Kerninflation

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Lange blieben die Verbraucher in Deutschland und Europa von der Inflation verschont. Im Jahr 2022 hat sie sich vehement zurück­gemeldet. Die normale Inflationsrate steht bei den Verbrauchern im Mittelpunkt des Interesses. Ökonomen dagegen achten mindestens genauso stark auf die sogenannte Kerninflation. Sie wird seit annähernd 50 Jahren berechnet und schließt besonders stark schwankende Preise für Lebensmittel und Energieträger aus der Berechnung der Inflationsrate aus.

Als Inflationsrate wird die jährliche Geldentwertung beziehungsweise Teuerungsrate einer Volkswirtschaft bezeichnet. Die Inflationsrate gibt an, wie stark die Verbraucherpreise, also die allgemeinen Lebenshaltungskosten, zwischen zwei Zeitpunkten gestiegen sind. Das Statistische Bundesamt ermittelt die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahresmonat und auch zum Vormonat. Es nutzt dabei einen Warenkorb, der die verschiedenen Waren und Dienstleistungen in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt.

In den Warenkörben gibt es allerdings Waren, deren Preisniveau aus jahreszeitlichen oder produktspezifischen Gründen besonders stark schwankt. Dies gilt zum Beispiel für Lebensmittel. Hier gibt es starke jahreszeitliche Schwankungen, zudem können schlechte Ernten und Spekulationen die Preise massiv beeinflussen. Noch volatiler sind traditionell die Preise für Energieträger, von denen die meisten (hauptsächlich Rohöl, Erdgas und Kohle) importiert werden.

Im Konzept der Kerninflationsrate werden Lebensmittel und Energieträger nicht berücksichtigt. Diese Kennziffer hat deshalb deutlich geringere Ausschläge als der gemessene Anstieg der Verbraucherpreise inklusive aller Komponenten. Im Frühjahr 2022 etwa lag die gemessene Inflationsrate in Deutschland und Europa wegen des fulminanten Anstiegs der Energiepreise bei über 7 %, die Kerninflation dagegen betrug nur moderate 3 %. Für den Verbraucher, der auf Öl, Gas und Benzin angewiesen ist, ist das jedoch nur ein kleiner Trost.

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