Mann steht mit verschränkten Armen vor einer Fenstscheibe, in der er sich spiegelt
Mann steht mit verschränkten Armen vor einer Fenstscheibe, in der er sich spiegelt
© AlenaPaulus via Getty Images/iStockphoto

Thesaurierende Fonds: Erzielte Gewinne reinvestieren

In Zeiten anhaltender Niedrig‐ oder sogar Negativzinsen kann es sich lohnen, angespartes Geldvermögen anzulegen, um die Ersparnisse zu schützen oder langfristig sogar zu vermehren. Eine gute Möglichkeit der Geldanlage bieten Fonds, die entweder in Aktien oder Anleihen investieren. Aber welche Fondsart ist für Sie die passende? Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, widmen wir uns in diesem Artikel den sogenannten thesaurierenden Fonds und geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen: Was genau bedeutet Thesaurierung und wie ich erkenne ich einen solchen Fonds? Ist der thesaurierende Typ für meine Anlagestrategie geeignet und wie sieht es mit der Besteuerung aus? Informieren Sie sich jetzt rund um thesaurierende Fonds.

Was sind thesaurierende Fonds?

Bei Investmentfonds stehen Anlegern in der Regel zwei Varianten zur Auswahl: thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei der Thesaurierung werden die erzielten Erträge – also Dividenden bei einem Aktienfonds, Zinsen bei einem Rentenfonds und Mieterträge bei einem Immobilienfonds – nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern automatisch immer wieder angelegt. Bei ausschüttenden Fonds dagegen kommt es am Ende der Wirtschaftsperiode zur Ausschüttung: Gewinne werden an den Anteilseigner ausgezahlt.

Gut zu wissen: Bei den meisten thesaurierenden Fonds
handelt es sich um Aktienfonds – das Geld wird also zu mindestens 51 Prozent in Aktien angelegt.

Thesaurierung leitet sich übrigens vom griechischen „Thesauros“ ab. In solchen tempelartigen „Schatzhäusern“ bewahrten die alten Griechen wertvolle Opfergaben an die Götter auf; auch das deutsche Wort „Tresor“ hat darin seinen Ursprung. Die Thesaurierung bezeichnet also sozusagen die „Anhäufung von Schätzen“. In der Tat spricht man bei thesaurierenden Fonds auch von Wachstums‐ oder akkumulierenden Fonds, da sich das Fondsvolumen – also die Summe der ausgegebenen Fondsanteile – stetig erhöht. Dadurch erhalten die einzelnen Fondsanteile einen höheren Eigenwert. Dieser Wertzuwachs entspricht einer Art „Zinseszinseffekt“.

Für welche Anlagestrategie eignen sich thesaurierende Fonds?

Gut zu wissen: Bei ausschüttenden Fonds werden Gewinne ausgezahlt. Bei thesaurierenden Fonds werden Gewinne und Erträge nicht ausgezahlt, sondern in das Fondsvermögen investiert.

Thesaurierende Fonds eignen sich vor allem für Anleger mit einem langen Anlagehorizont. Vereinfacht gesagt: Die Thesaurierung lohnt sich besonders dann, wenn Sie über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Vermögen aufbauen wollen und auf regelmäßig fließende Zahlungen verzichten können. Um bei thesaurierenden Fonds Gewinne zu kassieren, müssen Sie Ihre Fondsanteile entweder zurückgeben oder verkaufen.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob Sie eine aktive oder passive Anlagestrategie verfolgen, sich also für aktiv gemanagte Investmentfonds entscheiden oder ein Investment in Indexfonds oder ETFs favorisieren.

Unterschied thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds

Wie erkennt man thesaurierende Fonds?

Bei den meisten aktiv gemanagten Fonds oder passiven Indexfonds handelt es sich um thesaurierende Fonds, bei denen es automatisch zur Wiederanlage der Gewinne kommt. Genaue Informationen zur Ertragsverwendung Ihres Wunsch‐Fonds finden Sie im Verkaufsprospekt bzw. auf der Website des Fondsanbieters.

Tipp: Für eine gezielte Suche nach thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds können Sie beispielsweise den comdirect Fonds Finder bzw. den comdirect ETF Finder nutzen. Beide Tools bieten Ihnen unter „Mehr Kriterien“ die Option, Ihre Suchanfrage nach der jeweils favorisierten Ertragsverwendung („thesaurierend“ oder „ausschüttend“) zu filtern.

Wie werden thesaurierende Fonds versteuert?

Seit 2019 gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Reform des Investmentsteuergesetzes. Für Sie als Anleger ist die Versteuerung von Fondsanteilen dadurch grundsätzlich einfacher geworden. Die neuen Regeln sehen nämlich vor, dass alle Fonds und ETFs jährlich anhand einer Pauschale besteuert werden – also auch dann, wenn noch gar keine Erträge realisiert wurden. Diese sogenannte Vorabpauschale wurde dementsprechend vor allem als Besteuerungsgrundlage für thesaurierende Fonds eingeführt, da ja hier Gewinne nicht an den Anleger fließen, sondern jedes Jahr in den Fonds reinvestiert werden.

Tatsächlich wollte der Fiskus mit der Investmentsteuerreform verhindern, dass Anleger den Besteuerungszeitpunkt durch die Wahl von thesaurierenden Fonds um Jahre oder Jahrzehnte verschieben können. Das bedeutet natürlich auch, dass sich durch die jährlich zu zahlende steuerliche Teilsumme die Erträge reduzieren, die für das Reinvestment zur Verfügung stehen.

Als Ausgleich müssen Sie als Anleger nur noch auf einen Teil Ihrer Fondserträge Steuern zahlen. Diese „Teilfreistellung“ fällt je nach Anlageschwerpunkt des Fonds unterschiedlich aus: Bei reinen Aktienfonds, die laut ihren Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens in Aktien investieren, beträgt die Freistellung für Privatanleger beispielsweise 30 Prozent.

Wie errechnet sich die Vorabpauschale?

Gut zu wissen: Die Berechnung der Vorabpauschale müssen Sie als Anleger übrigens nicht selbst vornehmen; ermittelt wird sie von der depotführenden Stelle – also von Ihrer Depotbank.

Zur Berechnung der Vorabpauschale wird der Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinses, den die Deutsche Bundesbank jedes Jahr ermittelt und veröffentlicht, multipliziert. Auf den errechneten Basiswert wird die fondsspezifische Teilfreistellung gewährt – bei einem reinen Aktienfonds wären für Sie als Privatleger also 30 Prozent steuerfrei. Schließlich ist die Höhe der steuerpflichtigen Vorabpauschale auf die Wertsteigerung des Fonds im Jahr begrenzt. Fällt dieser Wert niedriger aus als die errechnete Vorabpauschale, wird der tatsächliche Wertzuwachs als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt.

Für 2020 wurde für den Basiszins ein Wert von 0,07 Prozent errechnet. Bei einem reinen Aktienfonds mit einem Fondsvermögen von 10.000 Euro errechnet sich die Vorabpauschale wie folgt:

10.000 Euro x (0,07 Prozent x 70 Prozent) = 4,90 Euro

Auf diesen Betrag wird jetzt noch die vorgesehene Teilfreistellung gewährt – in unserem Beispiel in Höhe von 30 Prozent:

4,90 Euro x 30 Prozent = 1,47 Euro

Nach Abzug der Teilfreistellung wären dann also noch 1,47 Euro steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale wird von Ihrer Depotbank abgeführt. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent.

Achtung: Die errechnete Vorabpauschale kann nicht negativ werden – Sie bekommen also kein Geld vom Fiskus zurück.

Gut zu wissen: Die Vorabpauschale bzw. die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer oder Abgabe. Sie ersetzt lediglich die sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträge“. Reine Rentenfonds, die mindestens zu 51 Prozent in Anleihen investieren, sind von der Gesetzesreform von 2018 nicht betroffen. Weitere Informationen zu Steuerthemen.

Wie werden ausländische thesaurierende Fonds besteuert?

Seit Inkrafttreten der Investmentsteuerreform werden in‐ und ausländische Fonds steuerlich gleichbehandelt. Ein weiteres Ziel der Gesetzesreform war es nämlich, die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Fonds zu richten. Dementsprechend kann nun auch bei ausländischen thesaurierenden Fonds jährlich Abgeltungssteuer abgeführt werden, wenn der Fonds in einem inländischen Depot gehalten wird. Durch die automatische Besteuerung entfällt für Sie als Anleger somit die regelmäßige Angabe der steuerlichen Erträge in der Steuererklärung.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2018 werden in‐ und ausländische Fonds steuerlich gleichbehandelt. Die Besteuerung erfolgt automatisch.

Thesaurierende Fonds: Vorteile und Nachteile

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Fonds oder zu anderen Bankangelegenheiten?

Bei Fragen können Sie jederzeit unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 — 708 25 00, über unser Kontaktformular oder per Live‐Chat. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für Sie erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

Die wesentlichen Vorteile thesaurierender Fonds gegenüber ausschüttenden Fonds sind der geringere Aufwand und niedrigere Kosten. Da die Erträge automatisch reinvestiert werden, müssen Sie als Anleger sich nicht selbst darum kümmern. Auch die Ordergebühren für eine erneute „manuelle“ Reinvestition entfallen. Durch die automatische Wiederanlage der Gewinne entsteht zudem eine Art Selbstdisziplinierungseffekt, da Sie nicht in Versuchung geraten, die ausgeschütteten Erträge auszugeben. Schließlich können Sie durch die Thesaurierung Zinseszinserträge erwirtschaften, wodurch die Gesamtrendite steigt. Diesen Vorteilen steht der Nachteil der eingeschränkten Verfügbarkeit des angelegten Geldes gegenüber. Während ein ausschüttender Fonds erzielte Erträge regelmäßig an Sie auszahlt, fließt bei einem thesaurierenden Investment Geld erst mit der Rückgabe oder dem Verkauf der Anteile.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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