Abgeltungsteuer

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„Lieber 25 % von x als 42 % von nix“ – mit diesem eingängigen Spruch überzeugte der damalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) Kritiker aus Politik, Wirtschaft und der eigenen Partei von dem Konzept der Abgeltungsteuer. Sie wurde zum Jahreswechsel 2008/2009 eingeführt, um Steuer- und Kapitalflucht einzudämmen. Seitdem gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien oder Fonds eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 %. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer löste ab 2009 die sogenannte Spekulationssteuer ab. Bei ihr unterlagen Kapitalerträge in der Regel dem persönlichen Einkommensteuersatz, Kursgewinne auf Aktien oder Fonds allerdings waren nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei.

Die Abgeltungsteuer hat die Besteuerung von Kapitalerträgen deutlich vereinfacht. Als Quellensteuer wird sie direkt und unbürokratisch von der kontoführenden Bank einbehalten und anonym an das Finanzamt überwiesen. Damit ist die Steuerpflicht für den Privatanleger abgegolten. Bereits versteuerte Kapitalerträge müssen nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bis 801 Euro/1602 (Singles/Verheiratete) sind Kapitalerträge zudem weiterhin als Sparerpauschbetrag steuerfrei. Um den Abzug der Abgeltungsteuer bis zu dieser Höhe zu vermeiden, stellen Anleger bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Die Höhe des Freistellungsauftrags ist frei wählbar und kann auch auf mehrere Banken verteilt werden; insgesamt dürfen dabei jedoch 801/1602 Euro nicht überschritten werden.Die steuerliche Behandlung hängt letztlich immer von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich zudem ändern. Deshalb übernimmt comdirect keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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