- Gewinne aus Veräußerung von Kryptowährungen unterliegen in DE der Einkommensteuer.
- Für Krypto-Gewinne gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro.
- Gewinne und Einkünfte aus Krypto musst du in deiner Steuererklärung angeben.
Muss ich Kryptowährungen in Deutschland versteuern?
Wenn du als privatanlegende Person mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether handelst, musst du sowohl Gewinne als auch Einkommen versteuern. Denn Krypto-Gewinne (= Erlöse aus der Veräußerung von Kryptowährungen) und Krypto-Einkünfte (= Erlöse aus Staking, Mining etc.) unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer – und nicht der Abgeltungssteuer wie z. B. die Erträge aus Aktien oder ETFs.
Allerdings gelten für die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland sowohl eine „Spekulationsfrist“ als auch eine steuerliche Freigrenze, auf die wir später in diesem Artikel noch eingehen werden.

In Deutschland unterliegen nur physische Kryptowerte oder Zertifikate mit Auslieferungsanspruch wie z. B. Krypto-ETFs der Einkommensteuer. Zertifikate ohne Auslieferungsanspruch unterliegen dagegen der Kapitalertragssteuer. Auslieferungsanspruch bedeutet, dass du als Inhaberin oder Inhaber das Recht hast, anstelle von Bargeld das zugrunde liegende Gut – z. B. physische Kryptowerte – ausgezahlt zu bekommen.
Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland?
Steuerlich gelten Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währungen, sondern als „andere Wirtschaftsgüter“. Für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin gelten daher die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Insoweit unterliegen Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus dem Kryptohandel der Einkommensteuer.
Wie viel Einkommensteuer du auf Veräußerungsgewinne aus Kryptogeschäften zahlen musst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz. Das heißt: Der anzuwendende Steuersatz steigt mit deinem Einkommen: Je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz. In Deutschland reicht der Einkommensteuersatz von 0 % bis zu 45 %.

2025 gilt ein Freibetrag für Alleinstehende von 12.096 Euro. Verdienst du weniger, zahlst du keine Einkommensteuer. Wenn du als Single 2025 mehr als 19.950 Euro Einkommensteuer zahlst, musst du zusätzlich den Solidaritätszuschlag zahlen.
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei?
Für Kryptowährungen gilt grundsätzlich eine „Spekulationsfrist“ oder Haltedauer von einem Jahr. So lange musst du deine Coins nach dem Kauf halten, damit etwaige Veräußerungsgewinne aus Krypto steuerfrei sind. Wenn du beispielsweise deine Bitcoins innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf veräußerst und einen Gewinn erzielst, musst du diesen versteuern. Dazu 2 Beispiele.
Beispiel 1: „Spekulationsfrist“ bei Kryptowährungen
Du kaufst im November 2024 Bitcoin im Wert von 1.500 Euro. Im Dezember 2025 hat sich der Wert des Bitcoins verdoppelt. Du verkaufst deine gesamten Coins für 3.000 Euro und erzielst einen Veräußerungsgewinn von 1.500 Euro. Dieser Gewinn ist steuerfrei, weil zwischen dem Erwerb und der Veräußerung der Kryptowährung mehr als 12 Monate vergangen sind.
Beispiel 2: „Spekulationsfrist“ bei Kryptowährungen
Du kaufst im November 2024 Bitcoin im Wert von 1.500 Euro. Im September 2025 hat sich der Wert des Bitcoins verdoppelt. Du entscheidest dich, alle deine Bitcoins zu verkaufen, um den erzielten Gewinn von 1.500 Euro zu realisieren.
Nun sind seit dem Kauf der Kryptowährung erst 10 Monate vergangen. Da das Veräußerungsgeschäft innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt, musst du deinen Gewinn in der Steuererklärung angeben. Dieser ist zu deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
Muss ich Krypto-Steuern erst bei Auszahlung zahlen?
Steuern auf Krypto fallen nicht erst bei der Auszahlung an. Neben dem Verkauf von Krypto gegen Geldwährungen (z. B. Euro oder US-Dollar) gibt es noch weitere Transaktionen, die potenziell steuerpflichtig sind:
- Tausch von Krypto: Wenn du eine Kryptowährung gegen eine andere tauschst – z. B. Bitcoin gegen Ethereum –, ist diese Transaktion steuerpflichtig, wenn diese innerhalb von 1 Jahr erfolgt und du mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielst.
- Bezahlen mit Krypto: Wenn du mit Kryptowährungen eine Ware oder eine Dienstleistung bezahlst, gilt dies steuerlich als Veräußerung der Coins. Der Verkaufswert der Kryptowerte entspricht entweder dem in Euro vereinbarten Entgelt für die Ware oder Dienstleistung oder dem aktuellen Kurs der Kryptowährung zum Zeitpunkt des Bezahlens.
- Mining, Staking und Lending: Einkünfte aus Mining, Staking und Lending sind oberhalb der Freigrenze von 256 Euro ebenfalls steuerpflichtig.
- Airdrops: Airdrops sind Coins oder Token, die als Marketingaktion kostenlos verteilt werden, um eine neue Kryptowährung bekannt zu machen oder eine Community aufzubauen. Unter bestimmten Umständen kann der Zufluss von Airdrops eine Steuerpflicht auslösen.
- Verkauf von NFTs: Wenn du NFTs kaufst oder verkaufst, handelt es sich steuerlich um einen Krypto-Tausch. Ein eventueller Gewinn ist daher potenziell steuerpflichtig.
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Wie hoch ist die Freigrenze bei Krypto 2025?
Anders als bei Kapitalerträgen gilt für die Besteuerung von Kryptowährungen kein Sparerpauschbetrag, sondern eine Freigrenze. Für das Jahr 2025 liegt die Freigrenze bei 1.000 Euro. Wenn deine Krypto-Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus Krypto-Staking, -Lending oder -Mining unter 1.000 Euro liegen, zahlst du also keine Steuern – auch nicht bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr. Wichtig: Auch andere „Sonstige Einkünfte“ – also nicht nur aus Kryptowährungen – werden bei der Berechnung der Freigrenze mit einbezogen. Die Einhaltung der Freigrenzen ist stets gesondert und genau zu prüfen.
Beträgt der Veräußerungsgewinn oder der sonstige Erlös aus Kryptogeschäften jedoch mehr als 1.000 Euro musst du den gesamten Betrag versteuern. Das unterscheidet eine Freigrenze von einem Freibetrag.
Beispiel 1: Du erzielst in einem Steuerjahr durch die Veräußerung von Kryptowährungen einen Gewinn von 500 Euro. Der Wert liegt unter der Freigrenze von 1.000 Euro und ist somit steuerfrei.
Beispiel 2: Du erzielst in einem Steuerjahr durch die Veräußerung von Kryptowährungen einen Gewinn von 1.500 Euro. Der Wert liegt über 1.000 Euro, sodass du den kompletten Betrag – und nicht nur 500 Euro – zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern musst.

Bei einem Freibetrag von 1.000 Euro sind Gewinne oder Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei. Die Differenz – also alles, was darüber hinausgeht – ist zu versteuern. Bei einer steuerlichen Freigrenze von 1.000 Euro sind Gewinne oder Einkünfte ebenfalls bis zu diesem Betrag steuerfrei. Aber: Wenn du mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielst, musst du den gesamten Betrag versteuern und nicht nur Differenz.

Wie werden Einkünfte aus Staking, Lending und Mining versteuert?
Nicht nur die Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind potenziell steuerpflichtig. Auch Krypto-Einkünfte aus Staking, Lending und Mining müssen unter bestimmten Umständen in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Diese sind grundsätzlich als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, bei denen eine Freigrenze von 256 Euro Anwendung findet. Unter „Sonstige Einkünfte“ sind weitere Einkünfte – abseits von Kryptowährungen – zu berücksichtigen. Kontaktiere im Zweifel einen Steuerberater, um die Einhaltung der Freigrenzen genau zu prüfen.
Steuern auf Krypto-Staking
Beim Krypto-Staking stellst du deine Coins einem Blockchain-Netzwerk zur Verfügung und erhältst dafür Zinsen in Form neuer Coins. Für Einkünfte aus Krypto-Staking gilt eine Freigrenze von 256 Euro. Um Steuern oder Falschangaben in deiner Steuererklärung zu verhindern, solltest du dich jedoch steuerlich zu diesem Thema beraten lassen.
Steuern auf Krypto-Lending
Krypto-Lending ist eine Spielart von DeFi (Decentralized Finance). Beim Lending verleihst du Coins und erhältst im Gegenzug Zinsen in Form weiterer Coins. Auch beim Lending kommt die „Spekulationsfrist“ von einem Jahr bei späteren Veräußerungen zur Anwendung und es gilt die Freigrenze für Einkünfte aus Leistungen von 256 Euro.
Steuern auf Krypto-Mining
Beim Mining oder Schürfen von Kryptowährungen stellst du einem Krypto-Netzwerk Rechnerleistung zur Verfügung, um Transaktionen zu verifizieren und neue Blöcke in der Blockchain zu generieren. Als Belohnung erhältst du neue Coins, die damit quasi „geschürft“ werden. Auch beim Mining kommt die „Spekulationsfrist“ von einem Jahr bei späteren Veräußerungen zur Anwendung und es gilt die Freigrenze von 256 Euro für Einkünfte aus Leistungen – allerdings nur, wenn du das Mining gelegentlich und privat betreibst.

Achtung: Bei regelmäßigem Mining mit Gewinnerzielungsabsicht kann das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich einstufen. In diesem Fall musst du ein Gewerbe anmelden und deine Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer.
Muss ich Kryptowährungen in meiner Steuererklärung angeben?
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden nicht automatisch versteuert. Du musst die Krypto-Gewinne und -Einkünfte sowie alle relevanten Transaktionen in deiner jährlichen Steuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) machen. In die Zeilen 41 bis 47 („Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“) trägst du deine Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Krypto ein.
- Zeile 41: Hast du Einkünfte aus dem Verkauf von Krypto erzielt – ja oder nein?
- Zeile 42: Bezeichnung
- Zeile 43: Zeitpunkt der Anschaffung / Zeitpunkt der Veräußerung
- Zeile 44: Veräußerungspreis
- Zeile 45: Anschaffungskosten
- Zeile 46: Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf (= steuermindernd)
- Zeile 47: Gewinn oder Verlust
Wie berechne ich Gewinne aus Krypto?
Die Ermittlung steuerpflichtiger Krypto-Gewinne kann aufwendig sein. Dies gilt besonders, wenn du deine Kryptowährungen zu verschiedenen Zeitpunkten in mehreren Chargen gekauft hast. In Deutschland hat sich das Bundesfinanzministerium eindeutig zugunsten der FIFO-Methode zur Ermittlung der steuerrelevanten Krypto-Gewinne positioniert.
First-In-First-Out (FIFO)
FIFO steht für „First-in, First-out“. Dieses Prinzip geht davon aus, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden. Dies ist zum einen relevant, um die Haltedauer zu bestimmen. Zum anderen wirkt sich die Anwendung der FIFO-Methode auf die Höhe der Steuerlast aus.
Dazu ein theoretisches Beispiel:
- Januar 2025: Du kaufst 0,5 Bitcoin zu einem Preis von 15.000 Euro.
- Juni 2025: Du erwirbst weitere 0,5 Bitcoin zu einem Preis von 25.000 Euro.
- August 2025: Du kaufst 0,5 Bitcoin zu einem Preis von 30.000 Euro nach.
- Dezember 2025: Du verkaufst 1 Bitcoin zum Kurs von 75.000 Euro.
- Nach der FIFO-Methode gelten die zuerst gekauften Bitcoins auch als zuerst verkauft.
- Dementsprechend beträgt dein Gewinn 75.000 – 15.000 – 25.000 = 35.000 Euro.
- Da der Verkauf innerhalb der Haltedauer von einem Jahr erfolgt, ist der Gewinn zu versteuern.
- Der Bitcoin-Preis ist zwischen den ersten beiden Käufen und dem Verkauf deutlich gestiegen. Daher fällt dein zu versteuernder Krypto-Gewinn vergleichsweise hoch aus.
Was passiert, wenn man Krypto-Gewinne nicht versteuert?
Wenn du Krypto-Gewinne nicht versteuerst, machst du dich der Steuerhinterziehung strafbar. In Deutschland wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung ab einem hinterzogenen Steuerbetrag von 50.000 Euro ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich.
Außerdem musst du die nicht versteuerten Gewinne nachträglich versteuern und Zinsen sowie einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wie erfährt das Finanzamt von Kryptowährungen?
Das Finanzamt kann über verschiedene Kanäle von Kryptowährungen und steuerpflichtigen Krypto-Gewinnen oder Krypto-Einkünften erfahren:
- Blockchain-Analysen: Alle Krypto-Transaktionen auf der Blockchain sind öffentlich einsehbar. Die Wallet-Adressen sind zwar pseudonym, können also nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden. Dennoch kann das Finanzamt über die KYC-Daten von Börsen und eine Analyse der Blockchain Steuerpflichtige erkennen bzw. ermitteln.
- Sammelauskunftsersuchen: Das Finanzamt kann durch gezielte Anfragen an Krypto-Börsen oder Banken an Kundendaten herankommen.
- Steuertransparenzgesetze: Mit dem Krypto-Steuertransparenzgesetz (KStTG) muss die deutsche Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 die EU-Richtlinie DAC 8 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland werden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ab 2026 verpflichtet sein, Informationen zu Krypto-Transaktionen und -Beständen von Anlegenden an die Steuerbehörden zu melden und zwischen EU-Staaten auszutauschen.
5 Tipps: Was muss ich beim Thema Steuern auf Krypto beachten?
Hier sind 5 Tipps zum Thema Steuern auf Krypto. Beachte jedoch, dass die Besteuerung von Kryptowährungen von deinen persönlichen Verhältnissen abhängt. Diese Tipps können keine spezialisierte Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen.
Tipp 1: Dokumentiere deine Transaktionen
Es ist wichtig, dass du sämtliche Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen, einschließlich Anschaffungsdatum, Beschaffungskosten, Veräußerungspreisen und Transaktionsgebühren erfasst, um die Einhaltung der Haltefrist zu dokumentieren und einen potenziellen Krypto-Gewinn zu ermitteln.
Tipp 2: Beachte die Haltedauer
Wenn du deine Kryptowährungen ein Jahr lang hältst und anschließend gewinnbringend verkaufst, ist dein Gewinn steuerfrei. Beachte jedoch, dass auch der Krypto-Tausch und das Bezahlen mit Krypto zu einer Veräußerung führt und die bisherige Haltedauer beendet.
Tipp 3: Schöpfe die Freigrenze aus
Achte darauf, dass der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen die Freigrenze von 1.000 Euro nicht überschreitet, um Steuern auf Krypto zu sparen.
Tipp 4: Nutze eine Krypto-Steuersoftware
Gerade, wenn du häufiger mit Kryptowährungen handelst, solltest du alle Käufe und Verkäufe mit einer speziellen Krypto-Steuersoftware dokumentieren.
Tipp 5: Tax Loss Harvesting
Tax Loss Harvesting bedeutet, dass du Verluste aus Krypto-Transaktionen mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnest, um deine Steuerschuld zu mindern. Beachte jedoch, dass auch Verluste innerhalb der einjährigen „Spekulationsfrist“ realisiert werden müssen und nicht aus rein steuerlichen Gründen erfolgen dürfen.
Fazit: Steuern auf Krypto – penibel dokumentieren, „Spekulationsfrist“ und Freigrenze nutzen
Krypto-Gewinne und -Einkünfte musst du in Deutschland versteuern.
Als „andere Wirtschaftsgüter“ unterliegen Kryptowährungen der regulären Einkommensteuer und nicht der besonderen Besteuerung für Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer wie z. B. Aktien. Dabei gilt: Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind deine Krypto-Gewinne steuerfrei. Innerhalb dieser Frist zahlst du keine Steuern, wenn der Krypto-Gewinn weniger als 1.000 Euro im Jahr beträgt.
Beachte, dass du deine Krypto-Gewinne selbstständig in deiner jährlichen Steuererklärung in der Anlage SO angeben musst. Dazu ist es wichtig, dass du alle Krypto-Transaktionen penibel dokumentierst – einschließlich aller Daten, Kosten und Einkünfte. Eine spezielle Krypto-Steuersoftware kann dir helfen, alle Käufe und Verkäufe zu erfassen und potenzielle Gewinne zu ermitteln.
Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich stets ändern. Die Commerzbank AG übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes und erteilt insbesondere auch keine steuerliche Beratung. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer‐ oder Rechtsberatung. Hierzu wendest du dich bitte an deinen steuerlichen Berater oder deine steuerliche Beraterin.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Anlegen und Investieren hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

