SEPA – Informationen zu SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Mandaten

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Das SEPA-Verfahren erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb von Europa: Überweisungen können schnell und unkompliziert getätigt und Lastschriften erteilt werden. Aber was genau bedeutet SEPA eigentlich? Erfahren Sie mehr zum europäischen Zahlungsverkehrsraum SEPA und was es bei SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Mandaten zu beachten gibt.

Definition und Erklärung: was bedeutet SEPA?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Das SEPA-Verfahren ist standardisiert und soll so den grenzüberschreitenden, bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb von Europa unkomplizierter, schneller, sicherer und günstiger machen.

Was ist bei einer SEPA-Überweisung zu beachten?

Für eine SEPA-Überweisung sind lediglich Angaben zum Empfänger und dessen internationale Bankkontonummer IBAN notwendig. Optional kann der Verwendungszweck angegeben werden. Der SEPA-Verwendungszweck ist auf dem elektronischen Kontoauszug mit dem Kürzel „SVWZ+“ ausgewiesen. SEPA-Überweisungen werden in der Regel innerhalb von 1 Bankarbeitstag ausgeführt.

IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number und wird bei allen SEPA-Überweisungen und -Lastschriften benötigt. Die 22-stellige IBAN besteht aus einer Länderkennung, einer 2-stelligen Prüfziffer, der Bankidentifikationsnummer sowie der individuellen Kontonummer. Die IBAN dient im internationalen Zahlungsverkehr der eindeutigen Identifikation von Zahlungsteilnehmern.

Wird für eine SEPA-Überweisung der BIC benötigt?

Der Business Identifier Code BIC, auch Swift-Code genannt, wird für eine SEPA-Überweisung seit 2016 nicht mehr benötigt. Lediglich bei Auslandsüberweisungen in Länder, die nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen, muss der BIC angegeben werden.

BIC steht für für Business Identifier Code. Bis 2010 war BIC die Abkürzung für „Bank Identifier Code“, einem internationalen Bankkennzeichen zur Identifizierung von Finanzdienstleistern. Da der BIC weltweit von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) vergeben wird, wird er auch SWIFT-Code oder SWIFT-Adresse genannt.

Kosten SEPA-Überweisungen etwas?

Bei SEPA-Überweisungen fallen in der Regel keine Kosten an. Eine Ausnahme sind Überweisungen, die in einer anderen Währung als Euro getätigt werden: Hier können Entgelte entstehen. Gleiches gilt für Auslandsüberweisungen in Länder, die nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen.

Wie funktionieren SEPA-Lastschriften?

Bei SEPA-Lastschriften wird das Girokonto des Zahlungspflichtigen mit einem im Vorfeld festgelegten Betrag durch den Zahlungsempfänger belastet. Im Unterschied zur SEPA-Überweisung löst nicht der Zahlende, sondern der Zahlungsempfänger die Abbuchung aus. Der Zahlende erteilt vor der Abbuchung seine Erlaubnis in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist nur in schriftlicher Form gültig. Beim Bezahlen per Lastschrift beim Online-Shopping gilt das Eintragen der Kontodaten in ein Online-Formular als Zustimmung.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erklärt der Zahlungspflichtige seine Zustimmung zum Einzug eines Betrages per SEPA-Lastschrift durch den Zahlungsempfänger. Das SEPA-Lastschriftmandat ist somit die Erteilung einer Zahlungsermächtigung. Der Zahlende beauftragt dabei sein Kreditinstitut sowie den Zahlungsempfänger, die finanzielle Transaktion durchzuführen. SEPA-Lastschriftmandate werden häufig an regelmäßige Zahlungsempfänger erteilt, beispielsweise an Telefon-, Wasser- oder Stromversorger zur Abbuchung von Telefon-, Wasser- oder Stromkosten sowie an Vereine zur Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen.

Icon Antrag

Hinweis: Zahlungsempfänger müssen den Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Abbuchung per Brief, E-Mail oder SMS über Betrag und Zeitpunkt der Abbuchung informieren. Allerdings gilt diese Regelung nicht für regelmäßige SEPA-Lastschriften, bei denen der Betrag immer gleich ist.

Tipps zur Sicherheit der SEPA-Verfahren

SEPA-Verfahren sollen den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nicht nur unkomplizierter, sondern auch sicherer machen. Dennoch kann es zu Betrugsfällen kommen. Aber keine Sorge: Als Bankkunde sind Sie gesetzlich vor Betrug geschützt. Laut § 676b Abs. 2 BGB können Sie bei nicht autorisierten Abbuchungen innerhalb von 13 Monaten einen abgebuchten Betrag widerrufen. Ihre Bank ist – außer bei grob fahrlässigem Verhalten und Selbstverschulden – zur Erstattung verpflichtet und überweist Ihnen den Fehlbetrag zurück. Hierzu müssen Sie Ihre Bank darüber informieren, dass eine Zahlung nicht autorisiert oder fehlerhaft erfolgt ist.

Checkliste mit Sicherheitstipps – worauf Sie bei SEPA-Zahlungen achten sollten

  • Achten Sie bei SEPA-Überweisungen darauf, dass Sie die korrekte IBAN des Empfängers angeben. Beim Online-Banking wird die IBAN automatisch anhand der 2-stelligen Prüfziffer auf ihre Korrektheit überprüft. Bei Überweisungsträgern und Formularen, die per Hand oder am Computer ausgefüllt werden, können bei der 22-stelligen IBAN unbeabsichtigte Fehler passieren.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge bzw. Ihre Umsätze beim Online-Banking. Den SEPA-Verwendungszweck erkennen Sie an dem Kürzel „SVWZ+“. SEPA-Lastschriften lassen sich über die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz (beides sind individuelle Kennzeichen, die aus bis zu 35 Stellen bestehen) klar einem SEPA-Lastschriftmandat zuordnen.
  • Melden Sie auffällige Kontobewegungen und nicht-autorisierte Abbuchungen umgehend Ihrer Bank. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie den abgezogenen Betrag innerhalb von 8 Wochen nach der Kontobelastung von ihrer Bank zurückfordern. Ist die Lastschrift ohne Ihre Autorisierung oder nach § 676b Abs. 2 BGB fehlerhaft erfolgt, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Das gilt nicht für SEPA-Firmenlastschriften – es sei denn, Sie haben das SEPA-Firmenlastschriftmandat bereits gekündigt, aber die Empfängerbank wurde noch nicht darüber informiert.
Service Icon

Sollten Sie weitere Fragen rund um SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Auslandsüberweisungen haben, können Sie jederzeit unsere Kundenbetreuer kontaktieren. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Welche Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil?

Alle 28 EU-Staaten sowie die Schweiz, Monaco und San Marino und die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen am SEPA-Verfahren teil. Somit umfasst die Single Euro Payments Area 34 SEPA-Länder. Bargeldlose SEPA-Zahlungen sind also in allen Ländern der Europäischen Union möglich.

Europa-Karte mit den 34 Mitgliedsstaaten der Single Euro Payments Area SEPA in Blau markiert
Liste der SEPA-Länder

Belgien
Malta
Bulgarien
Monaco
Dänemark
Niederlande
Deutschland
Norwegen
Estland
Österreich
Finnland
Polen
Frankreich
Portugal
Griechenland
Rumänien
Großbritannien
San Marino
Irland
Schweden
Island
Schweiz
Italien
Slowakei
Kroatien
Slowenien
Lettland
Spanien
Liechtenstein
Tschechische Republik
Litauen
Ungarn
Luxemburg
Zypern

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