Liquidation

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Liquidation ist die Auflösung und Abwicklung einer im Handelsregister eingetragenen Handelsgesellschaft. Dabei kann es sich um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handeln. Die Liquidatoren verkaufen die Vermögensgegenstände des Unternehmens. Gleichzeitig werden die vermögensrechtlichen und persönlichen Verbindungen der Gesellschafter gelöst. Dazu findet erst die Auflösung bzw. Beendigung der Gesellschaft und anschließend ihre Abwicklung statt.

Gründe für eine Liquidation

Aus diesen Gründen erfolgt die Liquidation eines Unternehmens:

  • Beschluss der Gesellschafter oder der Hauptversammlung
  • Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit
  • Ablehnung der Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft mangels Masse
  • Tod eines vollhaftenden Gesellschafters
  • Insolvenz der Personenhandelsgesellschaft oder über das Vermögen eines Gesellschafters, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält

Ablauf der Liquidation

Die Liquidation eines Unternehmens ist gesetzlich geregelt und folgt bei allen Gesellschaftsformen dem gleichen Ablauf. Die gesetzlichen Regelungen über die Liquidation eines Unternehmens finden Sie in diesen Paragrafen:

  • §§ 262–274 Aktiengesetz (AktG) für eine Aktiengesellschaft
  • §§ 289–290 Aktiengesetz (AktG) für eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • §§ 60–77 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG
  • §§ 145–158 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Personengesellschaften

Der Vorstand oder Geschäftsführer der Gesellschaft in Liquidation (i. L.) beziehungsweise in Abwicklung (i. Abw.) wird als Liquidator beim Handelsregister eingetragen. Die Liquidatoren haben die Aufgabe, das Vermögen an die Gläubiger, Aktionäre und Gesellschafter zu verteilen. Dazu findet ein Gläubigeraufruf durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger statt.

Mit dem Gläubigeraufruf beginnt ein Sperrjahr, in dem die Gläubiger Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nachdem die Liquidatoren das Unternehmensvermögen zuerst an die Gläubiger und anschließend an die Aktionäre und Gesellschafter ausgezahlt haben, beantragen sie die Löschung der Gesellschaft bei dem zuständigen Registergericht. Dieser Schritt bedeutet die offizielle Auflösung bzw. Beendigung des Unternehmens.

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