Geldsparplan - Eine unrentable Tradition
Geldsparplan - Eine unrentable Tradition
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Geldsparplan: Eine unrentable Tradition

Der Geldsparplan ist die Mutter aller Sparpläne. Girokonten, wie wir sie heute als völlig selbstverständlich kennen, waren vor einigen Jahrzehnten noch so unpopulär, dass die Sparer lieber auf das klassische Sparbuch am Bankschalter einzahlten.

Tatsächlich wurden Sparpläne erst Anfang der 60er Jahre automatisiert, womit der Siegeszug des Girokontos begann. Per Dauerauftrag ging jeden Monat eine bestimmte Summe auf das Sparkonto. Viele nutzen diese Möglichkeit, um ihr Vermögen aufzubauen. An Aktien traute sich kaum jemand heran. Bis heute haben Aktien in Deutschland nicht die Akzeptanz wie beispielsweise in den USA. Die folgenden Zahlen zeigen: Die deutschen Sparer halten nach wie vor an alten Traditionen fest:

Verteilung der Geldanlagen in Deutschland 2018

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Verzinsung auf Spareinlagen liegt zurzeit deutlich unter der Inflationsrate (Gilt nur in Niedrigzinsphasen!).
  • Ein Geldsparplan ist nur geeignet, um ein finanzielles Grundpolster aufzubauen. Danach sollten Sie eine andere Anlageform wählen.
  • Bausparkassen leiden unter der Niedrigzinsphase und versuchen, Sparer aus gut verzinsten Verträgen hinauszudrängen.
  • Die wenigsten Banken bieten Riester-Sparpläne noch als Geldsparplan an. Grund ist die niedrige Verzinsung, die die Rentengarantie schwermacht.
  • Erträge aus einem Geldsparplan unterliegen der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer.
  • Über das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto können Sie jederzeit in voller Höhe verfügen. Bei einem Sparkonto ist dies nur bis zu einer Höhe von 2.000 Euro innerhalb von 30 Tagen möglich. Für darüber hinausgehende Beträge berechnet die Bank Vorschusszinsen.

Bausparen als Dauerbrenner beim Geldsparplan

Bausparen ist letztendlich nichts anderes als ein Geldsparplan – allerdings mit einem festen Ziel. Früher bewarben die Bausparkassen ihr Produkt oft als reine Sparanlage und viele Verbraucher schlossen einen Bausparvertrag nur mit dem Ziel ab, von den besseren Guthabenzinsen gegenüber einem Sparbuch zu profitieren.

Die reine Geldanlage in Form eines Bausparvertrages hat heute stark an Popularität eingebüßt, da die Bausparkassen keine hohen Zinsen mehr anbieten können. Im Gegenteil: Zahlreiche Sparer haben gegen die Kassen prozessiert, weil diese die Altverträge kündigten, um nicht länger ein Zinsniveau von 3 % und mehr bedienen zu müssen. 34 % der Sparer nutzen heute einen Bausparvertrag; das mag überwiegend dem Wunsch nach Immobilienerwerb geschuldet sein.

Sparplan ja, aber wie?

Die traurige Realität in Deutschland ist: Die konservative Anlegermentalität führt zu einer faktischen Geldvernichtung. Ein Blick auf die Grafik oben zeigt diese Realität. Sparer legen nach wie vor Geld in Geld an, investieren also kaum in Sachwerte wie Immobilien oder Aktien. Seit der Finanzkrise ging es mit den Zinsen so steil bergab, dass sie sogar nur unterhalb der seit Jahren niedrigsten Inflation tendierten.

Die folgende Berechnung zeigt, wie sich die Kaufkraft von 1.000 Euro bei einer Inflationsrate von 2 % der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Größe entwickelt und das Geld an Wert verliert:

Tabellarische Übersicht eines Geldsparplans

Die frühen vermögenswirksamen Leistungen (vL) liefen alle noch auf ein Sparbuch. Zu den Zeiten des 312-Mark- und des 624-Mark Gesetzes – wie die vL damals genannt wurden – war das aufgrund des Zinssatzes durchaus akzeptabel. Heute ist es das nicht mehr.

Einen guten Grund gibt es, einen Geldsparplan zu beginnen: Jeder Haushalt sollte eine eiserne Reserve haben. Die Faustformel dafür lautet: Die Höhe solle das dreifache Monatseinkommen betragen. Warum also nicht einen Geldsparplan zugunsten eines Tagesgeldkontos einrichten und in bequemen monatlichen Zahlungen dieses Polster aufbauen? Wenn dieses Ziel erreicht ist, sollten Sie den Sparplan allerdings auf eine rentablere Anlage umstellen. Das kann z. B. ein Fondssparplan mit einem konservativ ausgerichteten Aktienfonds oder einem offenen Immobilienfonds sein. Hier sind die Renditechancen höher, womit allerdings auch das Verlustrisiko steigt.

Banksparplan mit Riester: der geförderte Geldsparplan

Die Riester-Rente in Form eines Banksparplanes konnte sich nie so recht am Markt etablieren – was nicht weiter tragisch ist. Denn diese Variante war für einen Personenkreis gedacht, für den aus Altersgründen eine Rentenversicherung nicht mehr zum Tragen kam. Die meisten von den wenigen Banken, die einen Riester-Sparplan angeboten haben, zogen sich recht schnell wieder aus diesem Geschäftsfeld zurück.

Die historisch niedrigen Zinsen der letzten Jahre machten es den Banken und Versicherern fast unmöglich, die garantierte Rentenzahlung mit den Spareinlagen zu erwirtschaften. Der einzige Vorteil dieses Sparplanes: Er verursachte dem Sparer im Gegensatz zu einer klassischen oder fondsgebundenen Riester-Rente keine Kosten.

Die Besteuerung bei einem Geldsparplan

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig vom Alter des Sparers und davon, ob er noch andere Einkunftsarten hat. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.
Bei Alleinstehenden werden die ersten 801 Euro, bei Verheirateten die ersten 1.602 Euro an Kapitaleinkünften nicht versteuert („Sparerfreibetrag“). Für darüber hinausgehende Beträge greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Gut zu wissen: Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer können Sie sich im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Tipp: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, können Sie einen Antrag auf „Günstigerprüfung“ stellen. Die Kapitalerträge werden dann zu einem geringeren persönlichen Steuersatz versteuert.

Die Bank führt die fällige Abgeltungssteuer ab dem ersten Euro Zinsertrag aus dem Geldsparplan direkt an das Finanzamt ab – jedoch nur, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie die Bank an, Kapitalerträge bis maximal zur Höhe des Sparerfreibetrages ohne Abzug von Abgeltungssteuer an Sie auszuzahlen.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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