- Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot mit mehreren Inhabenden.
- Ein Gemeinschaftsdepot dient dem gemeinsamen Vermögensaufbau.
- Du kannst dein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot übertragen.
Definition: Was ist ein Gemeinschaftsdepot?
Ein Gemeinschaftsdepot – umgangssprachlich auch „Familiendepot“ genannt – ist ein Wertpapierdepot mit mehreren Inhabenden (bei comdirect: mit zwei Inhabenden). Wie ein Einzeldepot dient auch ein Gemeinschaftsdepot dem Wertpapierhandel, z. B. mit Aktien, Fonds oder ETFs. Für ein Gemeinschaftsdepot entscheiden sich in der Regel Ehepartner, die gemeinsam Vermögen aufbauen wollen – sei es für die private Altersvorsorge mit Fonds oder eine große Reise. Aber auch unverheiratete Paare können mit einem Gemeinschaftsdepot Geld für die gemeinsame Zukunft anlegen.

Ein stimmiges Konto- oder Depotmodell kann vermeiden, dass durch ein finanzielles Ungleichgewicht in der Beziehung Konflikte entstehen. Vor allem Frauen sind häufig noch immer finanziell abhängig und sollten sich deshalb frühzeitig mit dem Thema „Female Finance“ auseinandersetzen – auch um Altersarmut vorzubeugen.
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Welche Arten von Gemeinschaftsdepots gibt es?
Wie beim Gemeinschaftskonto gibt es auch beim Gemeinschaftsdepot zwei verschiedene Depotarten: das Oder-Depot und das Und-Depot.
Gemeinschaftsdepot als Oder-Depot
Die am weitesten verbreitete Form eines Gemeinschaftsdepots ist das Oder-Depot. Bei einem als Oder-Depot geführten Gemeinschaftsdepot sind in der Regel beide Depotinhabende gleichermaßen entscheidungsberechtigt, können also eigenständig Aufträge ausführen, ohne zunächst die Einwilligung des jeweils anderen einzuholen, z. B.:
- Wertpapiere oder Fondsanteile kaufen
- Wertpapiere oder Fondsanteile verkaufen
- Sparpläne einrichten oder auflösen
Gemeinschaftsdepot als Und-Depot
Einen seltenen Sonderfall stellt das Und-Depot dar. Dabei muss jede Order von beiden Depotinhabenden zugleich bestätigt werden. Damit ist ein besonderer Verwaltungsaufwand verbunden, sodass diese Depotform in der Praxis selten verwendet wird. Bei comdirect steht wie bei den meisten Banken nur das Oder-Depot zur Verfügung.
Wie kann ich ein Einzeldepot in Gemeinschaftsdepot übertragen und umgekehrt?
Die reine Übertragung eines Depots ist ein relativ unkomplizierter Vorgang, den du bei comdirect einfach über den Depotwechsel abwickelst. Der Vorgang kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen – bei einem ausländischen Depot kann es länger dauern.
Komplexer ist ein Depotübertrag allerdings aus steuerlicher Sicht. Denn die Übertragung eines Gemeinschaftsdepots in ein Einzeldepot kann als hälftige Schenkung eines Depotinhabenden an den Inhabenden des Einzeldepots gelten. Umgekehrt kann die Übertragung eines Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot als hälftige Schenkung an den neuen Teilhabenden gelten. Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gelten solche Vorgänge stets als unentgeltliche Übertragungen, die eine Meldepflicht des depotführenden Instituts auslösen. Dies solltest du bei einem Depotübertrag beachten, da sonst schnell Schenkungsteuer fällig werden kann. Bitte kontaktiere eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, um die steuerlichen Auswirkungen eines Übertrags im Einzelfall zu klären.

Vor allem unverheiratete Paare sollten die Schenkungsteuer beim Depotübertrag unbedingt im Blick halten, denn hier ist der Schenkungsteuer-Freibetrag von aktuell 20.000 Euro schnell überschritten. Ehepartner dagegen können einen Freibetrag von aktuell 500.000 Euro alle 10 Jahre ausschöpfen.
Schriftlicher Depotvertrag: Wem gehört der Wert des Gemeinschaftsdepots?
Prinzipiell geht man bei einem Gemeinschaftsdepot davon aus, dass der Wert des Depots zu gleichen Teilen beiden Depotinhabenden gehört. So werden Gemeinschaftsdepots auch aus Sicht des Finanzamts behandelt. Problematisch kann es werden, wenn einer der Depotinhabenden stirbt und Dritte als Erben vorgesehen sind. Dann kann es zu Streit darüber kommen, welcher Inhabende welchen Anteil in das Gemeinschaftsdepot eingebracht hat und wem dementsprechend welcher Anteil gehört.
Um solche Streitigkeiten zu vermeiden und steuerliche Klarheit zu schaffen, können die Inhabenden einen schriftlichen zivilrechtlichen Vertrag (Depotvertrag) vereinbaren. Darin kann genau festgelegt werden, welcher Anteil des Vermögens zu wessen Eigentum gehört. Dieser Vertrag wird allerdings unabhängig von der betreffenden Bank abgeschlossen und gilt zwischen den Depotinhabenden als Privatpersonen.

Nicht notwendig ist ein Depotvertrag, wenn ihr stets darauf achtet, zu gleichen Teilen in das Gemeinschaftsdepot einzuzahlen und Auszahlungen nur auf ein Gemeinschaftskonto zuzulassen. So kommt es niemals zu einer Schenkung und die Eigentumslage bleibt klar.
Einzeldepot mit Vollmacht – eine Alternative zum Gemeinschaftsdepot
Alternativ zu einem Gemeinschaftsdepot kannst du auch Vollmachten für dein Einzeldepot verwenden. Bei einer Depotvollmacht bleibt das Eigentum vollständig bei dir als Depotinhabenden. Die bevollmächtigte Person ist lediglich befugt, das Depot im Sinne des Eigentümers oder der Eigentümerin zu verwalten. Auf keinen Fall darf die bevollmächtigte Person ohne Absprache mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin Werte aus dem Depot in den eigenen Besitz bringen.

Im comdirect Magazin findest du neben der Depotvollmacht auch eine Übersicht über alle Bankvollmacht-Vorlagen von comdirect sowie hilfreiche Tipps und Infos.
Eine Depotvollmacht reicht aus, um ein Depot gemeinschaftlich zu verwalten. Allerdings ist eine Vollmacht keine gleichberechtigte Teilhaberschaft und im Erbfall bedeutet eine Vollmacht eigentumsrechtlich keinen Anspruch auf einen Anteil des Depotvermögens.

Bei comdirect kannst du für ein Einzeldepot oder ein Gemeinschaftsdepot bis zu 5 Vollmachten ausstellen. Es können also bis zu 7 Personen Zugriff auf ein Gemeinschaftsdepot erhalten.
Wie wird ein Gemeinschaftsdepot versteuert?
Ob Einzel- oder Gemeinschaftsdepot – auf Kapitalerträge fällt Abgeltungsteuer an. Allerdings erst, wenn Erträge aus Kursgewinnen oder Dividenden bzw. Zinsen den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro für Ledige bzw. 2.000 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, übersteigen. Wie Erträge aus eurem Gemeinschaftsdepot steuerlich behandelt werden, hängt also auch davon ab, ob ihr beispielsweise verheiratet bzw. verpartnert seid oder nicht. Da es sich insoweit um Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft handeln muss, können beispielsweise nichteheliche Lebensgemeinschaften keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen.

Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013) wurde im Steuerrecht durch die Einführung des § 2 Abs. 8 EStG die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt.
Bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind durch das depotführende Institut die Kirchensteuerabzugsmerkmale beider Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner abzufragen. Die Kapitalertragsteuer wird beiden Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartnern hälftig zugerechnet. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist dann nach den Kirchensteuerabzugsmerkmalen der Ehegatten oder Lebenspartner einzubehalten und abzuführen.
Steuern auf Gemeinschaftsdepot von Ehepartnern
Wenn ihr verheiratet bzw. Lebenspartner seid, könnt ihr für euer Gemeinschaftsdepot einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten. In diesem Fall gilt der gemeinsame Sparerpauschbetrag bis zu 2.000 Euro für Ehepartner bzw. Lebenspartner. Erst wenn die Erträge aus eurem Gemeinschaftsdepot höher ausfallen, müsst ihr für den übersteigenden Betrag gemeinsam 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entrichten.

Der Freistellungsauftrag der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner umfasst alle Einzel- und Gemeinschaftskonten des Ehepaars oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, die dieses beim Kreditinstitut unterhält. Bei einem Einzel-Freistellungsauftrag gilt dieser nur für die Einzelkonten des jeweiligen Ehegatten/Lebenspartners, Gemeinschaftskonten können dann nicht freigestellt werden.
Steuern auf Gemeinschaftsdepot von unverheirateten Partnern
Wenn ihr nicht verheiratet bzw. keine eingetragenen Lebenspartner seid und ein Gemeinschaftsdepot eröffnet, könnt ihr keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten. Allerdings könnt ihr die abgeführte Abgeltungsteuer nachträglich über die Einkommensteuererklärung anteilig zurückholen.
Trennung, Scheidung oder Todesfall: Was passiert mit dem Gemeinschaftsdepot?
Grundsätzlich gehören die Vermögenswerte auf einem Gemeinschaftsdepot beiden Inhabenden zu gleichen Teilen. Im Falle einer Scheidung oder Trennung wird das Gemeinschaftsdepot hälftig aufgeteilt – es sei denn, das Eigentum am Gemeinschaftskonto wurde durch einen Depotvertrag anders geregelt. Eine weitere Ausnahme liegt laut Bundesgerichtshof (BGH) vor, wenn das Gemeinschaftsdepot aus einem Einzeldepot hervorgegangen ist. Dann wird nicht automatisch von einem hälftigen Eigentum ausgegangen werden. Ansonsten spielt es keine Rolle, wer zu welchen Teilen in das Gemeinschaftskonto eingezahlt hat.
Im Sterbefall kann es ohne einen schriftlichen Depotvertrag jedoch kompliziert werden. Die hälftige Aufteilung führt dazu, dass die Hälfte der Vermögenswerte auf dem Gemeinschaftsdepot in die Erbmasse einfließen. Da der zweite Inhabende des Gemeinschaftskontos kein Vorrecht auf das Erbe am Gemeinschaftsdepot hat, kann es im Falle mehrerer Erbberechtigter zu Streitigkeiten kommen.
Was sind die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftsdepots?
Ein Gemeinschaftsdepot hat gegenüber einem Einzeldepot verschiedene Vor- und Nachteile, die du kennen solltest, bevor du dich für die eine oder die andere Variante entscheidest.
Pro Gemeinschaftsdepot
- Gemeinsamer Vermögensaufbau:
Ein Gemeinschaftsdepot bietet in erster Linie den Vorteil, dass man gemeinsam Vermögen aufbauen und verwalten kann. - Uneingeschränkte Handlungsfähigkeit:
Ein Oder-Depot bietet den besonderen Vorteil, dass jeder Inhabende ohne Vollmacht eigenständig Entscheidungen treffen kann und somit uneingeschränkt handlungsfähig bleibt, wenn der andere durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder Tod ausfällt. - Steuerlicher Freibetrag:
Wenn ihr verheiratet bzw. eingetragenen Lebenspartner seid, könnt ihr euren Sparerpauschbetrag von jeweils 1.000 Euro gemeinsam nutzen und einen Freistellungsauftrag in Höhe von aktuell bis zu 2.000 Euro für euer Gemeinschaftskonto einrichten. - Kostenersparnisse:
Mit einem Gemeinschaftsdepot könnt ihr z. B. doppelte Kosten für die Depotführung, Orderentgelte oder die Sparplanausführung vermeiden.
Contra Gemeinschaftsdepot
- Unterschiedliche Risikoneigung:
Bevor ihr euch für ein Gemeinschaftsdepot entscheidet, fragen sich am besten beide Personen für sich: Welcher Anlagetyp bin ich? Denn wenn ihr feststellt, dass sich euer Risikoprofil stark unterscheidet, kann es schwierig werden, eine Anlagestrategie zu finden, mit der sich beide wohlfühlen. - Konfliktpotenzial bei Trennung:
Bei einer Trennung wird das Gemeinschaftsdepot von Ehepartnern hälftig aufgeteilt. Dies birgt Konfliktpotenzial, wenn ein Partner über die Jahre mehr eingezahlt hat als der andere. - Schenkungsteuer:
Einzahlungen ins Gemeinschaftsdepot können steuerlich als Schenkungen gewertet werden. Wenn diese den geltenden Freibetrag übersteigen, fällt Schenkungsteuer an. Dies kann vor allem bei unverheirateten Paaren zum Problem werden, da der Freibetrag mit aktuell 20.000 Euro vergleichsweise niedrig ist. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt ein Schenkungsteuer-Freibetrag von aktuell 500.000 Euro in 10 Jahren.

Gerade, wenn beide Partner eine sehr unterschiedliche Risikotoleranz haben, gibt es neben dem Depot weitere Möglichkeiten, um gemeinsam Vermögen anzusparen. Ein gemeinsamer Bausparvertrag ist beispielsweise eine vergleichsweise risikoärmere Variante. Ob und wann sich ein Bausparvertrag lohnt, erfährst du im comdirect Magazin.
Fazit: Gemeinschaftsdepot – gemeinsamer Vermögensaufbau vor allem für Ehepartner
Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot mit zwei Inhabenden und wird in der Regel als Oder-Depot geführt. So können beide Inhabende ohne die Einwilligung des jeweils anderen eigenständig Wertpapiere kaufen, verkaufen oder Sparpläne einrichten. Der gemeinsame Vermögensaufbau kann emotional zusammenschweißen und das gegenseitige Vertrauen festigen.
Wichtig ist jedoch, dass beide Inhabende des Gemeinschaftskontos dieselbe Risikoneigung haben und sich mit den getroffenen Anlageentscheidungen wohlfühlen. Um Streitigkeiten im Trennungs- oder Scheidungsfall vorzubeugen, ist es außerdem sinnvoll, wenn beide zu gleichen Teilen in das Gemeinschaftsdepot einzahlen. Gerade unverheiratete Partner sollten bei den Einzahlungen auch die Schenkungsteuer im Blick behalten. Aufgrund des niedrigen Freibetrags können Einzeldepots mit Vollmacht für unverheiratete Paare die bessere Alternative zum Gemeinschaftskonto sein.
Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer‐ oder Rechtsberatung.
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