Halbeinkünfteverfahren

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Beim Halbeinkünfteverfahren handelt es sich um ein Besteuerungsverfahren, bei dem Einnahmen aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften weniger stark versteuert werden. Das Halbeinkünfteverfahren wurde im Jahr 2009 abgeschafft.

Vom Halbeinkünfteverfahren zu Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer

Bis zum Jahr 2009 fand das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung aller Einnahmen und Kursgewinne aus inländischen und ausländischen Beteiligungen Anwendung. Zu diesen Beteiligungen zählten beispielsweise:

  • Anteile an einer GmbH
  • Aktien
  • Genossenschaftsanteile

Die Einkünfte aus diesen Beteiligungen waren nur zur Hälfte steuerpflichtig. Ersetzt wurde das Halbeinkünfteverfahren durch die Abgeltungsteuer sowie das Teileinkünfteverfahren.

Das Halbeinkünfteverfahren verhinderte doppelte Besteuerung

Ohne das Halbeinkünfteverfahren wäre es zur Doppelbesteuerung von Einkünften bzw. Kapital gekommen. So musste eine Aktiengesellschaft den erwirtschafteten Gewinn bereits der Körperschaftssteuer unterziehen. Wurden anschließend Dividenden an die Anteilseigner (Aktionäre) ausgeschüttet, hätten diese die Dividenden und somit die bereits versteuerten Gewinne erneut versteuern müssen – wenn es das Halbeinkünfteverfahren nicht gegeben hätte.

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Mit Einführung der Abgeltungsteuer unterliegen Gewinne und realisierte Kursgewinne in voller Höhe der Abgeltungsteuer von 25%. Privatanlegern steht jährlich lediglich ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können Gesellschafter seit dem Jahr 2009 das Teileinkünfteverfahren anwenden.

Privatanleger haben nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl zwischen der Abgeltungsteuer und dem Teileinkünfteverfahren.

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