- Einige Länder erheben eine Quellensteuer auf Kapitalerträge.
- Quellensteuer fällt auf Zinsen und Dividenden an, die du im Ausland erzielst.
- Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen wird dir ein Teil der Quellensteuer angerechnet.
- Die nicht anrechenbare Quellensteuer kannst du dir erstatten lassen.
Definition: Was ist die Quellensteuer auf Aktien?
Wenn du als deutscher Anleger im Ausland Kapitalerträge erzielst, zahlst du darauf häufig Quellensteuer. Die Quellensteuer ist eine Abzugssteuer, die z. B. auf Dividenden aus Aktien, Fonds oder ETFs erhoben wird. Ein Beispiel: Du hältst in deinem Depot eine Aktie von einem US-Unternehmen, das eine Dividende, also eine Gewinnbeteiligung, ausschüttet. Auf diese Dividende fällt in den USA eine Quellensteuer an.
Wie der Name besagt, wird die Quellensteuer direkt an der „Quelle“ erhoben – also in dem Land, in dem die Kapitalerträge ausgezahlt werden. Man spricht hier auch vom Quellenstaat. Im obigen Beispiel wären dies die USA, da dort die Dividende ausgeschüttet und die Quellensteuer erhoben wird.
Wie funktioniert die Quellensteuer?
Eine ausländische Quellensteuer wird – wie die deutsche Abgeltungsteuer – direkt von der ausländischen Bank im Quellenstaat einbehalten und an das dortige Finanzamt abgeführt. Jedes Land kann die Höhe seiner Quellensteuer selbst festlegen. In der Regel gibt es unterschiedliche Quellensteuersätze für Zinsen und Dividenden.
Die Angabe der Quellensteuer in der Steuererklärung kann sich lohnen, wenn z. B. Erstattungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Wende dich für eine individuelle Beratung am besten an eine Steuerberatung.
Da deine Bank in Deutschland die deutsche Abgeltungsteuer auch auf deine ausländischen Kapitalerträge abführt, kann es unter Umständen zu einer Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. In diesem Fall darf die Quellensteuer für deutsche Anleger einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen – du zahlst als Anleger also einen reduzierten Satz. Die Differenz zwischen dem regulären und dem reduzierten Quellensteuersatz kannst du dir zudem von den ausländischen Steuerbehörden erstatten lassen.
Welche Länder haben eine Quellensteuer?
In einigen Ländern gibt es Zusatzklauseln, sodass für Privatanleger geringere Steuersätze gelten.
Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Länder beispielsweise eine Quellensteuer erheben und wie hoch der jeweilige Quellensteuersatz für Dividenden ist. Diese Steuersätze halten die Finanzbehörden in den Quellenstaaten zuerst ein. Alle aufgeführten Staaten haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland abgeschlossen.
Land | Quellensteuersatz | DBA-Satz |
---|---|---|
Belgien | 30 % | 15 % |
China | 10 % | 10 % |
Griechenland | 5 % | 5 % |
Frankreich | 12,8 % | 12,8 % |
Japan | 15 % | 15 % |
Österreich | 27,5 % | 15 % |
Polen | 19 % | 15 % |
Portugal | 25 % | 15 % |
Spanien | 19 % | 15 % |
USA | 30 % | 15 % |
In welchen Ländern fällt keine Quellensteuer an?
Nicht alle Länder erheben eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Hier eine Auswahl der Staaten, in der du keine Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden zahlen musst:
- Australien
- Estland
- Großbritannien
- Liechtenstein
- Singapur
Jedes Land legt seine eigenen Quellensteuersätze fest. Die Quellensteuer ist ein pauschaler Steuersatz und wird unabhängig von deiner Steuerklasse festgesetzt.
Wann bin ich quellensteuerpflichtig?
Grundsätzlich bist du quellensteuerpflichtig, wenn du Kapitalerträge in einem Land erzielst, das Quellensteuer erhebt. Es gibt allerdings auch Staaten, die keine Quellensteuer erheben. Mit vielen Ländern der Welt, die Quellensteuer erheben, hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. In diesem Fall wird die im Ausland einbehaltene Quellensteuer bis maximal 15 % auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet. Ist der Quellensteuersatz im jeweiligen Land höher als 15 %, besteht die Möglichkeit, sich die Differenz vom ausländischen Fiskus erstatten zu lassen.
Wie viel Quellensteuer muss ich zahlen?
Die genaue Höhe der Quellensteuer lässt sich nicht pauschal beziffern. Wie viel Quellensteuer du zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind:
- Quellensteuersatz:
Jeder Quellenstaat kann seinen eigenen Quellensteuersatz auf Zinsen und Dividenden festlegen. Dieser liegt zwischen 0 % und 35 %.
- Höhe der Erträge:
Wie viel Quellensteuer du zahlen musst, kommt natürlich auch darauf an, wie hoch die Erträge sind, die du mit deiner Anlage erzielst. Je höher beispielsweise die Dividende ist, desto mehr Steuern musst du zahlen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat mit vielen Staaten der Welt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um zu verhindern, dass deutsche Anleger ihre Kapitalerträge doppelt versteuern müssen. Erzielst du Kapitalerträge in einem solchen DBA-Staat, wird dir ein Teil der ausländischen Quellensteuer angerechnet.
Falls du Fragen zur Besteuerung im konkreten Einzelfall hast, solltest du dich an deinen Steuerberater wenden.
Ist ausländische Quellensteuer anrechenbar?
Wenn zwischen dem Land, in dem du als Anleger ansässig bist (z. B. Deutschland), und dem Quellenstaat ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, kannst du dir einen Teil der einbehaltenen Quellensteuer anrechnen lassen. Für Quellenstaaten, mit denen Deutschland ein DBA geschlossen hat, liegt der Höchstsatz bei 15 %.
Beispiel
Nehmen wir unser Szenario vom Beginn des Artikels: Du hältst Aktien eines US-Unternehmens und bekommst daraus eine Dividende in Höhe von 100 US-Dollar. Der Quellensteuersatz in den USA beträgt 30 %. Von deiner Dividende bleiben dir also nur 70 US-Dollar. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland werden dir nur 15 % Quellensteuer abgezogen. Gutgeschrieben werden dir also 85 Euro (vor Berechnung der Kapitalertragssteuer). Der reduzierte Quellensteuersatz ist auf die deutsche Kapitalertragssteuer voll anrechenbar.
Quellensteuer zurückholen: Wie bekomme ich die Quellensteuer zurück?
Fällt der Quellensteuersatz im jeweiligen Quellenstaat höher als 15 % aus, kannst du dir den überschüssigen Betrag von der ausländischen Steuerbehörde erstatten lassen. Je nach Land kann dieser Prozess allerdings sehr aufwändig, langwierig und kostspielig sein. Außerdem liegen die erforderlichen Anträge in der Regel nur in der jeweiligen Landessprache vor.
Bei comdirect musst du dich als Anleger nicht selbst um die Erstattung der Quellensteuer kümmern. Du kannst ganz einfach online eine DBA-Vollmacht einreichen und erhältst so einmal pro Jahr den Antrag für die Ansässigkeitsbescheinigung. Du musst nur den Antrag unterschrieben zurückschicken und wir kümmern uns um alles Weitere.
Seit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes 2018 kannst du dir die nicht anrechenbare Quellensteuer nicht mehr auf die Abgeltungsteuer anrechnen lassen.
Kann ich die Quellensteuer mit einem Freistellungsauftrag reduzieren?
Wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest, musst du deine Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bis zu einem bestimmten Freibetrag nicht versteuern. Der Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag wurde Anfang 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner erhöht. Ein Freistellungsauftrag gilt allerdings nur für die deutsche Besteuerung – nicht für ausländische Quellensteuer.
Fazit: Quellensteuer auf Aktien und Dividenden – teilweise anrechenbar
Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Wenn du in einem solchen Land beispielsweise eine Dividende erzielst, wird dir die Quellensteuer automatisch abgezogen. Hat Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, bekommst du einen Teil der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet – der Satz wird reduziert. Liegt der Quellensteuersatz im jeweiligen Quellenstaat höher als der anrechenbare Satz, kannst du dir zudem die Differenz von den ausländischen Steuerbehörden erstatten lassen. In der Regel ist die Antragstellung jedoch aufwändig und langwierig, sodass er sich für private Kleinanleger kaum lohnen dürfte. Im Einzelfall solltest du dich immer an einen Steuerberater wenden.
Wenn du noch Fragen zu den Themen Anlegen und Investieren hast, kannst du gerne unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00 oder über unser Kontaktformular. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.
Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.