Rücklagen

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Kapitalreserven eines Unternehmens, die zum Ausgleich eventuell in späteren Jahren anfallender Verluste dienen. Durch Bildung von Rücklagen soll verhindert werden, dass im Fall von Verlusten das Nominalkapital reduziert wird. Sie stellen daher für Gläubiger des Unternehmens eine Art Garantieposten dar, da sie das Risiko eines Konkurses vermindern. Rücklagen werden in der Bilanz auf gesonderten Passivkonten ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen Rücklagen, deren Bildung der Gesetzgeber vorschreibt, und freien Rücklagen, die aus verschiedenen Gründen gebildet werden. In der Bilanz ausgewiesene Rücklagen (offene Rücklagen) sind zu unterscheiden von den sogenannten „stillen“ Rücklagen oder stillen Reserven: Diese erscheinen nicht in der Bilanz, sondern sind in überhöhten Rückstellungen bzw. durch Unterbewertung von Vermögensteilen (z.B. Immobilien) „versteckt“. Bei der Kapital­erhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, es erfolgt die Ausgabe neuer Aktien (Berichtigungsaktien) ohne Einzahlungen seitens der Aktionäre.

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