Überschuldung

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Die Überschuldung eines Unternehmens liegt vor, wenn die bestehenden Schulden alle vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Schulden werden bilanziell dabei als Verbindlichkeiten bezeichnet. Der Überschuldungsbegriff war lange Zeit umstritten, ist inzwischen allerdings im § 19 InsO durch Art. 5 genau definiert. Die Überschuldung ist dabei von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen.

Überschuldung kann zur Insolvenz des Schuldners führen

Reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, um in absehbarer Zeit die Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden.

Die Insolvenz kann vermieden werden, wenn das überschuldete Unternehmen eine positive Prognose bezüglich des Fortbestehens der Unternehmung an die Gläubiger weitergeben kann. Konkret bedeutet das, dass sich die Vermögens- und Ertragslage in naher Zukunft verbessert.

Was ist die Überschuldungsbilanz?

Besteht eine negative Fortbestehensprognose im Falle des Schuldners, wird eine Überschuldungsbilanz erstellt. In dieser Bilanz stehen die genauen Vermögens- und Schuldenwerte des Unternehmens. Insbesondere bei Aktiengesellschaften (AG) ist die Überschuldung, neben der Zahlungsunfähigkeit, ein Insolvenzgrund.

Wichtige Kennzahlen geben Aufschluss über die Ertragslage eines Unternehmens beziehungsweise einer AG. Behalten Sie regelmäßig den Überblick über die Kursentwicklung verschiedener Aktiengesellschaften!

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