Juristisch verbindliches und nach den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Verkaufsprospekt-Verordnung erstelltes Dokument, in dem die Emissionsbank die Parameter eines Zertifikats festlegt. Der Verkaufsprospekt muss bei den zuständigen Aufsichtsbehörden hinterlegt und dem Anleger auf Anforderung zugesandt werden.