Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

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Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung von Rücklagen. Der Aktiengesellschaft fließt – im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung – somit kein neues Kapital zu, es erfolgt lediglich eine Umschichtung von Bilanzpositionen. Die Aktionäre erhalten neue Aktien (Berichtigungsaktien, Gratisaktien), ohne Einzahlungen leisten zu müssen. Sinn der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist es, das haftende Eigenkapital in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen zu bringen. Ein Nebeneffekt ist die Kurssenkung der Aktie: Bei einer Erhöhung im Verhältnis 4:1 sinkt der Aktienkurs rein rechnerisch um 20 Prozent, da die AG nach der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ja ebensoviel „wert“ ist wie zuvor. Insofern ist auch der Begriff Gratisaktie irreführend: Der Aktionär bekommt nichts geschenkt, da er die neuen Aktien indirekt durch den rechnerischen Wertverlust der alten Aktien bezahlt.

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