Berichtigungsaktien (Gratisaktien)

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Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene oder stille Rücklagen der AG in dividenden berechtigtes Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre erhalten zusätzliche Aktien entsprechend ihrer vorherigen Beteiligung. Da die Eigenmittel der AG auf diese Weise nicht verändert werden, ist die häufig benutzte Bezeichnung „Gratisaktien“ irreführend : Zwar braucht der Aktionär nichts für seine zusätzlichen Aktie zu bezahlen, doch er erhält auch nichts geschenkt. Zwar besitzt er nach der Kapitalerhöhung mehr Aktien als zuvor, der Wert der einzelnen Aktie vermindert sich jedoch entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung.

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