Aufkauf eines Unternehmens durch ein anderes. Der Interessent macht den Anteilseignern der zu übernehmenden AG ein Angebot, das meist deutlich über dem aktuellen Kurswert der Aktien liegt. Eine Übernahme kann in gegenseitigem Einvernehmen oder gegen den erklärten Willen des zu Übernehmenden erfolgen. Im letzteren Fall spricht man von einer feindlichen Übernahme.