EZB

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Die Europäische Zentralbank, kurz EZB, ist die jüngste der großen internationalen Zentralbanken. Sie wurde zum 01.06.1998 als Zentralbank der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB verantwortet vom Stammsitz in Frankfurt am Main aus die Geldpolitik für die Eurozone, die inzwischen 19 europäische Länder umfasst.

Was sind die Kernaufgaben der EZB?

Das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank ist die Garantie der Preisstabilität in der Eurozone. Unter Preisstabilität versteht die EZB seit vielen Jahren ein Inflationsziel von „knapp unter 2 %“. Das Ziel wird durch die Kontrolle des Geldmengenwachstums verfolgt. Die wichtigsten Instrumente hierbei sind die Steuerung des Leitzinses (Hauptrefinanzierungssatz) und des Einlagezinssatzes. Bei der Festlegung der Zinssätze und ihrer Politik ist die EZB unabhängig.

Der Sicherung der Preisstabilität nachgeordnet sind weitere Ziele der EZB: So soll sie gemäß der Verträge zur Europäischen Union zur nachhaltigen Entwicklung Europas und zu einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum, einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft sowie zu einer möglichst hohen Beschäftigung beitragen. In den Jahren der Finanzkrise hat die EZB entscheidend daran mitgewirkt, die Eurozone zu stabilisieren. Sie senkte die Leitzinsen auf null und kaufte massiv Anleihen an.

Administrative Aufgaben

Neben der Gestaltung der Geldpolitik hat die EZB zahlreiche administrative Aufgaben. Sie führt Devisengeschäfte durch und verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten des Eurogebiets. Sie erhebt zahlreiche Statistiken und genehmigt die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums. Für die Finanzstabilität und Bankenaufsicht ist die Zentralbank in den vergangenen Jahren zunehmend wichtiger geworden. Auch die Kontrolle über Kreditinstitute in den Euroländern erfolgt nach einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden besteht.

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