Genussschein

top
Glossarg
mehr anzeigenweniger anzeigen
  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Der Name als Programm? Nicht zwingend! Genussscheine bieten Investoren zwar die Chance auf attraktive Renditen, aber sie bergen auch Risiken. Das liegt an ihrer Konstruktion. Die Papiere sind eine Art Zwitter zwischen Anleihen und Aktien. Ähnlich wie mit Anleihen erhalten Anleger einen Zins ausbezahlt, ähnlich wie Aktionäre sind sie am unternehmerischen Ergebnis und damit auch an den Risiken beteiligt. Denn Genussscheine verbriefen das Recht einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten. Im Unterschied zu Aktionären besitzen Genussscheininhaber allerdings kein Stimmrecht und kein Recht auf Mitwirkung.

Genussscheine können von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben werden. Bei der Ausgestaltung sind die Emittenten sehr flexibel. So gibt es Papiere mit fester oder unbegrenzter Laufzeit; zudem ist mal eine feste, mal eine variable oder erfolgsabhängige Verzinsung verbrieft. Erwirtschaftet das Unternehmen Verluste, kann die Ausschüttung gekürzt werden oder ausfallen. Genussscheine eignen sich für Anleger, die höhere Zinsen als bei Anleihen suchen und dafür bereit sind, höhere Risiken einzugehen. Zuweilen haben Anleger auch keine Alternative – so gibt zum Beispiel der Medienkonzern Bertelsmann keine Aktien aus, sondern Genussscheine.

Investoren sollten die Emissionsbedingungen vor einer Order sehr genau lesen und auch Kurs-, Haftungs- und Ausfallrisiken beachten.

zurück zur Seite
dev
Nächstes Video
startet in sec.