Put-Optionsschein

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Der Oktober gilt als gefährlicher Aktienmonat. In den Jahren 1929 und 1987 etwa fielen die Kurse rasant. Wer als Anleger seine Aktien nicht verkaufen möchte, kann sein Depot mit verschiedenen Instrumenten absichern. Eine Möglichkeit ist der Kauf von Put-Optionsscheinen, die wie eine Versicherung für das Depot eingesetzt werden können.

Elemente einer Put-Option

Eine Put-Option berechtigt den Inhaber, einen festgelegten Basiswert zu einem bestimmten Bezugspreis in einem festgelegten Bezugsverhältnis innerhalb eines fixierten Zeitraums zu verkaufen. Was bedeutet das?

  • Recht – keine Pflicht: Der Inhaber einer Put-Option darf den Basiswert verkaufen, er ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
  • Festgelegter Basiswert: Der Basiswert für eine Option ist oft eine Aktie oder ein Index. Basiswerte können aber auch Rohstoffe oder Zinssätze sein.
  • Bestimmter Bezugspreis: Der Bezugs- oder auch Basispreis ist der Preis, zu dem der Put-Inhaber den Basiswert verkaufen darf.
  • Festgelegtes Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Optionsscheine notwendig sind, um das Bezugsrecht ausüben zu können. Meist sind mehrere Optionsscheine notwendig; beim DAX beträgt das Bezugsverhältnis oft 1:100.
  • Fixierter Zeitraum: Optionsscheine sind zeitlich begrenzt. Je nach Ausführung kann das Optionsrecht während der gesamten Laufzeit oder nur am Schlusstag ausgeübt werden. In der Praxis hat die Unterscheidung jedoch wenig Bedeutung. Meist werden nur die Gewinne oder Verluste ausgeglichen. Und während der Laufzeit kann ein Optionsschein permanent gehandelt werden.

Beispielhafte Absicherung

Wie sich Anleger mit Put-Optionsscheinen absichern können, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Fritz Müller besitzt ein Depot mit DAX-Titeln im Wert von 10.000 Euro. Diese Aktien will er grundsätzlich halten. Aber er befürchtet, dass die Kurse im letzten Quartal dieses Jahres deutlich sinken könnten. Bei einem DAX-Stand von 10.000 Punkten kauft er deshalb am 1. Oktober einen Put auf den DAX. Dieser berechtigt ihn, den DAX am 31. Dezember zum Preis von 10.000 Euro zu verkaufen. Das Bezugsverhältnis lautet 1:100. Er bezahlt pro Schein drei Euro, insgesamt also 300 Euro.

Fall A: Der DAX notiert am Jahresende bei 9.000 Punkten. Müller erhält für jeden Optionsschein 10 Euro, insgesamt 1.000 Euro. Sein Plus: 233 %. Damit gleicht er seine Aktienverluste nahezu aus.

Fall B: Der DAX steht am Jahresende bei 10.000 Punkten. Die Optionsscheine verfallen wertlos. Für seinen ruhigen Schlaf hat Müller 3 % Versicherungsprämie gezahlt.

Fall C: Der DAX steigt auf 11.000 Punkte. Auch hier verfallen Müllers Optionsscheine wertlos. Er kann sich jedoch mit den Gewinnen aus seinem Aktiendepot trösten.

Spekulieren statt absichern

Das Beispiel zeigt: Mit Put-Optionsscheinen können hohe Gewinne, aber auch Totalverluste erzielt werden. Bei der Absicherungsstrategie buchen Anleger diesen Verlust als „Versicherungsprämie“ ab. Anders ist das, wenn Optionen nicht zur Absicherung eines Depots eingesetzt werden. Spekulative Anleger nutzen Put-Optionsscheine wie auch Short-Knock-out-Zertifikate, um auf kurzfristig stark sinkende Kurse zu setzen. Anders als bei der Absicherungsstrategie werden Optionsscheine zu spekulativen Zwecken mit hoher Frequenz gehandelt, mitunter sogar im Day-Trading.

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