keine regelmäßige Zinszahlung für die Anteilseigner vor. Vielmehr kauft der Investor die Anleihe in der Regel „unter pari“, also zu einem Preis, der deutlich unterhalb des Nennwerts liegt. Am Laufzeitende bekommt der Investor den Bond dagegen zum vollen Nennwert zurückbezahlt. Der Gewinn entsteht ausschließlich über die positive Kursentwicklung. Die Zinsen werden also indirekt im Kurs angesammelt, der sich in der Regel bis zum Laufzeitende dem Nennwert von 100 Prozent mehr und mehr annähert.

Etwas höhere Renditen möglich

Die Gesamtrendite errechnet sich also aus der Differenz zwischen dem Kaufkurs (z. B. 50 oder 60 Prozent bei langlaufenden Zerobonds) und dem Tilgungskurs (100 Prozent). Die Rendite spiegelt die Bonität des Schuldners und das aktuelle Zinsniveau wider. Sie ist momentan eher gering, liegt aber bei vergleichbarer Laufzeit und identischem Schuldner minimal höher als bei klassischen festverzinslichen Papieren.

Die Bedeutung der Steuer

In früheren Zeiten war der Zero-Bond in Deutschland ein sehr oft angewandtes Steuersparmodell. Denn während Zinszahlungen steuerpflichtig waren, konnten Kursgewinne nach einer gewissen Haltefrist steuerfrei realisiert werden. Dieses Steuerschlupfloch wurde mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum Jahreswechsel 2008/2009 geschlossen. Die Tatsache, dass der mögliche Gewinn bei Zero-Bonds erst am Laufzeitende realisiert wird, kann aber weiterhin genutzt werden. So lohnt es sich für Besserverdiener mitunter, via Zero-Bonds Kapitalerträge in die Zeit des Ruhestands zu verschieben, in der der persönliche Steuersatz oft geringer ausfällt.

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