Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

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Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein Unternehmen, welches das gegen Ausgabe von Investmentzertifikaten erhaltene Geld von Anlegern in Wertpapieren oder anderen Werten (zum Beispiel Immobilien) anlegt. Sie ist auch als Investmentgesellschaft bekannt und wurde lange Zeit als Kapitalanlagegesellschaft und Fondsgesellschaft bezeichnet. Eine KVG sammelt das Geld der Sparer für Investmentfonds, investiert und verwaltet es. Das Ziel besteht dabei darin, dass die Anleger eine gute Rendite erwirtschaften.

Aufgaben und Pflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

Das Tätigkeitsfeld, die Aufgaben bzw. Pflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) festgelegt. Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • die Portfolioverwaltung
  • das Risikomanagement

Außerdem muss eine Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB unter anderem folgende Aufgaben übernehmen bzw. ist dazu verpflichtet, folgende Tätigkeiten durchzuführen:

  • Beantwortung von Kundenanfragen
  • Bewertung des Fondsvermögens und Preisfestsetzung
  • Führung eines Anlegerregisters
  • Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
  • Gewinnausschüttung

Getrennte Verwaltung des Investmentvermögens der Anleger und des KVG-Vermögens

Das Geld bzw. Investmentvermögen, welches die Kapitalverwaltungsgesellschaft von den Sparern einsammelt, investiert und verwaltet, muss getrennt vom eigenen Vermögen des Unternehmens geführt werden. Das Kapital der Anleger wird als sogenanntes „Sondervermögen“ ausgewiesen. Das sorgt dafür, dass die Investitionen der Anleger auch bei einer Insolvenz der KVG gesichert sind.

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