- Anstatt Bargeld kannst du auch Aktien und andere Wertpapiere verschenken.
- Aktiengeschenke können im Wert steigen und fördern die finanzielle Bildung.
- Für den Depotübertrag brauchen der Schenkende und der Beschenkte ein Depot.
- Damit deine Schenkung steuerfrei bleibt, solltest du die Freibeträge beachten.
Als Weihnachtsgeschenk oder zum Geburtstag: Kann man Aktien verschenken?
Ob zur Taufe, zum Geburtstag oder zu Weihnachten – Eltern, Großeltern und andere Verwandte verschenken gerne Geld. Als Alternative zum „obligatorischen“ Umschlag oder dem klassischen Sparbuch kann man aber auch Aktien oder andere Wertpapiere verschenken.
Aktien in Papierform, die sogenannten effektiven Stücke, die man früher manchmal überreicht und an die Wand gehängt hat, sind heute nicht mehr üblich. Wenn man sie überhaupt noch bekommt, dann nur gegen hohe Entgelte oder als Rarität für Sammler.
Warum sollte man Aktien verschenken?
Jedes Jahr stellt sich die Frage – oft sogar mehrmals: Was schenke ich meinen Liebsten? Bevor sie etwas schenken, was die beschenkte Person nicht wirklich benötigt, greifen immer mehr Menschen auf Geschenke für die Zukunft zurück: eine möglichst langfristige Geldanlage.
Das klassische Sparbuch hat als Geschenk inzwischen ausgedient. Denn selbst in Zeiten steigender Zinsen wirft es ebenso wie viele andere Formen des Sparens nicht genügend Rendite ab, um die hohe Inflation auszugleichen. Aktien können eine Alternative sein, um das eigene Ersparte zu vermehren oder zu bewahren, sofern erwirtschaftete Rendite über der Inflationsrate liegt.
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Aktien können im Wert steigen, wobei den Renditechancen teilweise erhebliche Verlustrisiken gegenüber stehen. Zweitens legst du mit einem Wertpapiergeschenk den Grundstein für ein Portfolio, das mit der Zeit wachsen kann. Drittens können Kinder und Jugendliche so schon früh lernen, mit Geld umzugehen, und erste Schritte beim Wertpapierhandel machen. Beliebte Anlässe zum Verschenken sind zum Beispiel Weihnachten, Geburtstag oder der Weltspartag.
Wertpapiere verschenken: Kann ich ETFs verschenken?
Kann ich Aktien verleihen?
Für dich als Privatanleger ist es nicht möglich, Aktien zu verleihen. Die Wertpapierleihe ist vor allem institutionellen Anlegern vorbehalten, die dafür eine Gebühr verlangen.
Du musst nicht unbedingt Aktien verschenken. Auch andere Wertpapiere und Assetklassen wie z. B. ETFs und Fonds kommen als Geschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten infrage. Der Vorteil eines ETF-Geschenks: Du musst dich nicht für ein einzelnes Unternehmen entscheiden, sondern verschenkst eine vergleichsweise breit gestreute Geldanlage. Passives Investieren mit ETFs wird zudem in der Regel von Anlegertypen mit langem Anlagehorizont bevorzugt und ist deshalb eine beliebte Anlageklasse für den langfristigen Vermögensaufbau. ETFs können sich also als Geschenk für Kinder und Jugendliche eignen, da diese noch vergleichsweise lange auf die mögliche Rendite warten können, wenn sie die Anlage für ihre Altersvorsorge nutzen.
Bei ETFs gibt es, wie auch bei Aktien und Fonds, ein Verlustrisiko, welches du berücksichtigen solltest.
Wie finde ich die passende Aktie als Geschenk?
Wie auch bei deinem eigenen Portfolio solltest du dich bei Aktien als Geschenk eingehend mit den Chancen und Risiken der Wertpapiere vertraut machen und sorgfältig abwägen. Natürlich kannst du dir wie bei jedem anderen Geschenk Gedanken darüber machen, welche Aktie oder welcher ETF oder Fonds zu dem Beschenkten passen könnte. Kriterien dafür können sein:
- nachhaltige Aspekte, z. B. ein grüner ETF
- regionale Nähe des Unternehmens
- Interesse oder Hobby der beschenkten Person
- persönlicher Bezug zum Unternehmen oder der Branche
Dabei solltest du nicht nur bedenken, welches Unternehmen dem Beschenkten gefallen könnte, sondern vor allem die langfristigen Aussichten in den Blick nehmen. ETFs oder Fonds haben hier den Vorteil, dass sie das Risiko streuen.
Kann ich Aktien und andere Wertpapiere ohne Depot verschenken?
Wenn du jemandem Aktien schenken möchtest, benötigen sowohl du als auch der Beschenkte ein Wertpapierdepot. Das Depotkonto muss die beschenkte Person selbst eröffnen. Bei der Eröffnung eines Junior-Depots – also eines Wertpapierdepots für Kinder – müssen die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter unterschreiben.
Kann man Aktien an eine andere Person übertragen?
Wenn du Aktien, ETFs oder Fonds verschenken oder auch vererben möchtest, musst du diese zunächst selbst kaufen. Anschließend kannst du sie an eine andere Person zum Beispiel auf Tochter, Sohn oder Enkelkind übertragen. Ein Depotübertrag setzt allerdings voraus, dass die beschenkte Person selbst bereits über ein Depot verfügt.

Für das Übertragen von Aktien innerhalb Deutschlands fallen in der Regel keine Entgelte an. Allerdings darf die Bank Fremdentgelte weitergeben. Die Übertragung von Aktien oder Aktiendepots sollte höchstens 3 Wochen in Anspruch nehmen. In Einzelfällen kann der Übertrag auch länger dauern. Dann muss das beauftragte Institut dich aber über die Verzögerung informieren und diese begründen.
Wie werden geschenkte Aktien versteuert?
Wenn du Wertpapiere wie z. B. Aktien verschenkst, greift die Schenkungssteuer. Hier gibt es verschiedene Steuerklassen mit variierenden Steuersätzen zwischen 7 % und 50 %. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt zum einen vom verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab, zum anderen von der Höhe der Schenkung.
Dabei gilt: Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto geringer der Steuersatz und desto höher der Freibetrag. Damit dein Aktiengeschenk steuerfrei bleibt, solltest du daher die Freibeträge der Schenkungssteuer beachten.

Wichtig ist, dass du die Bank oder den Broker vor der Übertragung schriftlich darüber informierst, dass es sich um eine Schenkung handelt. Ansonsten verbucht das Institut den Übertrag als Verkauf und behält Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein. In der Regel stellen Kreditinstitute ein eigenes Formular dafür bereit.
Aktien verschenken: Diese Freibeträge gelten
Verwandtschaftsgrad | Schenkungssteuer-Freibeitrag |
---|---|
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten | 200.000 Euro |
Alle sonstigen Beschenkten (z. B. Lebensgefährten, Stiftungen oder Vereine) | 20.000 Euro |

Für die Schenkungsteuer gilt ein 10-Jahres-Zeitraum. Innerhalb dieser 10 Jahre darf die Summe aller Schenkungen den jeweiligen Freibetrag nicht übersteigen. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kannst du den Freibetrag wieder voll ausschöpfen.
Fazit: Aktiendepot verschenken – Grundstein für Vermögensaufbau und Finanzbildung
In Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation ist das klassische Sparbuch kaum noch ein lohnenswertes Geschenk. Bei Aktien kann der Beschenkte hingegen von möglichen Kurssteigerungen profitieren. Außerdem kannst du so Kinder oder Enkel frühzeitig mit Geld- und Finanzthemen in Berührung bringen.
Damit dein Aktien- oder ETF-Geschenk steuerfrei bleibt, solltest du die geltenden Freibeträge beachten und deiner Bank oder deinem Broker vorab mitteilen, dass es sich bei dem Depotübertrag um eine Schenkung handelt – denn dann verzichtet das Institut auf den Einbehalt der Abgeltungsteuer.
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1 Nach 3 Jahren bleibt die Depotführung kostenlos, wenn du mindestens 2 Trades pro Quartal tätigst, ein Girokonto bei comdirect führst oder regelmäßig in einen Wertpapiersparplan einzahlst (mindestens eine Ausführung pro Quartal).
2 An deutschen Börsenplätzen sowie im außerbörslichen Handel (außer Eurex, CFD-Handel und Aktien-Neuemissionen). Ggf. anfallende fremde Kosten und börsenplatzabhängige Entgelte sowie Telefon-, Fax- und Briefzuschläge für die Ordererteilung werden zusätzlich berechnet. Nach Ablauf des Vergünstigungszeitraumes von 12 Monaten handelst du ab 9,90 Euro pro Trade. Diese Konditionen gelten nur für comdirect Depotneukunden. Depotneukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten noch kein Depot bei comdirect – einer Marke der Commerzbank AG – geführt hat. comdirect behält sich vor, dieses Angebot jederzeit zu modifizieren, zu verlängern oder zu beenden.
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