Aktien vererben – eine Familie mit Auto am Strand
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Aktien richtig vererben: Das solltest du wissen

Key Takeaways
  • Aktien, Fonds, ETFs und auch ganze Aktiendepots lassen sich vererben.
  • Vererbte Aktien und Aktiendepots unterliegen der Erbschafts- und Abgeltungssteuer.
  • Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedlich hohe Erbschaftssteuer-Freibeträge.
  • Alternativ kannst du Aktien schon zu Lebzeiten verschenken, z. B. als Nießbrauchdepot.

Kann ich Aktien oder mein gesamtes Aktiendepot vererben?

Aktien und andere Wertpapiere wie z. B. Anleihen, Fonds oder ETFs lassen sich wie andere Vermögenswerte vererben. Dasselbe gilt für ganze Aktiendepots. Wenn du über Aktien verfügst und diese vererben möchtest, kannst du als Erblasser in deinem Testament verfügen, wer deine Wertpapiere wie z. B. Aktien oder dein Depot erben soll. Wenn du kein Testament errichtest, gilt auch für vererbte Aktien oder Aktiendepots die gesetzliche Erbfolge.

Erbengemeinschaft bei einem Aktiendepot

Wenn mehr als eine Person erbt, liegt eine sogenannte Erbengemeinschaft vor. Die Besonderheit bei einem Nachlass mit Aktien gegenüber einem Alleinerben: Die Erbengemeinschaft muss das vererbte Wertpapierdepot gemeinschaftlich verwalten. Dies setzt voraus, dass sich die Miterben darüber einig werden, ob die Wertpapiere im vererbten Aktiendepot verkauft oder gehalten und wie die geerbten Aktien aufgeteilt werden sollen.

Wenn 2 Personen eine Aktienerbe antreten, kann es sinnvoll sein, das geerbte Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umzuwandeln, bei dem beide Depotinhaber gleichermaßen entscheidungsberechtigt sind.

Im Fall einer Erbengemeinschaft kann es sinnvoll sein, im Testament zu verfügen, welcher Erbe sich bis zur Erbverteilung um das vererbte Aktiendepot kümmern soll, oder eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Eine weitere Option ist es, einem der Erben schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen, die ab dem Todeszeitpunkt in Kraft tritt. So können die Erben auch ohne Erbschein sofort über das Depot verfügen.

Erbschaft von Aktien: Wie werden vererbte Aktien versteuert?

Wenn du Aktien erbst, musst du den Wert der geerbten Aktien oder des Depots versteuern. Vererbte Aktien unterliegen zum einen der Erbschaftssteuer. Wenn du dein Aktienerbe oder andere geerbte Wertpapiere verkaufst, fällt zusätzlich Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % auf mögliche Gewinne an. Für die Abgeltungssteuer sind aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge hier die Anschaffungskosten des Erblassers maßgeblich. Das heißt: Der zu versteuernde Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Erblassers und dem Wert der Aktien zum Todeszeitpunkt. Beispiel: Der Erblasser hat ursprünglich 100.000 Euro in Aktien investiert. Zum Zeitpunkt seines Todes ist der Wert der Aktien auf 120.000 Euro gestiegen. Wenn die Erben die vererbten Aktien verkaufen, zahlen sie Abgeltungssteuer auf den Gewinn in Höhe von 20.000 Euro.

Aktien vererben: Erbschaftssteuer

Vererbte Aktien unterliegen wie andere Vermögenswerte der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet sich auf Grundlage des Werts der Aktien oder des Wertpapierdepots. Stichtag für die Wertermittlung der Aktien oder des Depots ist der Tag des Erbfalls, also der Todestag des Erblassers.

Zur Bewertung der vererbten Aktien zieht die Bank in der Regel den jeweils niedrigsten Tageskurs vom Vortag des Todes heran. Erbschaftssteuer auf Aktien als Teil eines Nachlasses zahlst du jedoch nur, wenn der Wert der Aktien zum Stichtag der Wertermittlung den für dich geltenden Erbschaftssteuer-Freibetrag übersteigt.

Erbschaftssteuer-Freibeträge bei einer Erbschaft von Aktien

Auch für vererbte Aktien gelten Steuerfreibeträge. Die Höhe des Erbschaftssteuer-Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Das heißt: Je enger Erbe und Erblasser miteinander verwandt sind, desto höher ist der geltende Freibetrag für die vererbten Aktien.

Der Erbschaftssteuersatz hängt aber nicht nur vom Verwandtschaftsgrad, sondern auch vom Wert des geerbten Aktiendepots ab. Bei der Erbschaftssteuer unterscheidet man 3 Steuerklassen. Diese haben allerdings nichts mit den Lohnsteuerklassen tun. Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Aktienerbes beträgt der Steuersatz zwischen 7 und 50 %.

VerwandtschaftsgradErbschaftssteuer-Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stief- und Adoptivkinder des Erblassers400.000 Euro
Enkel des Erblassers (wenn dessen Kinder nicht mehr leben)400.000 Euro
Enkel des Erblassers (wenn dessen Kinder noch leben)200.000 Euro
Urenkel, Eltern, Großeltern des Erblassers100.000 Euro
Alle sonstigen Erben (auch unverwandte Personen)20.000 Euro
Aktien vererben: Diese Erbschaftssteuer-Freibeträge gelten 2025

Aktien erben: Abgeltungssteuer

Wenn der Wert der vererbten Aktien oder des vererbten Aktiendepots den geltenden Erbschaftssteuer-Freibetrag übersteigt und du die Aktien oder anderen Wertpapiere verkaufen möchtest, wird dein Aktienerbe doppelt besteuert. Denn: Als Erbe zahlst du sowohl Erbschaftssteuer auf den Wert der Aktien im Todeszeitpunkt als auch Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer fällt lediglich auf etwaige Gewinne an. Der zu versteuernde Gewinn berechnet sich hier aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Erblassers und dem Wert der Aktien zum Todeszeitpunkt. Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge sind für die Abgeltungssteuer daher die Anschaffungskosten des Erblassers maßgeblich.

Welche Vor- und Nachteile haben deine Erben, wenn du ihnen Aktien hinterlässt?

Pro Aktien vererben

  • Renditechancen:
    Wertpapiere können im Wert steigen. Daher besteht die Chance, dass Aktien, die du vererbst, im Laufe der Zeit mehr Wert sind als zum Zeitpunkt des Erbfalls. Hier liegt der Vorteil nicht nur in der Rendite selbst, sondern auch darin, dass sich die Erbschaftssteuer stets anhand des Depotwerts am Todestag berechnet und nicht zu dem Tag, an dem deine Erben tatsächlich über die Aktien verfügen.
  • Steuerliche Freibeträge:
    Für das Vererben von Aktien und anderen Wertpapieren gelten bestimmte Steuerfreibeträge. Wie hoch der Freibetrag der Erben im Einzelfall ist, variiert je nach Enge der Verwandtschaft.

Contra Aktien vererben

  • Kursverluste:
    Wertpapiere schwanken im Wert. Aktien oder andere Wertpapiere, die vererbt werden, können zwischen dem Stichtag der Wertermittlung und dem Zeitpunkt, an dem die Erben darüber verfügen, möglicherweise deutlich an Wert verlieren. Die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet sich jedoch stets auf Grundlage des Depotwerts am Todestag des Erblassers. Im schlimmsten Fall reicht der Wert der geerbten Aktien nicht aus, um die fällige Erbschaftssteuer zu entrichten.
  • Mögliche Doppelbesteuerung:
    Wenn der Wert der vererbten Aktien oder des Aktiendepots über dem geltenden Freibetrag für die Erbnehmer liegt, zahlen diese sowohl Erbschaftssteuer als auch Abgeltungssteuer, falls sie die Aktien verkaufen.

Aktien vererben: 1 Rechenbeispiel, 2 Varianten

Ausgangslage: Ein Vater vererbt seiner Tochter ein Aktiendepot mit einem Wert von 800.000 Euro. Die Aktien haben im Laufe der Jahre deutlich zugelegt – die Kursgewinne seit Erwerb durch den Erblasser belaufen sich auf 250.000 Euro.

Variante 1: Die Tochter erbt die Aktien und verkauft sie

In der 1. Variante unseres Rechenbeispiels erbt die Tochter das Aktiendepot des Vaters mit einem Gesamtwert von 800.000 Euro. Die Tochter hat einen Freibetrag von 400.000 Euro. Auf die übrigen 400.000 Euro muss sie Erbschaftssteuer zahlen. Außerdem entscheidet sie sich, die Aktien zu verkaufen, und realisiert damit Kursgewinne in Höhe von 250.000 Euro. Auf diese Gewinne fallen 25 % Abgeltungssteuer an.

Wert des Depots800.000 Euro
Erbschaftssteuer-Freibetrag Tochter400.000 Euro
Zu versteuerndes Erbe400.000 Euro
Erbschaftssteuersatz (Steuerklasse I)15 %
Höhe der Erbschaftssteuer15 % von 400.000 = 60.000 Euro
Abgeltungssteuer auf Kursgewinn25 % von 250.000 = 62.500 Euro
Summe Erbschafts- und Abgeltungssteuer122.500 Euro

Variante 2: Vater verkauft die Aktien zu Lebzeiten und vererbt der Tochter das Barvermögen

In der 2. Variante unseres Rechenbeispiels verkauft der Vater sein Aktiendepot im Wert von 800.000 Euro noch zu Lebzeiten und realisiert somit die 250.000 Euro Kursgewinn. Kurz darauf verstirbt der Vater und die Tochter erbt das Barvermögen aus dem Aktienverkauf abzüglich der Abgeltungssteuer, die beim Verkauf der Aktien anfiel. Auf den Erbbetrag entrichtet die Tochter Erbschaftssteuer.

Wert des Depots800.000 Euro
Kursgewinn250.000 Euro
Abgeltungssteuer auf Kursgewinn25 % auf 250.000 = 62.500 Euro
Erbschaftshöhe737.500 Euro
Erbschaftssteuer-Freibetrag Tochter400.000 Euro
Zu versteuerndes Erbe337.500 Euro
Erbschaftssteuersatz (Steuerklasse I)15 %
Höhe der Erbschaftssteuer15 % von 337.500 = 50.625 Euro
Summe Erbschafts- und Abgeltungssteuer113.125 Euro

Eine 3. Variante besteht darin, die vererbten Aktien zu halten. Denn grundsätzlich können Aktien und Wertpapiere wie z. B. Fonds und ETFs im Wert steigen, sodass du mit dieser Form der Geldanlage langfristig Vermögen aufbauen kannst. Beachte jedoch, dass der Wertpapierhandel grundsätzlich mit teilweise hohen Verlustrisiken bis zum Totalverlust deines Kapitals verbunden ist.

Alternative zum Vererben von Aktien: Kann man Aktien verschenken?

Anstatt Aktien zu vererben, kannst du auch schon zu Lebzeiten Wertpapiere wie z. B. Aktien verschenken. Verschenkte Aktien müssen ebenfalls versteuert werden. Wie bei der Erbschaftssteuer gelten für die Schenkungssteuer unterschiedlich hohe Steuersätze von 7 bis 50 % und entsprechende Schenkungssteuer-Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro betragen.

Nießbrauchdepot

Die Schenkung von Aktien kann auch in Form eines Nießbrauchdepots erfolgen. Dabei überträgt der Schenkende das Eigentum an seinem Aktiendepot an einen Begünstigten, z. B. den Ehepartner oder ein Kind. Als Nießbraucher verwaltet der Schenkende das Depot jedoch weiter und profitiert zudem lebenslang von möglichen Erträgen wie z. B. Zinsen oder Dividenden. Dies schmälert den Wert der Schenkung, sodass das Vermögen, das du mit einem Nießbrauchdepot steuerfrei übertragen kannst, in der Regel über den Schenkungssteuer-Freibeträgen liegt.

Nießbrauchdepot: Beispielrechnung

Ausgangslage: Ein Vater (60 Jahre) möchte schon zu Lebzeiten seiner Tochter sein Aktiendepot schenken.

Variante 1: Der Vater schenkt seiner Tochter sein Aktiendepot ohne Nießbrauch

Depotwert800.000 Euro
Schenkungssteuer-Freibetrag Tochter400.000 Euro
Zu versteuernder Betrag400.000 Euro
Schenkungssteuersatz Tochter15 %
Summe Schenkungssteuer60.000 Euro

Variante 2: Der Vater (60 Jahre) schenkt seiner Tochter ein Nießbrauchdepot

Depotwert800.000 Euro
Angenommene Jahresrendite4 % = 32.000 Euro/Jahr
Kapitalwert des Nießbrauchs*407.104 Euro
Zu versteuernder Betrag392.896 Euro
Schenkungssteuer-Freibetrag Tochter400.000 Euro
Summe Schenkungssteuer0 Euro

Der Kapitalwert des Nießbrauchs ergibt sich aus der angenommenen Jahresrendite und der statistischen Restlebenszeit des Vaters von 21,34 Jahre. Laut Bundesfinanzministerium* darf somit ein Vervielfältiger von 12,722 auf die angenommene Jahresrendite angewendet werden. Der Kapitalwert des Nießbrauchs in Form von Zinsen, Dividenden usw. wird somit auf 407.104 Euro beziffert und vom Depotwert abgezogen. Übrig bleibt ein Wert von 392.896 Euro. Auf diesen Betrag fällt keine Schenkungssteuer an, da der Freibetrag der Tochter bei 400.000 Euro liegt.

*BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024, Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2025

Fazit: Aktien vererben – am besten schon zu Lebzeiten steuerlich beraten lassen

Aktien, Fonds und ETFs werden heutzutage häufig als Teil des Nachlasses vererbt. Wie bei allen anderen vererbten Vermögenswerten unterliegen auch Aktien und Aktiendepots der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt einerseits davon ab, wie eng Erbe und Erblasser miteinander verwandt sind, und richtet sich andererseits nach dem Wert der Aktien. Wer Aktien erbt und dann verkauft, zahlt zusätzlich Abgeltungssteuer auf etwaige Kursgewinne.

Wenn du planst, dein Aktiendepot zu vererben, solltest du dich daher schon frühzeitig steuerlich beraten lassen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Aktien schon zu Lebzeiten zu verkaufen und das Barvermögen zu vererben oder auch Aktien in Form eines Nießbrauchdepots zu verschenken. Auch in diesen Fragen wendest du dich am besten an einen Steuerberater.

Disclaimer: Die vorstehende Darstellung stellt die Auffassung der Commerzbank AG dar. Die Information wurde sorgfältig zusammengestellt und beruht auf der der Commerzbank AG bekannten Gesetzeslage per 31. Januar 2025. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch von der Commerzbank AG nicht übernommen werden. Die Information darf nicht als eine Garantie im steuerlichen Sinne missverstanden werden. Die Information kann daher eine anleger- und anlagegerechte Beratung des Kunden nicht ersetzen und beschränkt sich auf einen allgemeinen Überblick. Bitte beachte zudem, dass letztlich die individuelle steuerliche Situation des Anlegers berücksichtigt werden muss. Um dies zu gewährleisten, sollte unbedingt ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden. Die Commerzbank AG weist darauf hin, dass sich die Besteuerung von Kapitalanlagen aufgrund zukünftiger Änderungen der gesetzlichen Vorschriften ändern kann. Aufgrund zur Zeit nicht abschließend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung geklärter Fragen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzgerichte und/oder -behörden auch eine andere steuerliche Beurteilung für zutreffend halten.

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Autor
comdirect Redaktion
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