Sammelbezeichnung für Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Art verbriefen, dass dieses Recht ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Börsenfähige Wertpapiere werden auch Effekten genannt.
Sammelbezeichnung für Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Art verbriefen, dass dieses Recht ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Börsenfähige Wertpapiere werden auch Effekten genannt.