Geschlossener Fonds

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Investmentfonds gehören zu den beliebtesten Anlagen der vergangenen Jahrzehnte – zumindest in der „offenen“ Variante. Für geschlossene Fonds (heute auch „Alternative Investmentfonds“) gilt das heute weniger. Der Grund: Bis Mitte der 2000er-Jahre konnten Verluste aus Beteiligungen an geschlossenen Fonds bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Deshalb waren Steueraspekte mindestens ebenso wichtig wie die normale Rendite. Inzwischen sind die Abzugsmöglichkeiten vom Gesetzgeber weitgehend beseitigt worden, und das Anlageinstrument „geschlossener Fonds“ hat an Bedeutung verloren.

Fonds als unternehmerische Beteiligung

Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft (meist Kommanditgesellschaft). Anleger zeichnen Anteile und werden so zum Mitgesellschafter (Kommanditist). Mit der Auflage eines solchen Fonds wird Kapital für ein bestimmtes Projekt gesammelt. Das kann zum Beispiel ein Schiff, ein Hollywood-Film, ein Wind-/Solarpark oder eine bzw. mehrere Immobilien sein. Bei der Auflage des Fonds wird ein Investitionsvolumen festgelegt. Wenn diese Summe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen.

Hohe Mindestanlagesummen

In geschlossene Fonds können Anleger anders als bei offenen Investmentfonds nicht schon mit zweistelligen Beträgen (per Sparplan) investieren. Die sogenannte Mindestzeichnungssumme wird vom Initiator des Fonds vorgegeben. Sie liegt in der Regel zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Dazu kommt der Ausgabeaufschlag, der bei geschlossenen Fonds „Agio“ genannt wird. Diese Vertriebsgebühr liegt meist bei 5 % der Zeichnungssumme. Zusätzlich zum gezeichneten Eigenkapital können Beteiligungsgesellschaften mitunter auch Kredite aufnehmen, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu ermöglichen.

Vorteile greifen nicht immer

Geschlossene Fonds versprechen Anlegern eine höhere Rendite als Sparanlagen oder Anleihen. Allerdings weicht die tatsächliche Rendite häufig von den Prognosen und Versprechungen ab. Steuerlich sind immer noch einige Vorteile geblieben. So gelten geschlossene Fonds beim Vererben als unternehmerische Beteiligungen und werden deshalb geringer besteuert als Privatvermögen. Bei Schiffsfonds können Anleger weiterhin von der sogenannten „Tonnagesteuer“ profitieren und müssen auf Gewinne kaum Steuern zahlen. Das Problem: Gerade Schiffsfonds haben in der jüngeren Vergangenheit wegen der gefallenen Frachtpreise ihre Prognosen oft verfehlt und Anlegern Verluste beschert.

Lange Bindungsfristen, unsichere Gewinne

Demgegenüber gibt es diverse Nachteile. So sind Anleger für die gesamte Laufzeit, die in der Regel zwischen drei und 30 Jahren liegt, grundsätzlich an ihre Beteiligung gebunden. Über sogenannte Zweitmarktplattformen können Anteile zwar verkauft werden, allerdings geht das oft mit Verlust einher. Anleger haben trotz ihrer Miteigentümerschaft nur beschränkte Mitspracherechte. Und da Alternative Investmentfonds nicht zu den standardisierten Wertpapieren zählen, gibt es keine Garantien oder Einlagesicherungen. Ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen, bei älteren Fonds mussten Investoren mitunter sogar Kapital nachschießen. Zudem lehrt die Erfahrung: Geschlossene Fonds werden oft für Modethemen aufgelegt (etwa Filmfonds Ende der 1990er-Jahre) oder Schiffsfonds (Mitte der 2000er-Jahre). Viele Fonds kamen kurz vor dem Platzen der jeweiligen Blase und bescherten Anlegern so Verluste.

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