Von Überzeichnung spricht man, wenn bei einer Wertpapieremission, zum Beispiel beim Börsengang einer Aktiengesellschaft (AG), das nachgefragte Volumen das zur Zeichnung anstehende Angebot übersteigt. Bei Aktien-Neuemissionen kam es in den vergangenen Jahren sehr häufig zu einer solchen Situation. Die dann erforderliche Zuteilung der Papiere erfolgt entweder prozentual – bei einer 100prozentigen Überzeichnung erhält zum Beispiel jeder Interessent exakt die Hälfte der von ihm angeforderten Titel – oder in der Form, dass kleine Zeichnungsbeträge voll zugeteilt und große gekürzt werden. Oft werden allerdings auch die Kunden der an der Emission beteiligten Banken bevorzugt bedient.