Geldanlagen bergen Risiken
Was ist ein Freistellungsauftrag? – Zwei Menschen laufen Schlittschuh auf einem zugefrorenen See.
Was ist ein Freistellungsauftrag? – Zwei Menschen laufen Schlittschuh auf einem zugefrorenen See.
© Viktoriya via Adobe Stock

Was ist ein Freistellungsauftrag?

  • Wenn du ein Depot oder Tagesgeld hast, musst du anfallende Erträge versteuern.
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge.
  • Für Alleinstehende beträgt der Sparerpauschbetrag 2026 1.000, für Paare 2.000 Euro.

Definition: Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Sobald du Kapitalerträge erzielst, zahlst du Steuern. Mit einem Freistellungsauftrag sind deine Erträge aus der Geldanlage bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei.

Kapitalerträge sind zum Beispiel:

Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % führt dein Kreditinstitut automatisch an das Finanzamt ab – dazu ist es gesetzlich verpflichtet. Hinzu kommen ggf. der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Allerdings gilt in Deutschland der sogenannte Sparerpauschbetrag – ein steuerlicher Freibetrag bei der Kapitalertragssteuer.

Hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel. Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank oder ggf. deinen Broker an, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug der Kapitalertragsteuer maximal bis zum geltenden Freibetrag freizustellen. Bei deinem Anbieter erfährst du, ob du einen Freistellungsauftrag einrichten kannst.

Wenn du als deutscher Anlegender im Ausland Kapitalerträge erzielst, zahlst du darauf in der Regel Quellensteuer. Informiere dich im comdirect Magazin, was die Quellensteuer ist, welche Länder sie erheben und wie du sie dir ggf. zurückholen kannst.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Kapitalertragssteuer 2026?

2026 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für allein veranlagte Personen bzw. 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Bis zu diesen Beträgen sind Kapitalerträge steuerfrei, sofern du einen Freistellungsauftrag erteilst.

Wann brauche ich einen Freistellungsauftrag bei der Bank?

Einen Freistellungsauftrag brauchst du, sobald du Geld anlegst – zum Beispiel, wenn du ein Depot oder ein Tagesgeldkonto hast und den Sparerpauschbetrag nutzen möchtest. Denn anfallende Erträge aus Kapitalanlagen musst du versteuern – z. B. Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne.

Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilst, führt deine Bank auf alle Kapitalerträge ab dem 1. Euro automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Mit einem Freistellungsauftrag sind 2026 alle Kapitalerträge bis 1.000 Euro (Alleinstehende) oder 2.000 Euro (zusammenveranlagte Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner) steuerfrei.

Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die du bei dem Finanzinstitut erzielst, dem du einen Freistellungsauftrag erteilst – eine Beschränkung auf einzelne Konten oder Depots bei diesem Institut ist nicht möglich.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

Wenn du deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilst, ist diese verpflichtet, auf anfallende Kapitalerträge 25 % Kapitalertragssteuer – plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen – und zwar ab dem ersten Euro. Ohne Freistellungsauftrag verzichtest du also auf deinen Freibetrag und zahlst zunächst mehr Steuern als du müsstest. Hier ein Rechenbeispiel ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:

Icon Taschenrechner

Beispiel: Du erzielst in einem Jahr Kapitalerträge in Höhe von 1.250 Euro. Hast du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, sind bis zu 1.000 Euro davon steuerfrei. Die Bank führt 25 % Steuern auf die verbleibenden 250 Euro ans Finanzamt ab. Du zahlst also 62,50 Euro Kapitalertragssteuer. Ohne Freistellungsauftrag werden die Erträge in Höhe von 1.250 Euro komplett versteuert. Das bedeutet: Die Abgeltungssteuer beträgt 312,60 Euro – also das 5-Fache.

Wenn du hauptsächlich thesaurierende Fonds besparst, also Ausschüttungen direkt im Fondsvermögen reinvestiert werden, nutzt du den Sparerpauschbetrag unter Umständen nicht vollständig aus. Dann kann es sinnvoll sein, Gewinne aus deinem Portfolio steuerfrei zu realisieren und anschließend wieder anzulegen. Das gleiche gilt zum Beispiel, wenn du in Aktien investierst, die keine Dividenden ausschütten.

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Einen Freistellungsauftrag kannst du normalerweise im Online-Banking oder in der Banking-App einrichten. Alternativ steht ein Papierformular zur Verfügung, das du ausgefüllt und unterschrieben bei deiner Bank einreichst.

Du benötigst folgende Angaben:

  • deine Steuer-Identifikationsnummer (TIN, Steuer-ID)
  • den gewünschten Freibetrag
  • die Gültigkeitsdauer

Nach Eingabe der Daten bestätigst du den Auftrag in der Regel per TAN-Verfahren oder Unterschrift.

So erteilst du deinen Freistellungsauftrag bei comdirect

  1. Logge dich auf comdirect.de in deinem Persönlichen Bereich ein.
Screenshot Login-Bereich comdirect

2. Wähle unter „Verwaltung“ den Menüpunkt „Steuerübersicht“.

Screenshot Menü Persönlicher Bereich comdirect

3. Klicke unter „Angaben zum Freistellungsauftrag“ auf „Freistellungsauftrag erteilen“.

Screenshot Steuerübersicht Persönlicher Bereich comdirect

4. Prüfe deine persönlichen Daten und wähle die steuerliche Veranlagung aus.

Screenshot Veranlagung Persönlicher Bereich comdirect

5. Erteile den Freistellungsauftrag bis zum geltenden Sparerpauschbetrag oder lege einen Betrag fest (bei Verteilung auf mehrere Kreditinstitute).

Screenshot Freistellungsauftrag Persönlicher Bereich comdirect
Screenshot Freistellungsauftrag Persönlicher Bereich comdirect

6. Wähle die Gültigkeit deines Freistellungsauftrags.

Screenshot Gültigkeit Freistellungsauftrag Persönlicher Bereich comdirect

7. Schließlich musst du deinen Antrag nur noch mit einer photoTAN-Push oder Photonen-Grafik freigeben – fertig!

Screenshot Freigabe Freistellungsauftrag Persönlicher Bereich comdirect
Screenshot Bestätigung Freistellungsauftrag Persönlicher Bereich comdirect

3 Tipps: Was muss ich bei einem Freistellungsauftrag beachten?

Das Wichtigste bei einem Freistellungsauftrag ist, dass du ihn überhaupt erteilst – und zwar rechtzeitig. Darüber hinaus haben wir hier 3 Tipps für dich, die du bei deinem Freistellungsauftrag beachten solltest.

Tipp 1: Freistellungsauftrag auf mehrere Depots oder Konten aufteilen

Wenn du Depots und Konten bei verschiedenen Banken oder Brokern hast, kannst du deinen Sparerpauschbetrag auf verschiedene Finanzinstitute verteilen.

Wähle die freizustellenden Beträge so, dass sie den anfallenden Kapitalerträgen realistischerweise entsprechen. Beispiel: Mit einem Wertpapierdepot erzielst du in der Regel höhere Kapitalerträge als mit einem Festgeldkonto.

Achtung: In der Summe dürfen die erteilten Freistellungsaufträge den für dich geltenden Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.

Tipp 2: Überblick über Freistellungsaufträge nicht verlieren

Wenn du mehreren Instituten einen Freistellungsauftrag erteilt hast, ist es sinnvoll, eine Liste mit den Banken, Aufträgen und den jeweils freigestellten Beträgen zu führen.

So behältst du stets den Überblick über deine Freistellungsaufträge, kannst diese regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen oder stornieren.

Tipp 3: Bei Konto- oder Depotwechsel kündigen oder befristen

Ein befristeter Freistellungsauftrag gilt für das Kalenderjahr, in dem du ihn erteilt hast. Kündigen kannst du ihn grundsätzlich nur zum Jahresende. Ein unbefristeter Freistellungsauftrag verlängert sich automatisch, wenn du ihn nicht kündigst.

Wenn du alle Konten oder Depots bei einer Bank auflöst, musst du in der Regel einen separaten Auftrag zur Löschung deines Freistellungsauftrags erteilen.

Anlageideen von comdirect

Mit den Anlageideen von comdirect findest du das passende Match für deine Geldanlage.

Fazit: Inhabende von Depot oder Tagesgeldkonto sollten an den Freistellungsauftrag denken

Wenn du ein Depot oder Tagesgeldkonto besitzt, musst du anfallende Kapitalerträge versteuern. Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den sogenannten Sparerpauschbetrag und kannst deine Steuerbelastung um 1.000 Euro senken – und bei Zusammenveranlagung sogar um 2.000 Euro.

Achte darauf, deinen Freistellungsauftrag rechtzeitig im Laufe eines Kalenderjahres zu erteilen, damit deine Bank nicht zu viel Steuern ans Finanzamt abführt. Für bereits vergangenen Jahre kannst du rückwirkend keinen Freistellungsauftrag erteilen. In dem Fall kannst du versuchen, dir zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Freistellungsauftrag beantwortet

2026 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für einzeln veranlagte Personen; zusammenveranlagte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können 2.000 Euro geltend machen. Mit einem Freistellungsauftrag sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zu diesen Beträgen steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag wurde zuletzt am 1.1.2023 angehoben.

Der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für das Jahr, in dem du ihn erstmalig erteilst. Wenn du den Freistellungsauftrag also zum Beispiel am 1. April 2026 erteilst, sind alle Kapitalerträge, die seit dem 1. Januar 2026 angefallen sind, bis zu deinem Freibetrag steuerfrei.

Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Du musst den Freistellungsauftrag bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres erteilt haben, damit er noch rückwirkend für das laufende Jahr gilt. Nach dem Jahreswechsel ist keine rückwirkende Freistellung für das vergangene Jahr mehr möglich. Achte deshalb darauf, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu erteilen.

Für bereits vergangene Jahre kannst du rückwirkend keinen Freistellungsantrag mehr erteilen. Du hast jedoch im Einzelfall die Möglichkeit, bereits abgegoltene Steuer über deine Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

Wenn du vergessen hast, für das vergangene Jahr einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kannst du zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer über deine Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu füllst du die Anlage KAP (Kapitalvermögen) aus. Die notwendigen Angaben findest du in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.

Das Finanzamt prüft dann, ob deine Kapitalerträge unter dem für dich geltenden Freibetrag lagen, und erstattet dir ggf. die überbezahlte Steuer – allerdings lediglich bis zur Höhe der geltenden Sparerpauschbeträge (vgl. §§ 44a, 44b EStG).

Wenn du mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken hast, kannst du den Freistellungsauftrag auf mehrere Institute aufteilen. Dazu musst du bei der Erteilung des Freistellungsauftrags den genauen Betrag angeben, den die Bank freistellen soll. Wichtig: Insgesamt darf der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei der Verteilung an mehrere Banken nicht überschritten werden.

Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto habt, ohne verheiratet oder verpartnert zu sein, könnt ihr für dieses gemeinsame Konto keinen Freistellungsauftrag erteilen.

Kapitalerträge von Kindern und Minderjährigen zählen nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern. Bei einem Kinderkonto oder Junior Depot könnt ihr als Eltern also für jedes Kind einen eigenen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilen. Dazu müsst ihr im Freistellungsauftrag den Namen des Kindes angeben. Und: Alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter müssen unterschreiben.

Für Kinder mit Kapitalerträgen kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung interessant sein, um alle Kapitalerträge freizustellen. Ausführliche Infos und Tipps zu Geldanlagen für Kinder findest du ebenfalls bei uns im comdirect Magazin.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kannst du Kapitalerträge komplett von der Abgeltungssteuer freistellen lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn dein sonstiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – du also keine Einkommensteuer zahlst.

2026 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Partner. Die NV-Bescheinigung kannst du beim zuständigen Finanzamt beantragen und ist maximal 3 Jahre lang gültig.

Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer‐ oder Rechtsberatung.

Wenn du noch Fragen zu den Themen Anlegen und Investieren hast, nutze gerne unsere Volltextsuche auf www.comdirect.de. Dort findest du schnell und einfach viele Antworten auf die häufigsten Fragen. Solltest du dort keine passende Antwort finden, stehen wir dir gerne zur Verfügung – entweder über unser Kontaktformular auf der Website oder telefonisch unter 04106 – 708 25 00. Als comdirect Kundin oder Kunde halte bitte deine Zugangsdaten bereit.

Autor
comdirect Redaktion
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