Inhaberaktie

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Die Inhaberaktie ist eine Aktie, die ihrem Besitzer den Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft zuspricht. Das besondere Merkmal dieser Aktienart ist, dass sie die zugehörigen Rechte und Pflichten an ihren Inhaber vermacht, ohne dass dieser namentlich in der ausgestellten Aktie erwähnt wird. Dadurch unterscheidet sich die Inhaberaktie von der Namensaktie. Die Namensaktie erfordert im Vorfeld die Eintragung in das Register einer Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund ist die Inhaberaktie den übergeordneten Inhaberpapieren zuzuordnen. Abseits dieser Besonderheit ähneln sich die Inhaberaktie und Namensaktie dahingehend, dass beide Aktienformen als Stammaktie und Vorzugsaktie ausgegeben werden können.

Bedeutung der Inhaberaktie für Aktionäre und Aktiengesellschaften

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Mit einer Inhaberaktie können Aktionäre ihre Anteile am Gesellschaftskapital schnell und formlos übertragen. Allerdings ergeben sich daraus unter Umständen Nachteile für die herausgebenden Aktiengesellschaften. Sind Kapitalbesitzer nicht im Aktienregister eines börsennotierten Unternehmens eingetragen, dann kann sich dieses in einer unübersichtlichen Situation wiederfinden. Mitunter kommt es so zu einer schleichenden Übernahme durch die Konkurrenz, die von den Verantwortlichen unbemerkt bliebe. Aus diesem Grund bieten nicht alle Aktiengesellschaften Wertpapiere in Form von Inhaberaktien an.

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