Aktiengesellschaft

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In Deutschland gibt es weniger als 1.000 börsennotierte Aktiengesellschaften (AG). Im Vergleich zur Gesamtzahl der Unternehmen ist die Zahl der börsennotierten AG damit verschwindend gering. Aber: Fast alle großen Unternehmen haben diese Rechtsform gewählt. Ihre geschäftliche Entwicklung, ihr Erfolg oder Misserfolg im Inland und im Ausland beeinflussen in besonderem Maße die Entwicklung der Wirtschaft. Und im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen wie der GmbH kann jeder Bürger bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft Teilhaber werden.

Gründe für den Börsengang

Der Grund für einen Börsengang („Going Public“) eines Unternehmens ist in der Regel die Finanzierung von Wachstum, wenn klassische Finanzierungsformen wie Kredite nicht ausreichen. Die Eigentumsrechte am Unternehmen werden dafür in viele Anteilsscheine aufgeteilt. Diese Aktien kann jeder Interessent an der Börse kaufen und so Miteigentümer der Aktiengesellschaft werden. Der Aktionär ist am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt.

Dividende und Kursgewinne möglich

Börsennotierte Aktiengesellschaften bieten den Aktionären grundsätzlich Mitbestimmungsrechte bei der Hauptversammlung (es sei denn, es handelt sich um Vorzugsaktien). Dort können die Aktionäre die Geschäftspolitik kommentieren, über die Entlastung des Vorstandes und den Dividendenvorschlag abstimmen. Pro Aktie partizipieren die Teilhaber gleichermaßen am Unternehmenserfolg. Sie erhalten bei entsprechender Gewinnentwicklung eine jährliche Dividende und können zudem von Kurssteigerungen der Aktie profitieren. Das Risiko des Aktionärs ist anders als bei einer Personengesellschaft begrenzt. Mehr als das eingesetzte Kapital kann er nicht verlieren.

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