- Die Nichtveranlagungsbescheinigung ermöglicht die Freistellung von der Abgeltungsteuer.
- Eine Freistellung ist möglich, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Beim zuständigen Finanzamt kannst du die NV-Bescheinigung beantragen.
- Eine NV-Bescheinigung hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren.
Wofür braucht man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt dem Inhaber, dass dessen Einkünfte so geringfügig sind, dass keine Einkommenssteuer abgeführt werden muss und deshalb keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben werden muss. Konkret ist das der Fall, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser bemisst sich am Existenzminimum und soll sicherstellen, dass der notwendige Lebensunterhalt bestritten werden kann – also jedem Deutschen genügend Geld für Nahrung, Kleidung und Miete zur Verfügung steht. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Für 2023 beträgt er 10.908 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 20.700 Euro bei zusammenveranlagten Personen.
Wer hat Anspruch auf Nichtveranlagungsbescheinigung?
Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat also nur, wer mit seinen Einkünften unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Das allein bedeutet allerdings nicht, dass es sich in jedem Fall auch lohnt, eine NV-Bescheinigung zu beantragen.
Wann lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Interessant ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor allem für Kapitalanleger mit ansonsten keinen oder nur niedrigen Einkünften. Von einer NV-Bescheinigung können häufig beispielsweise Rentner, Studenten oder Geringverdiener, die durch langjähriges Sparen bereits Vermögen aufgebaut haben und Gewinne bzw. Dividenden durch ein Wertpapierdepot erzielen, profitieren. Banken sind nämlich verpflichtet, auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Wenn deine Kapitalerträge in einem Jahr unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Stand Oktober 2023) liegen, reicht es aus, deiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Selbst wenn keine Einkommenssteuer fällig wird, kann es also sein, dass Steuern auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben werden – und zwar, wenn diese über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Dieser sieht vor, dass Kapitaleinkünfte bis 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Personen) pro Jahr steuerfrei sind (Stand Oktober 2023). Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt für den überschreitenden Teil die Kapitalertragssteuer an. Mit einer NV-Bescheinigung kann man auch bei Kapitaleinkünften, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, verhindern, dass die Abgeltungsteuer automatisch abgeführt wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die eigenen Einkünfte – einschließlich der Kapitalerträge – den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
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Beispiel:
Als Rentner unterschreitest du mit deiner monatlichen Rente den Grundfreibetrag. Zusätzlich kannst du jedoch durch den Handel mit Aktien und das Sparen mit ETFs Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen und dadurch den Sparer-Pauschbetrag womöglich überschreiten. Insgesamt liegst du mit Rente und Kapitalerträgen allerdings unter dem Grundfreibetrag. Du kannst eine NV-Bescheinigung beantragen und dich dadurch von der Abgeltungsteuer freistellen lassen.
Wo bekomme ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Um eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu bekommen, musst du beim zuständigen Finanzamt einen „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“ stellen. Auf dem zweiseitigen Vordruck sind neben den allgemeinen Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Steuer-ID folgende Informationen bereitzustellen:
- Angaben zur bisherigen Steuerveranlagung
- die Anzahl der benötigten Bescheinigungen
- vollständige Auflistung der voraussichtlichen Einkünfte in allen Einkunftsarten
Wie können Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt werden?

Wenn das Finanzamt dir eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellt und du diese bei deiner Bank vorlegst, erübrigt sich ein Freistellungsauftrag.
Seit 2009 behalten Kreditinstitute automatisch 25 % Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Damit eine Bank berechtigt ist, Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer an Anleger auszuzahlen, muss ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen.
Muss ich die NV-Bescheinigung bei der Bank abgeben?
Sobald das Finanzamt dir die Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt hat, musst du diese an deine Bank weiterleiten. Damit ist die Bank berechtigt, Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Kreditinstitut muss im Original erfolgen – eine Kopie oder eingescannte Kopie der Bescheinigung reicht nicht aus. Wenn du bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielst, musst du bei jeder Bank eine NV-Bescheinigung vorlegen, um den automatischen Steuerabzug zu verhindern.
Wie lange ist die NV-Bescheinigung gültig?

Tipp:
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Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird für drei Jahre ausgestellt und endet am Schluss des dritten Kalenderjahres. Sofern die Einkünfte nach Ablauf der Bescheinigung den Grundfreibetrag weiterhin unterschreiten, muss eine neue NV-Bescheinigung beantragt werden. Außerdem gilt: Wenn das Finanzamt die Nichtveranlagungsbescheinigung zurückfordert oder du selbst als Inhaber einer NV-Bescheinigung erkennst, dass die Voraussetzungen für die Erteilung weggefallen sind, musst du die NV-Bescheinigung sofort an das Finanzamt zurückgeben.
Kann man eine Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend beantragen?

Bei comdirect kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung ebenso wie einen Freistellungsauftrag bis zum 31.01. des Folgejahres für das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Für die Berücksichtigung im Jahr 2023 muss die Bescheinigung demzufolge bis 31.01.2024 vorliegen.
Rückwirkend kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt nicht beantragt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bereits bezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen einer Steuererklärung vom Finanzamt erstatten zu lassen. Normalerweise muss die NV-Bescheinigung dem Kreditinstitut vorliegen, bevor die Kapitalertragssteuer abgeführt worden ist. Viele Banken sind jedoch kulant und berücksichtigen auch eine nachträglich vorgelegte NV-Bescheinigung. Die bis dahin getätigten Geschäfte werden steuerlich nachberechnet und die bereits abgeführten Steuern erstattet.
Du hast noch Fragen rund um das Thema Nichtveranlagungsbescheinigung oder zu anderen Bankangelegenheiten? Bei Fragen kannst du jederzeit unsere Kundenbetreuer kontaktieren – per Telefon unter 04106 – 708 25 00, über unser Kontaktformular oder per Live-Chat. Unsere Kundenbetreuer sind rund um die Uhr für dich erreichbar – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.



