Ausschüttende Investmentfonds

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Ob Aktien, Anleihen, Immobilien oder Mischprodukte: Offene Investmentfonds und ETF-Indexfonds investieren das Geld der Anleger am jeweiligen Kapitalmarkt. Sie erzielen dabei laufende Erträge. Das können Dividenden, Zinsen, aber auch Mieterträge sein. Bei der Verwendung der Erträge haben die Anleger die Wahl. Sie können sich für die sogenannte Thesaurierung entscheiden. Dann werden die Ausschüttungen direkt wieder im Fonds angelegt und zugeschrieben. Die Folge: Das Vermögen wächst dank des Zinseszinseffektes stärker. Sie können sich aber auch die Erträge auszahlen (ausschütten) lassen. Die Ausschüttung erfolgt meist jährlich. Es gibt aber auch Fonds, die quartalsmäßig Erträge auszahlen. Je stabiler das Fondsmodell ist, umso regelmäßiger fallen die Ausschüttungen aus.

Seit einigen Jahren werden ausschüttende Fonds zunehmend von Anlegern bevorzugt. Der Grund: Vor allem ältere Personen wünschen sich, dass ihre Anlagen regelmäßige Erträge abwerfen. Sie benötigen sie zum Beispiel, um die mitunter schmale Rente aufzupeppen. Früher konnten sie diese Zuflüsse von festverzinslichen Wertpapieren wie z. B. Bundesanleihen erwarten. Bei einem Vermögen von 300.000 Euro und 4 % jährlichem Kupon kassierten sie 12.000 Euro im Jahr – 1.000 Euro pro Monat. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Anleihen bieten nur noch Minikupons. Ein Ausweg sind ausschüttungsstarke Fonds. Allerdings bleibt zu bedenken: Im Gegensatz zu Zinskupons ist die Höhe der Ausschüttungen nicht garantiert und kann mitunter deutlich unter den Erwartungen liegen.

Ausschüttungen müssen versteuert werden. Es gibt allerdings Teilfreistellungen von 15 % bis maximal 80 % (je nach Fondsprodukt). Zudem können Freistellungaufträge (maximal 801 Euro bei Einzelveranlagung, 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) bei der Depotbank eingereicht werden. Die gesamte steuerliche Belastung für Fondsanleger mit geringerem laufenden Einkommen bleibt bei ausschüttenden Fonds daher in der Regel recht gering.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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