Kapitalerhöhung

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Bei einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft gibt diese neue Aktien aus. Das kann im Rahmen eines erstmaligen Börsengangs geschehen (Neuemission/Going-public). Oder aber eine AG, die bereits an der Börse notiert ist, gibt weitere Aktien aus. Ziel einer Kapitalerhöhung ist der Zufluss neuer Finanzmittel durch die Aktionäre und damit die Steigerung des Eigenkapitals. Diese Steigerung ist sinnvoll, um neue Investitionen tätigen zu können und/oder den Anteil des Fremdkapitals zu verringern. Mit der Kapitalerhöhung steigt die Zahl der Unternehmensanteile und das Gewicht der einzelnen Aktie sinkt.

Kapitalerhöhungen können in unterschiedlichen Verfahren erfolgen. Eine sogenannte „ordentliche Kapitalerhöhung“ wird auf der Hauptversammlung in der Regel mit einer Mehrheit von 75 % beschlossen. Die bisherigen Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht auf die neuen jungen Aktien. Dieses Bezugsrecht können sie selbst wahrnehmen oder verkaufen. Bei einer sogenannten „bedingten Kapitalerhöhung“ gibt es ebenfalls junge Aktien. Sie sind allerdings für Käufer von Wandelschuldverschreibungen des Unternehmens oder für Arbeitnehmer als Gewinnbeteiligungen vorgesehen. Altaktionäre haben hier keinen Anspruch auf junge Aktien.

Darüber hinaus gibt es noch die „genehmigte Kapitalerhöhung“. Hier wird die Unternehmensleitung ermächtigt, selbstständig das Eigenkapital um maximal 50 % zu erhöhen. Dieser Beschluss soll dem Vorstand die Möglichkeit geben, auf Marktgegebenheiten oder Kaufgelegenheiten möglichst schnell reagieren zu können. Die Genehmigung für eine solche Kapitalerhöhung ist jedoch zeitlich begrenzt und erlischt nach zwei Jahren.

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